STÄATSTVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.5018696 Dresden, .April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1224 Thema: Kosten für Atem- und Blutalkoholkontrollen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen fanden in den Jahren 2009 bis 2015 statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Blutalkoholkontrolle, Atemalkoholkontrolle, Polizeidirektionen und Polizeirevieren!) Frage 2: Welche Kosten sind bei den Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen in den Jahren 2009 bis 2015 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Blutalkoholkontrolle, Atemalkoholkontrolle, Polizeidirektionen und Polizeirevieren!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Atemalkoholkontrollen werden durch Polizeibedienstete in großer Anzahl und aus verschiedenen Anlässen durchgeführt. Eine statistische Erfassung sowie die gesonderte Berechnung von Kosten für Atemalkoholmessungen finden nicht statt. Die Polizei des Freistaates Sachsen führt keine Blutalkoholkontrollen durch. Zur Sicherung von Beweisen im Sinne des § 81a der Strafprozessordnung erfolgen Blutentnahmen und -Untersuchungen zur Feststellung von u. a. Alkohol im Blut. Anzahl und Kosten der Blutentnahmen und -Untersuchungen bestimmen sich nach verschiedenen Gegebenheiten und werden statistisch nicht erfasst. Die Haushaltsdokumente der Dienststellen weisen einen Näherungswert über die Anzahl und die Forderungen durch Dritte aus (Anlage 1). Nicht darstellbar sind die Kosten, die der Polizei des Freistaates Sachsen durch die Maßnahme selbst entstehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Mit den Strukturreformen 2009 und 2013 haben sich sowohl örtliche Zuständigkeiten als auch Zuordnungen einzelner Organisationseinheiten teilweise erheblich geändert. Eine Aufschlüsselung nach Polizeirevieren ist nicht möglich. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2009 bis 2015 Bußgelder nach Alkoholkontrollen aufgrund Fahrens unter Alkoholeinfluss verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Blutalkoholkontrolle, Atemalkoholkontrolle, Polizeidirektionen und Polizeirevieren!) Im Sinne der Fragestellung können für Verstöße nach § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes Bußgelder erhoben werden. Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung liegt bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie bei der Landesdirektion Sachsen, soweit die Ordnungswidrigkeit auf Bundesautobahnen begangen wurde. Darüber hinaus sind seit 13. Juli 2014 die Großen Kreisstädte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau für die Verfolgung und Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständig. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen örtlichen Zuständigkeiten von Polizeidienststellen und Verwaltungsbehörden sowie den erfolgten Strukturreformen (siehe Antwort auf Frage 1) ist keine Aufschlüsselung nach Polizeidienststellen möglich. Zudem werden die erfragten Kriterien bei den Bußgeldstellen überwiegend nicht erfasst. In der Anlage 2 sind die im Zeitraum 2009 bis 2015 festgesetzten Bußgelder dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beträge Gebühren und Auslagen enthalten können. Es werden wegen fehlender Differenzierungsmöglichkeit unter Umständen auch Verstöße aufgelistet, die nicht zwingend nur bzw. allein unter der Wirkung von Alkohol begangen wurden (sonstige berauschende Mittel). Frage 4: Wie viele Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen fanden in den Jahren 2009 bis 2015 nach einem Verkehrsunfall statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Blutalkoholkontrolle, Atemalkoholkontrolle, Polizeidirektionen und Polizeirevieren!) Die Durchführung wie vieler Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen wurde in den Jahren 2009 bis 2015 von den zu kontrollierenden Personen verweigert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Blutalkoholkontrolle, Atemalkoholkontrolle, Polizeidirektionen und Polizeirevieren!) de Antwort auf die Fragen 4 und 5: Frage 3: Frage 5: Es erfolgt weine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage 1 Anzahl und Kosten für Blutentnahmen und -Untersuchungen Polizeidirektion 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Chemnitz-Erzgebirge Anzahl 180.800,58 € 145.156,65 € 124.541,09 € 115.627,68 € Kosten Chemnitz Anzahl 119.160,03 € 132.278,31 € 23.598,20 € Kosten Dresden (alt) 1.355 1.055 1.083 1.067 Anzahl 77.821,43 € 58.748,41 € 57.478,94 € 54.292,38 € Kosten Oberes Elbtal-Osterzgebirge 1.582 1 445 1.445 1.299 Anzahl 72.352,78 € 60.585,79 € 59.655,82 € 55.146,19 € Kosten Dresden (neu) 2.127 2.245 371 Anzahl 89.099,43 € 87.560,40 € 12.109,67 € Kosten Niederschlesien- Oberlausitz 1.524 1.420 Anzahl 57.918,39 € 58.032,13 € Kosten Görlitz 1.275 1.470 204 Anzahl 48.846,86 € 53.879,80 € 8.268,82 € Kosten Leipzig (alt) 1.533 1.082 1.097 928 Anzahl 85.870,25 € 60.783,10 € 61.070,23 € 53.304,68 € Kosten Westsachsen 1.389 1.046 949 816 Anzahl 79.885,13 € 58.935,70 € 56.861,83 € 47.310,27 € Kosten Leipzig (neu) 1.705 1.563 372 Anzahl 101.762,55 € 105.076,83 € 25.966,27 € Kosten Südwestsachsen Anzahl 106.297,77 € 89.244,20 € 70.984,76 € 84.248,40 € Kosten Zwickau Anzahl 75.775,33 € 82.160,90 € 18.361,75 € Kosten Wo die Tabelle keinen Wert aufweist, liegen keine Erkenntnisse (mehr) vor. Seite 1 von 1 Anlage 2 Festgesetzte Bußgelder nach §§ 24a, 24c StVG Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ergebnis nach Atem Blut Atem Blut Atem Blut Atem Blut Atem Blut Atem Blut Atem Blut Stadt Chemnitz 234.747 231.370 243.909 185.380 197.376 221.160 44.971 Erzgebirgskreis 137.750 28.750 121.000 25.500 116.500 21.500 111.000 17.000 105.000 19.500 113.500 19.000 34.000 6.000 Landkreis Mittelsachsen 134.808 26.075 113.092 19.313 81.655 19.586 86.735 11.402 39.753 6.216 113.765 7.378 13.481 0 Vogtlandkreis 51.570 12.000 47.290 6.975 52.440 19 200 16.750 2.940 Landkreis Zwickau 167.579 161.982 177.483 170.712 167.320 215.299 29.864 Stadt Dresden 31.945 11.500 33.652 7.645 33.438 9.046 70.870 12 500 151.735 22.923 176.080 34.000 31.545 3.000 Landkreis Bautzen 104.576 18.955 123.844 19.450 114.342 16.681 112.589 21.306 113.973 16.548 138.818 15.308 23.974 2.483 Landkreis Görlitz 98.289 22.843 79.411 49.962 97.444 21.054 91.434 14.096 88.558 16.476 80.159 57.760 10.196 0 Landkreis Meißen 12.350 0 12.540 3.500 11.000 2.500 19.200 5.500 24.950 1 000 96.600 11.250 18.500 1.000 Landkreis Sächsische Schweiz 96.000 12.500 109.000 13.500 115.750 14.000 18.000 1.500 Stadt Leipzig 74.448 10.426 127.324 24.172 109.596 14.458 108.369 18,348 70,564 13,750 66,674 12,500 18,600 2,100 Landkreis Leipzig 123.135 14.100 93.525 14.800 64.500 11.000 72.160 13,000 64,525 10,125 70,040 7,500 13,000 3,500 Landkreis Nordsachsen 101.125 19.137 75.402 13.665 62.233 13.329 38.757 5,061 86,754 16,761 66,675 11,277 2,029 0 Zentrale Bußgeldstelle Landesdirektion 13.882 17.228 21.349 14.301 23.082 33.338 2.795 Wo die Tabelle keinen Wert aufweist, liegen keine Erkenntnisse (mehr) vor. Die Bußgelder der Großen Kreisstädte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau wurden bei den jeweiligen Landratsämtern mit erfasst. Seite 1 von 1