STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 611220g Thema: Streuobstbestände: Schutz und Förderung im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lrr Freistaat Sachsen werden Streuobstbestände über die sogenannte Biotopschutzregelung (S 30 BNatSchG und Umsetzung im SächsNatSchG) landesweit unter Schutz gestellt." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Streuobstbestände in Sachsen zu schützen, die Pflege von alten Obstbeständen zu unterstützen sowie ihre Pflanzung, Anwuchspflege, Bewirtschaftung und die Velwertung und Vermarktung von Streuobstprodukten zu fördern? Der Freistaat sachsen bietet über die Richtlinie Natürliches Erbe(RL NE/2014) Fördermittel für die Anlage, Nachpflanzung und Sanierung von Streuobstwiesen an. Darüber hinaus können über diese Förderrichtlinie auch Prolekte der naturschutzbezogenen Öffentlichkeitsund Bildungsarbeit, Vorhaben mit Bezug zur Bewirtschaftung sowie zur Venruertung und Vermarktung von streuobstprodukten gefördert werden. Für die Bewirtschaftung und Pflege der Grundflächen von Streuobstwiesen(Mahd und/oder Beweidung) bietet der Freistaat Sachsen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUt(2015) an. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 29. Januar2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105012t48 Dresden, î,(.? . ¿6-q simul+ c\¡ * @ oN 0hAbiÈlnldù6$¡&ñ bbñlil*dmtu uñÉtùndbilùbñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium ftir Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronischê DokumenteSeite 1 von 3 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zudem informiert die Staatsregierung durch themenbezogene Offentlichkeitsarbeit, beispielsweise im Rahmen von Fachveranstaltungen, Aktionstagen und Pressearbeit. Frage 2: Wie viele Hektar Streuobstbestände gibt es in FFH-Gebieten, EU-Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten bzw. sind in solchen entsprechend unter Schutz gestellt und wie viele Hektar Streuobstbestände gibt es außerhalb dieser Schutzgebiete? Streuobstbestände sind nach $ 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) führen Vezeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Der Biotopschutz besteht kraft Gesetzes auch ohne Eintragung in ein solches Vezeichnis. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die verfügbaren Flächendaten aus den Biotopverzeichnissen der UNB (Übergabestand: Anfang 2017 beziehungsweise Anfang 2018) herangezogen und teilweise um Flächendaten aus der Selektiven Biotopkartierung im Offenland (Datenerfassung circa 1996 bis 2004 beziehungsweise 2006 bis 2008) ergänzt. Daraus ergibt sich folgende Verteilung von Streuobstwiesen: in FFH-Gebieten, EU-Vogelschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten (LSG), Naturschutzgebieten (NSG) circa '1926 Hektar außerhalb aller oben genannten Schutzqebietskateqorien circa 4088 Hektar in FFH-Gebieten circa 352 Hektar in EU-Vogelschutzgebieten circa 365 Hektar i n Landschaftssch utzgebieten circa 1800 Hektar in Naturschutzgebieten circa 83 Hektar Hinweis: Schutzgebiete können sich überlagern. Eine Summierung der einzelnen Schutzgebietskategorien ist daher nicht sinnvoll. Frage 3: Unterstützt die Landesregierung die Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstrategie sowie der Naturschutzoffensive 2020 des Bundesumweltministeriums, derzufolge die Fläche von Streuobstbeständen um 10o/o zunehmen soll? Die Staatsregierung unterstützt den Erhalt und die Wiederherstellung von Streuobstwiesen . lm Übrigen bewertet die Staatsregierung nicht die Naturschutzstrategie des Bundes. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Stimmt die Landesregierung der Aussage aus Kreisen von verbraucherzentralen zu, dass die verbraucher bei Produkten mit der Bezeichnung "aus Streuobst" bzw. "aus Streuobstwiesen" pestizidfreiheit erwarten und stimmt sie der Forderung der streuobst- Aufpreisvermarkter bei ihrem 4. Bundesweiten Treffen im Jahr 2014 in Fulda zu ("Kasseler Erklärung zum Streuobstbau"), dass für eine betriebswirtschaftlich rentable Bewirtschaftung von streuobstbeständen zum zwecke der verwertung des obstes für Getränke mindestens 25 Euro pro Doppelzentner erforderlich sind? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat und zu der sie auch nicht verpflichtet ist. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ilbb.-- /,i"À Oliver Schenk Seite 3 von 3 2018-02-26T13:40:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes