STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12300 Thema: Antisemitische Straftaten im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche strafrechtlich relevanten antisemitischen bzw. antisemitisch motivierten Taten wurden im Jahr 2017 begangen bzw. bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag und -ort, Tathergang, Straftatbestand.) Frage 2: Welchen Phänomenbereichen der PMK und welchen Themenfeldern werden die Taten jeweils zugeordnet? (Bitte jeweils Oberbegriff und Unterthema angeben und den entsprechenden Fällen lt. Frage 1 zuordnen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Politisch motivierte Straftaten mit einem antisemitischen Hintergrund sind bereits in den Antworten der Staatsregierung auf die monatlichen Kleinen Anfragen unter dem Thema „Straftaten im Phänomenbereich ,Politisch motivierte Kriminalität — rechts' im [Monat/Jahr] in Sachsen" (vgl. zuletzt Drs.-Nr. 6/11700) entsprechend aufgeführt. Insoweit wird darauf verwiesen. Darüber hinaus sind zwei Fälle in den Phänomenbereichen -ausländische Ideologie- (PMK-A) bzw. -religiöse Ideologie- (PMK-I) bekannt geworden: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/15 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN • Minn = i n Tattag Tatort Tathergang Delikt MIK 12.04.2017 Leipzig Es werden volksverhetzende Parolen/ § 86a StGB PMK-A Hakenkreuze an ein Haus geschmiert. 13.04.2017 Plauen Es wird ein volksverhetzender Beitrag § 130 StGB PMK-I im Internet veröffentlicht. Nach den Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität werden politisch motivierte Straftaten mit einem antisemitischen Hintergrund unter dem Oberbegriff „Hasskriminalität" und dem Unterthema „Antisemitisch" erfasst. Darüber hinaus sind alle im jeweiligen Einzelfall zutreffenden Unterthemen und Oberbegriffe anzugeben (Mehrfachnennungen). Sollte ein Unterthema nicht vorhanden oder erkennbar sein, genügt die Angabe eines zutreffenden Oberbegriffes. Eine vollständige Nennung aller Themenfelder käme einer Offenlegung und damit Herausgabe des durch das Bundeskriminalamt als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Themenfeldkataloges gleich, wozu die Staatsregierung nicht berechtigt ist. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Drs.-Nr. 6/11340 verwiesen. Frage 3: Welche Fälle im Sinne der Frage 1 wurden keinem Phänomenbereich der PMK zugeordnet bzw. waren nicht politisch motiviert? (Bitte den entsprechenden Fällen lt. Frage 1 zuordnen.) Keine. zi , lit- re ndliche Grüßen ro . Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-01T10:16:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes