STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12283 Thema: Anzahl von Islamisten, Salafisten und Jihadisten in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Zahl der Islamisten in Sachsen mit Stand Ende 2017? Das islamistische Personenpotenzial in Sachsen lag Ende 2017 bei ca. 390 Personen. Frage 2: Wie hoch war insbesondere die Zahl der Salafisten in Sachsen mit Stand Ende 2017? Dem Salafismus als Teilmenge des islamistischen Personenpotenzials wurden mit Stand Ende des Jahres 2017 ca. 200 Personen zugeordnet. Frage 3: Wie hoch war die Zahl der Jihadisten in Sachsen mit Stand Ende 2017? Die Zahl der Personen, die dem gewaltorientierten bzw. jihadistischen Salafismuspotenzial als Teilmenge des salafistischen Personen potenzials in Sachsen zugeordnet wird, lag mit Stand Ende des Jahres 2017 im unteren zweistelligen Bereich. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3274 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Wie viele Islamisten, Salafisten und Jihadisten befanden sich zum Ende 2017, aufgrund welcher Straftaten, in Sachsen in Haft? Frage 5: Wie viele Islamisten, Salafisten und Jihadisten in Sachsen waren mit Stand Ende 2017 vorbestraft und um welche Delikte handelt es sich dabei? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12282 verwiesen. Eine darüber hinausgehende Einteilung nach Salafisten bzw. Jihadisten ist in den bundeseinheitlichen Festlegungen zur Bearbeitung von Gefährdern und Relevanten Personen des islamistischen Spektrums nicht vorgesehen. fraundlicheryGrüßen Ä of.% Dr." Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-02T10:39:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes