STAATSMINISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/8/11 Dresden, 4^ 4. ZÖJf Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1225 Thema: KFZ-Diebstähle bei Händlern und Werkstätten 2009 bis 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der in den Jahren 2009 bis 2014 angezeigten KFZ-Diebstähle, bei denen die Geschädigten einen KFZ-Handel bzw. eine KFZ-Werkstatt in Sachsen betrieben haben? (Bitte nach Jahr und Landkreis aufschlüsseln!) Zertifikat seit 2006 audit berufundfamilie Frage 3: Wie viele KFZ-Diebstähle wurden in den Jahren 2009 bis 2014 direkt oder indirekt durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sächsischen Polizei mit den Polizeibehörden in Polen und Tschechien aufgeklärt? (Bitte nach Jahr und Ländern aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Im Sinne der Fragestellungen führt die sächsische Polizei keine Statistiken. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in wie vielen Fällen betroffenen, geschädigten Händlern bzw. Werkstätten ein Versicherungsschutz gegen Einbruch und Diebstahl wegen oder nach Versicherungsfällen i. d. S. in den Jahren 2009 bis 2014 verweigert worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 4: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in wie vielen Fällen ein erhöhter Investitionsbedarf für elektronische oder mechanische Sicherung von Autohändlern (Autohäuser usw.) bzw. Werkstätten zu Geschäftsaufgaben geführt hat. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Sieht die Staatsregierung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Freistaates oder anderer Förderprogramme Möglichkeiten, einen nachgewiesenen Mehraufwand für elektronische oder mechanische Sicherungen zu fördern - in welchen Programmen? Im Programm „Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen“ kann ein nachgewiesener Mehraufwand für elektronische oder mechanische Sicherungen grundsätzlich Teil der förderfähigen Investitionsaufwendungen sein. Gleiches gilt für Kredite, die über das Landesbürgschaftsprogramm vom Freistaat Sachsen verbürgt werden. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung besteht dagegen keine Unterstützungsmöglichkeit. Unternehmen des Kfz-Handels und Kfz-Werkstätten sind von einer Förderung nach der Richtlinie des SMWA vom 21. August 2014 (SächsABI. S. 1124; „RIGA“) ausgeschlossen. Die Sächsische Staatsregierung hat zwei Präventionsangebote aufgelegt: Für kleine und mittlere Unternehmen das Beratungsangebot „Sicheres Unternehmen“ sowie für Handwerksbetriebe das Angebot „Sicheres Handwerk“. Ziel des Präventionsangebots „Sicheres Unternehmen“ ist die Sensibilisierung von kleinen und mittleren Unternehmen für das Thema Unternehmenssicherheit mittels eines kostenlosen ganzheitlichen Beratungsangebotes. Das Projekt wurde gemeinsam von der sächsischen Polizei, dem Sächsischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. sowie dem Wirtschaftsjournal initiiert (https://www.polizei.sachsen.de/de/ 24175.htm). Mit dem Präventionsangebot „Sicheres Handwerk“ wird Handwerksbetrieben auf ihr Ersuchen konkrete Hilfestellung zum Erkennen von Sicherheitslücken und deren Beseitigung gegeben, um die Diebstahlkriminalität in Handwerksbetrieben zu minimieren und durch umfangreiche Informationen das Sicherheitsgefühl, insbesondere in den Grenzregionen, zu stärken. Das Projekt wurde von der sächsischen Polizei in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Dresden entwickelt (http://www.hwk-dresden.de/ Serviceanqebot/Handwerkregional/SicheresHandwerk/tabid/2567/Default.aspx). Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 5TAAT5M1NISTER1UM Freistaat SACHSEN Inwieweit die im Rahmen dieser Präventionsangebote durch die sächsische Polizei erteilten Empfehlungen bzw. Hinweise tatsächlich realisiert werden, wird von der sächsischen Polizei statistisch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ,f / / / / / ^of ./Dp Georg Unland Seite 3 von 3