2015/10737 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEIM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1226 Thema: Hochwasserschutz in Nünchritz/ Landkreis Meißen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 23. März 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4836 Dresden, 0¥. Ä Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand hat die Hochwasserschutzplanung für die Gemeinde Nünchritz (Landkreis Meißen) derzeit und welche Planungsschritte sollen absehbar wann folgen und wann realisiert werden insbesondere durch vorsorgenden Hochwasserschutz durch Schaffung von Rückhalteflächen (Auflistung der einzelnen Maßnahmen sowie der vorgesehenen Planungs- und Realisierungszeiträume sowie geplanter Finanzierung erbeten.)? Für die im Abschnitt Nünchritz-Grödel geplante Hochwasserschutzmaßnahme wurden am 8. Juli 2014 Antragsunterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren (PFV) bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) eingereicht. Gegenwärtig läuft die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durch die LDS. Mit der vorliegenden Planung werden die in der Region vorhandenen Rückhalteräume erhalten; die Schaffung neuer Rückhalteräume ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der vorhandenen Bebauung nicht möglich. Frage 2: Wird eine Höherlegung der das Elbufer schneidenden kommunalen Straße „Pappelallee“ zwischen den Ortsteilen Nünchritz und Grödel erwogen und wenn ja, warum? Im Rahmen der staatlichen Planungen zum Hochwasserschutz der Gemeinde Nünchritz wird nicht erwogen, die kommunale Straße „Pappelallee“ zwischen den Ortsteilen Nünchritz und Grödel höher zu legen. Über Absichten des Straßenbaulastträgers ist nichts bekannt. Seite 1 von 3 ANDESGARTfNSCHAU Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/10737 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie vertragen sich Hochwasserschutzmaßnahmen mit daraus folgenden Anstaueffekten im Umfeld von Nünchritz auf die Ortslage von Nünchritz mit dem Hochwasserschutz für die elbnahe, hochwasserbedrohte Bebauung innerhalb der Ortslage (Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit geplanten Realisierungszeitraum und Bewertung in Bezug auf die Ortslage von Nünchritz wird erbeten.)? Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen werden keine „Anstaueffekte“ verursacht. Die diesbezügliche Nachweisführung erfolgte mit einem Wasserspiegellagenmodell und ist in den wasserrechtlichen Antragsunterlagen dokumentiert. Frage 4: Wann ist mit einer frühzeitigen bzw. formellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zur Hochwasserschutzplanung für die Gemeinde Nünchritz zu rechnen? Eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgte bereits frühzeitig. Sowohl in mehreren Terminen bei der Gemeindeverwaltung Nünchritz sowie mit den Bürgerinitiativen als auch im Rahmen von Einwohnerversammlungen im Zeitraum von 2013 bis 2014 wurde das Vorhaben durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) bereits im Zuge der Erarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, also vor Beginn des formalrechtlichen Genehmigungsverfahrens, vorgestellt. Insbesondere nahmen alle relevanten staatlichen Akteure regelmäßig an den Sitzungen des von der dortigen Bürgerschaft ins Leben gerufenen „Runden Tisches Hochwasser 2013“ teil, zuletzt am 13. März 2015. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) war dabei im Regelfall auf der Ebene des Staatssekretärs vertreten, ebenso nahmen die LTV und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) die Einladungen der Bürgerinitiative regelmäßig an. Formell (verfahrensrechtlich) erfolgt die Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) im wasserrechtlichen PFV. Den Zeitpunkt hierfür wählt die LDS. Nachdem die Auslegungsfähigkeit der Antragsunterlagen für das wasserrechtliche PFV durch die LDS festgestellt wird, erfolgt durch die LDS die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Antragsunterlagen und im Anschluss daran die Auslegung selbst. Die Bürger können in der von der LDS angegebenen Frist Einsicht in die Antragsunterlagen nehmen und in einer ebenfalls von der LDS vorgegebenen Frist eine Einwendung (Stellungnahme) zum geplanten Vorhaben abgeben. Im etwa gleichen Zeitraum läuft die Anhörung der TÖB. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess der Auslegung und Anhörung etwa Ende 2. Quartal 2015 beginnen wird. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung konkret mögliche Gefährdungen in der Ortslage Nünchritz durch die Kläranlage Wacker und damit verbundene, etwaige Umweltschäden abwenden? (Auflistung vorgesehener Maßnahmen sowie des Zeitpunktes der Umsetzung dieser Maßnahmen erbeten.) Für die Abwendung von durch die Kläranlage der Wacker Chemie AG verursachten etwaigen Gefährdungen der Umwelt ist der Betreiber der Kläranlage selbst verantwortlich. Im Rahmen der in der Antwort auf Frage 1 genannten Hochwasserschutzmaßnahme ist die Herstellung des Hochwasserschutzes für ein 100-jährliches Hochwasser auch für den Bereich der bestehenden Kläranlage vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3