STAATSM11M1STER11JM DES INNERN Freistaat IP SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7560 Dresden, ^ . April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1220 Thema: Aufnahme von Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/934 der Abgeordneten Juliane Nagel informierte der Staatsminister des Innern über die seitens des BAMF prognostizierten und den Ländern gemäß § 44 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes mitgeteilten bundesweiten Asylsuchendenzahlen in den Jahren 2013 und 2014. Der Anteil Sachsens ergebe sich aus dem Königsteiner Schlüssel und betrage zurzeit 5,1 %. Des Weiteren teilte der Staatsminister des Innern mit, wie viele Asylsuchende (Erstantragsteller) in den Jahren 2013 und 2014 tatsächlich in Sachsen aufgenommen wurden. Gemäß § 44 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die Landesdirektion Sachsen als zuständige höhere Unterbringungsbehörde gab mit Pressemitteilungen vom 19. Februar bekannt, dass aufgrund des weiterhin außerordentlich hohen Zustroms von Asylbewerbern nach Sachsen die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung vollständig ausgelastet seien. Dies betreffe die Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz, die Außenstellen Schneeberg und Görlitz sowie die zu diesem Zweck angemieteten Unterbringungskapazitäten.“ Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern Withelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVUlMlSTERlinVt DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie viele Unterbringungsplätze im Sinne des § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz standen im Freistaat Sachsen objektiv im Rahmen der Kapazitätsgrenzen zur Verfügung a) zum Stichtag 31.12.2013, b) zum Stichtag 30.06.2014, c) zum Stichtag 31.12.2014, d) zum Stichtag 28.02.2015? Im Sinne der Fragestellung standen folgende Unterbringungsplätze zur Verfügung: a) 1.335 b) 1.220 c) 2.043 d) 2.942 Frage 2: Bezogen auf Frage 1: Wie viele der Unterbringungsplätze befinden sich außerhalb der Liegenschaften EAE Chemnitz und Schneeberg; jeweils in welchen Gemeinden? Bis Ende des Jahres 2014 gab es außerhalb der Liegenschaften EAE Chemnitz und Schneeberg lediglich noch weitere Unterbringungsplätze in der Stadt Chemnitz (Stichtag 31.12.2013: 115 Plätze; Stichtag 31.12.2014: 383 Plätze). Zum Stichtag 28.02.2015 gab es an nachfolgenden Orten folgende Zusatzkapazitäten (einschl. Notplätze): Chemnitz: 635 Plätze Böhlen: 158 Plätze Görfitz: 136 Plätze Seite 2 von 2