STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der/des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12201 Thema: Weitergabe von Inhalten von Versammlungsanzeigen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die DNN berichtete am 24.01.2018 über die Weitergabe von Informationen der Stadt Dresden über geplante (Gegen -)Demonstrationen an die Organisatoren von PEGIDA (http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresdner-Versammlungsbehördeverriet -Pegida-die-Pläne-der-Gegendemo). Danach hätten die Anmelder der Demonstration „Hope — Fight racism" eine symbolische Blockade angezeigt, die den Organisatoren von PEGIDA mitgeteilt worden sei. Diese hätten daraufhin ihre Route geändert. Die Stadt habe ihr Vorgehen damit gerechtfertigt, dass sie zur Mitteilung verpflichtet gewesen sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Die Versammlungsbehörde hat den Versammlungsleiter des Pegida- Fördervereins e. V. am 18. Januar 2018 darüber informiert, dass ein für den 22. Januar 2018 geplanter Aufzug durch eine nach dem Versammlungsgesetz angezeigte Blockade gestoppt werden soll. Frage 2: Inwieweit teilt das Staatsministerium des Innern als Dienstaufsichtsbehörde die Auffassung der Stadt Dresden? Der dargestellte Sachverhalt betrifft keine Fragen der Dienstaufsicht. Mi. %MOOR (773 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/181 Dresden, 1 (1 . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N15TE11UM DES INNERN ,NEM NM. .,411111 113 Frage 3: Inwieweit wurden die genannten Informationen und welche weiteren Informationen zur Versammlung von „Hope" aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage durch den Polizeivollzugsdienst an die Anmelder von PEGIDA weitergeleitet? Durch den Polizeivollzugsdienst wurden keine Informationen an den Anzeigenden des Pegida-Aufzugs weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Nik Olivör Schenk Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-26T10:41:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes