Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12289 Thema: 100-Prozentförderung für den Breitbandausbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut SMWA schließt das EU-Beihilferecht die komplette Förderung (100 Prozent) der Breitbandversorgung aus. Zudem schreibe der Bund einen Eigenanteil der Kommunen von mindestens 10 Prozent bei der Teilnahme an seinen Förderprogrammen vor (http://www.smwa.sachsen.de/3195.htm) Das Bundesland NRW unterstützt seine Gemeinden (unter bestimmten Voraussetzungen) bereits seit 2016 mit einer 100 prozentigen Förderung (siehe: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation- Access im Ländlichen Raum). Der Freistaat Sachsen möchte seine Kommunen zukünftig ebenfalls mit einem Fördersatz von bis zu 100 Prozent fördern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat der Freistaat Sachsen eine Änderung der beihilferechtlichen Vorschriften erzielen können oder war der Verweis auf der Seite des SMWA auf entgegenstehendes Beihilferecht nie einschlägig gewesen? Frage 2: Besteht insoweit ein Widerspruch, wenn das SMWA auf die beihilferechtliche Unzulässigkeit einer einhundertprozentigen Förderung der Breitbandversorgung (Homepage des SMWA) verweist, der Wirtschaftsminister gleichzeitig aber die Breitbandversorgung mit bis zu 100 Prozent fördern will? Seite 1 von 2 ffij SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11 /37 Dresden, 0 1. t/RZ. 2018 , r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 3: Auf welche konkreten beihilferechtlichen Vorschriften hat sich das SMWA bei der Feststellung, dass eine hundertprozentige Förderung unzulässig sei, bezogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die in der Kleinen Anfrage zitierte Textpassage zum Thema Breitbandausbau auf der Homepage des SMWA war fehlerhaft und wurde inzwischen entfernt. Zur Veröffentlichung dieser nicht autorisierten Passage kam es aufgrund redaktioneller bzw. technischer Fehler. Im Übrigen gibt die Aussage zur EU-beihilferechtlichen Unzulässigkeit einer Förderung mit 100 Prozent nicht die Auffassung des SMWA wieder. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-03-01T14:12:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes