STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/45-2018 Dresden, . Februar 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12264 Thema: Übergang des Personals der HfTL in eine Stiftungsfakultät an der HTWK Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem rechtlichen Rahmen geschieht der Übergang der an der Hochschule für Telekommunikation (HfTL) beschäftigten Personen an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK)? Ein Übergang der Arbeitsverhältnisse der HfTL auf die HTWK ist nicht vorge sehen. Frage 2: Besteht für die derzeit an der HfTL beschäftigten Personen die Möglichkeit an der HTWK weiterbeschäftigt zu werden? Ja, Beschäftigte der HfTL könnten sich auf entsprechende Stellenausschrei bungen bei der HTWK bewerben. Frage 3: Wie soll der Übergang des Personals organisiert werden? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Welche Mitspracherechte hat zukünftig die Deutsche Telekom AG bei Berufungen und Einstellung von Personal an einer geplanten Stiftungsfakultät an der HTWK Leipzig. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Hausanscfitlft: Staatsministerium für Wissenscfiaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17 Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Deutsche Telekom AG (DTAG) würde als Drittmittelgeber der Professuren im recht lich zulässigen Rahmen an den Berufungs- und Besetzungsverfahren beteiligt. Zur kon kreten Ausgestaltung dieses Rechtes bestehen noch keine Vereinbarungen zwischen der HTWK und der DTAG. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan^ Seite 2 von 2 2018-02-27T14:52:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes