5TAATSTVI11N15TE1R1U1V1 des mmm i Freistaat |p SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8695 Dresden, ^ .April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1223 Thema: Konzept zur Beschleunigung der Blutalkoholkontrolle Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Sächsischen Zeitung vom 10.03.2015 ist zu lesen ,Um die Polizei zu entlasten, prüft Sachsen, ob nicht auch der einfacher zu ermittelnde Atemalkoholwert ausreichend sein kann. Die Polizeifachhoch-schule in Rothenburg hat dazu ein Konzept entwickelt. ,Ziel ist es, die Blutalkoholkontrolle zu beschleunigen und diese mit weniger Aufwand bei gleichbleibender Analyseschärfe durchzuführen', teilt das sächsische Innenministerium dazu mit. [...] Für Mitte des Monats hat Sachsen Vertreter anderer Bundesländer zu einer Präsentation durch die Hochschule der Landespolizei eingeladen. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Idee umgesetzt werden kann. Bereits Ende des vergangenen Jahres wurden andere Länder gefragt, ob sie sich daran beteiligen wollen.' (SZ, 10.03.2015: ,Sachsen will Atemtest statt Blutprobe' S. 1)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo fand bzw. findet das oben zitierte Treffen mit Vertretern anderer Bundesländer statt? Eine erste Besprechung mit den Vertretern der anderen Bundesländer zum „Forschungsprojekt zur Vergleichbarkeit des beweissicher festgestellten Atemalkoholwertes mit dem beweissicher festgestellten Blutalkoholwert“ der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) fand am 11. März 2015 im Sächsischen Staatsministerium des Innern statt. Frage 2: Welche Bundesländer nahmen bzw. nehmen an dem oben zitierten Treffen teil? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN An der Besprechung nahmen Vertreter der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen teil. Frage 3: Welche Bundesländer haben „Ende des vergangenen Jahres“ ihre Beteiligung am Vorhaben, den Atemalkoholtest als ausreichenden Beweis für die Fahrtauglichkeit festzulegen, signalisiert? Frage 4: Zu welchen Ergebnissen kommt die Polizeifachhochschule Rothenburg in ihrer Untersuchung und Entwicklung eines Konzeptes, „die Blutalkoholkontrolle zu beschleunigen“? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4: Gegenstand des geplanten Forschungsprojektes ist die statistische Vergleichbarkeit des beweissicher festgestellten Atemalkoholwertes mit dem beweissicher festgestellten Blutalkoholwert bei Verkehrsdelikten. Dazu sollen die Beschuldigten einmal direkt vor und noch einmal im Anschluss an eine angeordnete Blutentnahme um eine freiwillige Teilnahme an Atemalkoholanalysen gebeten werden. Da für das Forschungsprojekt eine Datenbasis von 3.000 Vergleichsfällen angestrebt wird und diese Fallzahl allein durch die sächsische Polizei nicht erbracht werden kann, wurden die Bundesländer um Unterstützung des Forschungsprojektes gebeten. Ende des vergangenen Jahres haben bis auf Bremen und Hamburg alle Bundesländer ihr grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung an dem Forschungsprojekt signalisiert. Die tatsächliche Mitwirkung der Bundesländer setzt die Abstimmung erforderlicher Rahmenbedingungen sowie einzelner Details des Forschungsdesigns voraus. Aus den vorgenannten Gründen liegen derzeit noch keine Untersuchungsergebnisse vor. Frage 5: Existieren bereits Umsetzungspläne in Sachsen bzw. in Abstimmung mit anderen Bundesländern, um die „Blutalkoholkontrolle zu beschleunigen“? Ziel des Forschungsprojektes ist es, eine länder- und ressortübergreifende Diskussion um ' ' 1 \temalkoholmessung bei strafrechtlich relevanten Verkehrsdelikten ; ngfristig die für die Polizei mit hohem Begleitaufwand verbundene ihend durch eine forensisch anerkannte Atemalkoholmessung zu I Markus Ulbig Seite 2 von 2