STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12207 Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Haft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber in Sachsen sind innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat a) nach Zugang des ablehnenden Asyl -Antragsbescheides b) nach Beendigung der Duldung c) nach dem Ende eines erfolglosen Klageverfahrens gegen den ablehnenden Asyl -Antragsbescheid d) nach sonstiger Beendigung ihres Aufenthaltsrechts und Androhung der Abschiebung straffällig geworden? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2016 und 2017 und nach begangen Straftaten) Frage 2: Gegen wie viele der unter 1. erfragten Personen sind aufgrund der Straffälligkeit freiheitsentziehende Maßnahmen verhängt worden? (Bitte aufschlüsseln nach konkreter freiheitsentziehender Maßnahme, insbesondere U-Haft und Strafhaft) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser 113L I M OMI 1 11r Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/41 Dresden, VZ-. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVIIN1STER1UM DES INNERN 4,111MI L er , Freistaat SACHSEN Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die erfragten Angaben, a) wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber in Sachsen innerhalb eines Monats nach Zugang des ablehnenden Asylantragsbescheides, b) nach Beendigung ihrer Duldung, c) nach dem Ende eines erfolglosen Klageverfahrens gegen den ablehnenden Asylantragsbescheid oder d) nach sonstiger Beendigung ihres Aufenthaltsrechts und Androhung der Abschiebung straffällig geworden sind und gegen wie viele der erfragten Personen aufgrund der Straffälligkeit freiheitsentziehende Maßnahmen verhängt worden sind, werden weder in der Zentralen Ausländerbehörde noch durch die unteren Ausländerbehörden statistisch erfasst. Für eine sachgerechte und vollständige Beantwortung der Frage müssten die bei den unteren Ausländerbehörden geführten Akten händisch ausgewertet werden. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach den zusätzlich abgefragten Daten gesucht und ggf. unter Einbeziehung weiterer Behörde Nachfragen im Einzelfall gehalten werden. Auf Nachfrage gaben zwölf der 13 Ausländerbehörden an, dass insgesamt 16.524 Akten auszuwerten seien. Der Aufwand pro Akte betrage zwischen 15 und 30 Minuten. Hieraus ergibt sich ein Gesamtaufwand zwischen 172 und 344 Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits - und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Das Personal stünde für die eigentlichen Kernaufgaben der Ausländerbehörden nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Ausländerbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Ausländerbehörden nicht zu leisten ist. Daher wurde von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Wie viele ausreisepflichtige Ausländer befanden sich zum Stichtag 31.12.2017 in sächsischen Haftanstalten und wie viele davon waren Asylbewerber? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Drs.-Nr. 6/12081 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ulLA Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-02-26T10:45:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes