STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12299 Thema: Verteilung rechtsmotivierter Straftaten im Jahr 2017 nach Themenfeldern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie verteilen sich die im Jahr 2017 im Freistaat Sachsen begangenen Straftaten aus dem Phänomenbereich der PMK-rechts (Gesamtaufkommen ) auf die einzelnen Themenfelder (Oberbegriffe und Unterthemen ) im Sinne der PMK? (Bitte den jeweiligen Oberbegriffen und Unterthemen die absoluten Fallzahlen zuordnen.) Politisch rechts motivierte Straftaten sind bereits in den Antworten der Staatsregierung auf die monatlichen Kleinen Anfragen unter dem Thema „Straftaten im Phänomenbereich ,Politisch motivierte Kriminalität — rechts' im [Monat/Jahr] in Sachsen" (vgl. zuletzt Drs.-Nr. 6/11700) jeweils mit den zutreffenden Unterthemen (z. B. „Antisemitisch", „Fremdenfeindlich", „Rassismus ") unter dem maßgeblichen Oberbegriff „Hasskriminalität" entsprechend aufgeführt. Insoweit wird darauf verwiesen. Eine vollständige Nennung aller Themenfelder käme einer Offenlegung und damit Herausgabe des durch das Bundeskriminalamt als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Themenfeldkataloges gleich, wozu die Staatsregierung nicht berechtigt ist. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Drs.-Nr. 6/11340 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/14 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNI1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele Fälle aus dem Gesamtaufkommen der PMK-rechts im Jahr 2017 wurden keinem Oberbegriff zugeordnet? Frage 3: Wie viele Fälle aus dem Gesamtaufkommen der PMK-rechts im Jahr 2017 wurden keinem Unterthema zugeordnet? Frage 4: Wie viele Fälle aus dem Gesamtaufkommen der PMK-rechts im Jahr 2017 wurden weder einem Oberbegriff, noch einem Unterthema zugeordnet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Nach den Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität sind bei Delikten, die mit politischer Motivation begangen werden, immer alle im jeweiligen Einzelfall zutreffenden Unterthemen und Oberbegriffe anzugeben (Mehrfachnennungen). Sollte ein Unterthema nicht vorhanden oder erkennbar sein, genügt die Angabe eines zutreffenden Oberbegriffes. Der Anteil der Fälle aus dem Gesamtaufkommen der PMK -rechts-, bei denen ein Unterthema nicht erkennbar war, liegt im Jahr 2017 bei unter einem Prozent. Mirfr4mdlich9n Grüßen LL Peof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-01T10:22:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes