STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12291 Thema: Flüchtlingssozialarbeit in sächsischen und kommunalen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlingssozialarbeiterinnen welcher Träger arbeiten in landeseigenen Erstaufnahme- beziehungsweise kommunalen Gemeinschaftsunterkünften ? (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Land, bei landeseigenen Unterkünften bitte nach den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln) Landesdirektion Sachsen: Aufnahmeeinrichtung Hamburger Str. 19, Dresden Bremer Str. 25, Dresden Grillenburg Schneeberg Adalbert-Stifter-Weg / Thüringer Weg, Chemnitz SFZ CoWerk, Chemnitz Dölzig (Schkeuditz) Max-Liebermann-Straße, Leipzig Anzahl Sozialarbeiter 27 10 5 20 29 9 29 23 Träger European Homecare GmbH European Homecare GmbH European Homecare GmbH Malteser Werke gGmbH Malteser Werke gGmbH SFZ Förderzentrum gGmbH Malteser Werke gGmbH Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/45 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: ächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Untere Unterbringungsbehörden: Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Träger Anzahl Sozialarbeiter Bemerkung Chemnitz, Stadt Stadt Chemnitz 4 WuV Wohn- und Verwaltungsgesellschaft Chemnitz GmbH 2 Dresden, Stadt Die Johanniter 23 zentral Diakonie Dresden 3 Malteser 6 AWO 2 Caritas Dresden 15 dezentral SUFW Dresden e. V. 12 Ausländerrat Dresden e. V. 12 Afropa e. V. 9 Leipzig, Stadt Pandechaion Herberge e.V. 28 DRK Kreisverband Leipzig -Stadt e.V. 10 European Homecare GmbH 9 Johanniter Unfall -Hilfe e.V. 14 Malteser g_GmbH 4 Diakonisches Werk Innere Mission 3 Suchtzentrum Leipzig 2 Affinitas gUG 2 Toway Schäfer -Lamm GbR 2 Erzgebirgskreis ASB Pflege im Erzgebirge gGmbH 1 Schwach + Stark e.V. 1 Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau 2 Diakonisches Werk Marienberg e.V. 1 DRK Kreisverband Stollberg e.V. 1 Diakonisches Werk Aue- Schwarzenberg e.V. 2 Campanet GmbH 1 Mittelsachsen Campanet GmbH, Freiburg im Breisgau 6 Diakonie Rochlitz 1 Human-Care GmbH, Sottrum 2 GSQ Freiberg mbH 1 V2_gtlandkreis Landkreis Vogtlandkreis 3 _ Zwickau K 61 Grundstücksverwaltung GmbH 2 European Homecare GmbH 11 _ Campanet GmbH 2 PANDECHAION e.V. 4 Diakoniewerk Westsachsen gGmbH 9 Arbeiter -Samariter -Bund gGmbH 7 Diakonie Stadtmission Zwickau e.V. 5 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2 Seite 2 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Träger Anzahl Bemerkung Stadt Sozialarbeiter HERO Norge 3 Bautzen AWO Kreisverband Lausitz e.V. 8 Campanet GmbH 5 Loesernet.com GmbH 2 DRK Löbau 4 Görlitz DRK Zittau 2 ABUB GmbH 4 BMN Service GmbH 1 Es erfolgt keine zwischen zentraler Diakonie Riesa-Großenhain 9 und dezentraler Unterbringung getrennte soziale Betreuung. Die Träger sind mit der sozialen Betreuung insgesamt betraut. Dazu steht jedem Meißen Sozialarbeiter eine Praktikantenstelle Produktionsschule Moritzburg 1 zur Seite und für den Landkreis wurden vier Helferstellen eingerichtet, welche auch Sprachmittlerfunktionen in der sozialen Betreuung wahrnehmen. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Diakonie Pirna/Dippoldiswalde e.V. 2 AWO Weißeritzkreis e.V. 2 Caritasverband für Dresden e.V. 2 DRK Muldental 2 Wegweiser e.V. 1 Leipzig Internationaler Bund Leipzig 1 Caritas Leipzig 2 Diakonie Leipziger Land 1 ITB Dresden GmbH 2 ABUB GmbH 4 DRK Kreisverband Delitzsch Eilenburg e.V. 1Nordsachsen DRK Kreisverband Torgau Oschatz e.V. 2 _ Campanet GmbH 1 Seite 3 von 9 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie gestaltet sich jeweils der Betreuungsschlüssel (Sozialarbeiterin pro Geflüchteten )? (bitte aufschlüsseln nach Kommunen und Land, bei landeseigenen Unterkünften bitte nach den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln) Landesdirektion Sachsen: Freistaat SACHSEN Aufnahmeeinrichtung Betreuungsschlüssel Bemerkungen Für die soziale Betreuung der Asylbewerber im Unterbrin- Hamburger Str. 19, gungsobjekt ist der Betreiber Dresden 1:70 vertraglich verpflichtet, von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr einen Betreuungsschlüssel von 1:70 zu gewährleisten . Für die soziale Betreuung der Asylbewerber im Unterbrin- Bremer Str. 25, gungsobjekt ist der Betreiber Dresden 1:70 vertraglich verpflichtet, von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr einen Betreuungsschlüssel von 1:70 zu gewährleisten . Für die soziale Betreuung der Asylbewerber im Unterbringungsobjekt ist der Betreiber Grillenburg 1:70 vertraglich verpflichtet, von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr einen Betreuungsschlüssel von 1:70 zu gewährleisten . Kein vertraglich festge- Schneeberg legter Betreuungsschlüssel . Die beiden Einrichtungen können nicht getrennt dargestellt Adalbert-Stifter-Weg / Kein vertraglich festgewerden . Es gibt keine festen Thüringer Weg, legter Betreuungs- Betreuer nur für eine der beiden Chemnitz schlüssel. Einrichtungen. Es wird im Rotationsprinzip gearbeitet, d. h. die Betreuer arbeiten je nach Bedarf in einem der beiden Objekte. SFZ CoWerk 1:10 Kein vertraglich festge- Dölzig (Schkeuditz) legter Betreuungsschlüssel . Max-Liebermann-Straße, Kein vertraglich festge- Leipzig legter Betreuungsschlüssel . Seite 4 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Untere Unterbringungsbehörden: Freistaat SACH SEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Betreuungsschlüssel Bemerkung 1150 GemeinschaftsunterkünfteChemnitz, Stadt 1:80 dezentral Landeshauptstadt Dresden 1 : 80 in Gemeinschaftsunterkünften: 1:40 bzw. 1:50 für Leistungsberechtigte nach AsylbLG gemäß Unterbringungskonzept Leipzig, Stadt 1:100 für Leistungsberechtigte nach SGB II gemäß separatem Ratsbeschluss dezentrale Unterbringung: 1:100 Betreuung über Beratungsstellen Erzgebirgskreis 1:150 Mittelsachsen 1:118 Vogtlandkreis 1:150 1:100 Gemeinschaftsunterkünfte* Zwickau 1:75 dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte )* *jeweils: 1,0 VzÄ soziale Beratung und 1,0 VzÄ soziale Betreuung Bautzen 1:100 Gemeinschaftsunterkünfte Görlitz 1:150 Meißen 1:150 1:150 für Städte (einschließlich Ge- Sächsische Schweiz- meinschaftsunterkünften) Osterzgebirge bis zu 1:80 für ländliche Gebiete Leipzig 1:120 Nordsachsen 1:81 Seite 5 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Werden die Flüchtlingssozialarbeiterinnen von Kommunal- beziehungsweise Landesbehörden koordiniert, unterliegen sie deren Weisungspflicht und/ oder unterstehen sie ihrer Aufsicht? (bitte für die Kommunen und jeweils die landeseigenen Unterkünfte aufschlüsseln, wo die Frage mit Ja beantwortet werden kann) Der Freistaat Sachsen fördert nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Unterbringungseinrichtungen der Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden nach § 2 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) sind in diesem Zusammenhang Zuwendungsempfänger. Die RL Soziale Betreuung Flüchtlinge bestimmt in Ziffer IV., Nr. 2 die Qualifikationen des bei den Projekten für Flüchtlinge nach § 5 SächsFlüAG einzusetzenden Personals. Dabei findet ein über die Prüfung der Verwendungsnachweise (Ziffer Vl., Nr. 5 der RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) hinausgehendes Tätigwerden der Bewilligungsbehörde nicht statt. Landesdirektion Sachsen: In den Betreiberverträgen für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen ist eine direkte Weisungspflicht der Landesdirektion Sachsen gegenüber den Mitarbeitern der Auftragnehmer nicht geregelt. Die Koordinierung der Mitarbeiter obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer nach Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung der Landesdirektion Sachsen. Der Landesdirektion Sachsen obliegt die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Regelungen. Untere Unterbringungsbehörden: Ein Großteil der Landkreise bzw. Kreisfreien Städte hat die Träger bzw. Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte mit der Aufgabe der sozialen Betreuung von Flüchtlingen beauftragt und überwacht die Erbringung der vereinbarten vertraglichen Leistung. Sofern Flüchtlingssozialarbeiter bei den Trägern bzw. Betreibern angestellt sind, unterliegen sie den vertraglichen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Die Antworten der Landkreise und Kreisfreien Städte in diesem Sinne sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: Stadt Chem nitz Flüchtlingssozialarbeit wird durch die Kommune koordiniert (Weisungsrecht und Fachaufsicht ). Landeshauptstadt Dresden Die Flüchtlingssozialarbeiter sind bei den mit der sozialen Betreuung der Flüchtlinge beauftragten Trägern angestellt. Somit obliegt diesen Trägern auch die entsprechende Aufsicht. Die Beauftragung erfolgt mittels Vertrag bzw. Zuwendungsbescheid. Freistaat SACHSEN Seite 6 von 9 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Stadt Leipzig Die Flüchtlingssozialarbeiter werden nicht direkt von der Kommune koordiniert. Es existiert kein Weisungsrecht und sie unterstehen keiner direkten Aufsicht durch die Kommune . Eine Steuerung der Sozialarbeit findet durch die Formulierung von Standards und Vorgaben in den Leistungsbeschreibungen zur Erbringung der Unterbringungs-/ Beratungsleistungen statt und wird durch regelmäßige Arbeitsgruppen in Verantwortung des Sozialamtes umgesetzt. Erzgebirgskreis Die soziale Betreuung der Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlinge erfolgt auf der Grundlage von Verträgen zwischen der Landkreisverwaltung und örtlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Daraus ergeben sich für die Vertragspartner die allgemeinen Rechte und Pflichten. Die Landkreisverwaltung überwacht die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein direktes fachliches Weisungsrecht der Landkreisverwaltung existiert nicht. Es erfolgt jedoch eine räumliche und inhaltliche Koordinierung dieser sozialen Betreuung durch die Landkreisverwaltung. Zuständig dafür ist die Koordinierungsstelle Unterbringung des Referates Ordnungsangelegenheiten zusammen mit der Sozialkoordination des Sachgebietes Migration und Personenstandswesen. Landkreis Mittelsachsen Es werden regelmäßig Treffen der Sozialarbeiter durch die Ausländerbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen organisiert. Weiterer Austausch findet im Rahmen der Netzwerkarbeit mit den Kommunalen lntegrationskoordinatoren und den Sozialarbeitern , die beim Landkreis direkt angestellt sind, statt. Vogtlandkreis Die soziale Arbeit wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Landkreises übernommen. Diese sind organisatorisch bei der unteren Unterbringungsbehörde angesiedelt. Zwickau Der Landkreis hat verbindliche Mindestanforderungen zur sozialen Betreuung der Geflüchteten aufgestellt, die für alle Träger gelten und Vertragsbestandteil sind. Die Träger haben entsprechende Betreuungskonzepte vorzulegen, die durch den Landkreis überprüft werden. Das arbeitsvertragliche Weisungsrecht gegenüber den Sozialarbeitern obliegt den Trägern. Die Träger unterliegen dem uneingeschränkten Weisungsrecht des Landkreises. Landkreis Bautzen Die soziale Betreuung ist über Verträge mit den Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte geregelt. Im Vertrag sind die Aufgaben festgeschrieben. In regelmäßigen Kontrollen wird vor Ort Quantität und Qualität überprüft. Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Integration des Ausländeramtes sowohl fachlich als auch fallbezogen . Zusätzlich wurden fünf Flüchtlingssozialarbeiter in diesem Sachgebiet und neun weitere Flüchtlingssozialarbeiter bei externen Trägern im Quartierbüro über die RL Soziale Betreuung Flüchtlinge eingesetzt. Die fachliche Anleitung obliegt dem Sachgebiet Integration des Ausländeramtes. Landkreis Görlitz Der Landkreis Görlitz beantwortete diese Frage mit „Ja". Freistaat SACHSEN Seite 7 von 9 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Landkreis Meißen Der Landkreis hat die Aufgabenübertragung vertraglich mit den jeweiligen Trägern geregelt und ist gegenüber den Trägern weisungsberechtigt. Die Koordination der Flüchtlingssozialarbeiter obliegt dem jeweiligen Träger im Rahmen der vertraglichen Festlegungen . Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Der Landkreis hat die Fachaufsicht entsprechend der RL Soziale Betreuung Flüchtlinge für die Flüchtlingssozialarbeit, organisiert die Koordination und gewährleistet ein kontinuierliches Monitoring. Eine Weisungspflicht besteht gegenüber den freien Trägern nicht. Landkreis Leipzig Die Sozialarbeiter sind bei freien Trägern angestellt. Die Arbeitgeber sind für die korrekte Aufgabenerfüllung zuständig. Die Flüchtlingssozialarbeit wird durch das Ausländeramt koordiniert und fachlich betreut. Landkreis Nordsachsen Die Flüchtlingssozialarbeit ist an freie Träger vergeben. In Teilen nimmt der Landkreis hier eine koordinierende Rolle in Grundsatzfragen ein. Ein Weisungsrecht besteht nicht. Frage 4: Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wird — gibt es verbindliche Regelungen zwischen Flüchtlingssozialarbeiterinnen und den Kommunal- beziehungsweise Landesbehörden, die die Verschwiegenheitspflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Geflüchteten und Flüchtlingssozialarbeiter*innen garantieren und werden die Flüchtlingssozialarbeiterinnen entsprechend informiert? Landesdirektion Sachsen: Eine Beantwortung entfällt. Untere Unterbringungsbehörden: Die Sozialarbeiter sind fast ausschließlich bei freien Trägern angestellt. Entsprechend den Verträgen über die soziale Betreuung mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und anderen ist die Verschwiegenheit zu wahren. Diese verpflichtet den Auftragnehmer u. a. dazu, die Sozialdaten der zu betreuenden Personen während der Zeit der Beauftragung und auch nach Beendigung der Beauftragung zu schützen. Darüber hinaus unterliegen die beauftragten Flüchtlingssozialarbeiter der jeweiligen arbeitsvertraglichen Verschwiegen heitspflicht. Unabhängig davon ist im professionellen Arbeitskontext der Erhalt des Vertrauensverhältnisses ein unerlässlicher Bestandteil für eine erfolgreiche soziale Betreuung. Freistaat SACH SEN Seite 8 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Ist die Verschwiegenheitspflicht der Flüchtlingssozialarbeiterinnen in den kommunalen beziehungsweise landeseigenen Unterkünften definiert und wenn ja, wie? Landesdirektion Sachsen: Die Betreiber sind vertraglich verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Untere Unterbringungsbehörden: Es wird auf die Antwort zu der Frage 4 verwiesen. Soweit die Flüchtlingssozialarbeit mit eigenen Beschäftigten der Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt, ist die Verschwiegenheitspflicht im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt. Der Umgang mit Flüchtlingen und die Betreuung der Flüchtlinge werden soweit erforderlich durch die Arbeitsanweisungen näher definiert. lyitli9undlich7 Grüßen K7,1 Prof. D. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 9 von 9 2018-03-02T10:40:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes