STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/46-2018 Dresden, . Februar 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12263 Thema: Teilnahme eines Mitarbeiters des Hannah-Arendt-Institutes der TU Dresden an einer Veranstaltung des Institutes für Staatspolitik Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde der Leitung des Hannah-Arendt-Institutes die geplante Teilnahme eines seiner Mitarbeiter an der sogenannten Winterakademie des Institutes für Staatspolitik im Januar 2018 im Vorfeld angezeigt oder zur Genehmigung vorgelegt (falls letzteres, wurde die Genehmigung er teilt?)? Frage 2: Wurde die Teilnahme vonseiten der Leitung des Hannah- Arendt-Institutes mit dem Mitarbeiter besprochen und der Versuch un ternommen, den Mitarbeiter von der Teilnahme abzubringen, um den Ruf des Hannah-Arendt-Institutes und das wissenschaftliche Vermächt nis seiner Namensgeberin nicht zu beschädigen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Auskunft der Leitung des Hannah-Arendt-Institutes hat der Mitarbeiter seine geplante Teilnahme an der sogenannten Winterakademie des Institutes für Staatspolitik Im Januar 2018 Im Vorfeld nicht angezeigt. Das war auch formal nicht erforderlich, well die Teilnahme In der Freizeit des Mitarbeiters lag. Das Institut wurde erst In dem Moment unterrichtet, als der Mitarbeiter einen Dienstreiseantrag für seine Teilnahme an der Winterakademie stellte. Die Lei tung des Hannah-Arendt-Institutes hat eine Anerkennung der Teilnahme des Mitarbeiters an der Winterakademie als Dienstrelse abgelehnt und hierzu ein Personalgespräch geführt. In diesem Gespräch wurde der Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme nicht dem Forschungsauftrag und -ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsmlnlsterium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besücherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsseite eiektronisctie Dokümente. STAATSM1N]STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN der Außendarstellung des Institutes entspricht. Weitere Einwirkungsmöglichkeiten der Institutsleitung auf das Verhalten des Mitarbeiters, insbesondere in seiner Freizeit, be stehen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten nicht. Frage 3: Welche Position vertritt die Staatsregierung In Bezug auf die Teilnahme des Mitarbeiters an der genannten Veranstaltung? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staats regierung nicht verpflichtet. Im Übrigen besteht das Hannah-Arendt-Institut in der Rechts form eines eingetragenen Vereins. Das Institut unterliegt damit weder der Rechts- noch der Fachaufsicht der Sächsischen Staatsregierung. Frage 4: Aus weichem Grund werden bei den Veröffentlichungen des Mitarbeiters auf der Webseite des Hannah-Arendt-institutes auch Privatveröffentiichungen mit Titein wie „Kritik des moralischen Universaiismus. Über das Recht auf Selbstbe hauptung in der Fiüchtiingskrise" geführt? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hannah-Arendt-institutes sind auch im Inte resse der Transparenz gehalten, alle ihre Veröffentlichungen fachlicher Art auf den Insti tutsseiten aufzuführen. Eine Einflussnahme der Leitung des Institutes auf die konkreten Inhalte unterliegt Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, der die Publikationsfreiheit mit einschließt. Eine Nicht-Anzeige von Veröffentlichungen kommt nur in Betracht, wenn diese die Gren zen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit überschreiten und einschlägige Straftatbe stände (wie Volksverhetzung, NS-Betätigungsverbot, Werbung für verfassungsfeindliche Ziele) vorliegen. Das ist nach Auffassung des Hannah-Arendt-institutes bei der in Rede stehenden Veröffentlichung nicht der Fall. Frage 5: Wird die Leitung des Hannah-Arendt-institutes Maßnahmen ergreifen, um seine Mitarbeiter stärker für die Wirkung ihres Verhaltens und ihrer Unternehmun gen auch in der Freizeit zu sensibiiisieren? Nach Auffassung der Leitung besteht hierzu keine Veranlassung. Es handelt sich zudem bei dem Wirken des Mitarbeiters am Institut für Staatspolitik um einen Einzelfall. Die an deren und damit der Großteil der wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Mitar beiterinnen und Mitarbeiter des Hannah-Arendt-institutes sind sich der hohen Verantwor tung der Zugehörigkeit zu einer Forschungseinrichtung bewusst, die der kritischen wis senschaftlichen Auseinandersetzung mit totalitären Systemen und extremistischen Be strebungen gewidmet ist. Sie verhalten sich auch außerhalb der Dienstzeit entspre chend. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-02-27T15:48:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes