Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/12212 Thema: Waffenherstellung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen : Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition ist in § 21 Abs. 1 WaffG geregelt. Gewerbsmäßigen Waffenherstellern kann eine befristete Erlaubnis zur Verbringung (Ausfuhr) von Waffen in EU-Mitgliedstaaten erteilt werden . Rechtsgrundlage dafür ist § 31 Abs. 2 WaffG. Darüber hinaus kann eine Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen durch einen Erlaubnisschein auf der Grundlage von § 26 Abs. 1 WaffG erteilt werden. Die Herstellung von Waffen ist kein erlaubnispflichtiges Gewerbe i. S. d. Gewerbeordnung. Diese Unternehmen müssen lediglich nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO den Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes (sowie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle) bei den Gewerbeämtern anzeigen . Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse aus der Produktionsstatistik oder der Außenhandelsstatistik über Firmen vor, die über eine Genehmigung gemäß der Fragestellungen verfügen. Dieser Sachverhalt ist nicht Gegenstand der auf der Grundlage des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) durchgeführten Produktionsstatistik. Auch die Außenhandelsstatistik weist zum Anliegen der Anfrage nach vorliegenden Genehmigungen keine Daten aus. Seite 1 von 4 !!jSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/2/34 Dresden , 2 3. FEB. 2018 , r Zcrtifibt w:-lt 2006 audit bcrufundf.lmillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Art, Anzahl und Standort von in Sachsen produzierenden und Dienstleistungen anbietenden Unternehmen, die über eine Genehmigung a) zur Waffenherstellung (Fertigerzeugnisse), b) zur Herstellung von (Bau)Teilen, inklusive von elektronischen (Bau)Teilen für Hardware, und Software, die zur Fertigung oder dem Betrieb von Waffen dienen bzw. für die Produktion von Waffen sowie deren Ersatzteile benötigt werden (Halbfertigerzeugnisse, Erzeugnisse, die in die Produktion einfließen), c) zum Waffenexport und/oder d) zum Export von (Bau)Teilen, inklusive von elektronischen Bauteilen für Hardware, und Software, die zur Fertigung von Waffen dienen, verfügen, insbesondere in den Bereichen Rad- und Kettenfahrzeuge sowie bei Fluggeräten? (Bitte für sämtliche in Sachsen produzierende und Dienstleistungen anbietende Unternehmen und Betriebsstätten aufschlüsseln) zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 a) bis 1 d): Die Staatsregierung hat Kenntnisse über Genehmigungen 1 a) zur Waffenherstellung und 1 c) zum Waffenexport. Aktuell sind im Freistaat Sachsen 21 gewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnisse (§ 21 Abs. 1 WaffG) , drei nicht gewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnisse (§ 26 Abs. 1 WaffG) sowie zwei Allgemeine Ausfuhrerlaubnisse von Waffen in EU Mitgliedstaaten (§ 31 Abs. 2 WaffG) registriert . Die Standorte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Art der Erlaubnis Standort Anzahl gewerbsmäßige Waffenher- Landkreis Meißen 3 stellungserlaubnis Landkreis Erzgebirgs- 5 (§ 21 Abs . 1 WaffG) kreis Landkreis Sächsische 4 Schweiz - Osterzgebirge Weitere in Sachsen 9 Nicht gewerbsmäßige Waf- Freistaat Sachsen 3 fenherstellungserlaubnis (§ 26 Abs. 1 WaffG) Allgemeine Ausfuhrerlaub- Freistaat Sachsen 2 nis von Waffen in EU- Mitgliedstaaten (§ 31 Abs. 2 WaffG) Die vorliegenden Informationen wurden aus Gründen des Datenschutzes und der Inneren Sicherheit aggregiert. Die Anzahl der Erlaubnisinhaber wurde nach Erlaubnisarten (gewerbsmäßige bzw. nicht gewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis sowie Allgemeine Ausfuhrerlaubnis) zusammengefasst. Standorte können als Gesamtzahl genannt werden. Konkrete Angaben dazu sind nicht möglich, da es immer nur einen oder zwei Erlaubnisinhaber pro Standort gibt, was Rückschlüsse auf konkrete Unternehmen zulassen würde. Der Veröffentlichung solcher personenbezogener Genehmigungsdaten stehen datenschutzrechtliche Gründe entgegen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Einer weitergehenden Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Auf Grund der Anzahl der Unternehmen können Rückschlüsse auf das jeweilige Unternehmen gezogen werden und in unzulässiger Weise Geschäftsgeheimnisse offenbart werden , denn die Erteilung der genannten Erlaubnisse ist als Geschäftsgeheimnis zu sehen, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Zu den Fragen 1 b) und 1 d) liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den zeitlichen Umfang der Genehmigungen der unter 1. erfragten Produzenten und Dienstleister (Wann wurden die Genehmigungen erteilt und bis wann gelten diese)? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten Genehmigungsdauern offenbart werden , deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den tatsächlichen Umfang an Produktionen und Dienstleistungen (Fertigerzeugnisse, Halbfertigerzeugnisse, Erzeugnisse, die in die Produktion einfließen) in Sachsen der unter 1. erfragten Unternehmen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der unter 1. erfragten Unternehmen, die im Zeitraum 1990 bis 2017 über solche Genehmigungen verfügt und aktiv produziert haben und wie hoch waren die in Sachsen dabei erhobenen Steuern? (Bitte jahresweise und nach Steuerarten aufschlüsseln)? Im Zeitraum 1990 bis 2017 wurden die unter Frage 1 genannten Erlaubnisse erteilt. Zusätzlich wurden eine gewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis und zwei Allgemeine Ausfuhrerlaubnisse erteilt, welche ihre Gültigkeit vor dem 31 . Dezember 2017 verloren haben. Zur Frage, ob aktiv produziert wurde, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Bezüglich der Steuerhöhe liegen der Staatsregierung keine Angaben darüber vor, ob die in der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) unter dem Wirtschaftszweig "Herstellung von Waffen und Munition" abgebildeten Unternehmen über Genehmigungen zur Waffenproduktion verfügen und wie diese besteuert wurden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung J,;/4 Barbara Klepsch Seite 4 von 4 2018-02-26T10:37:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes