STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12301 Thema: Neonazistisches „Festival" in Ostritz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erfüllt das sogenannte „Schild & Schwert -Festival", das am 20./21.04.2018 in Ostritz stattfinden soll, die Voraussetzungen des Versammlungsrechts oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, die gegen einen Versammlungscharakter sprechen? Angezeigt wurde bei der Versammlungsbehörde eine politische Kundgebung vom 20. April 2018 bis zum 22. April 2018 in Ostritz mit Redebeiträgen , Livebands, Informationsständen, Kampfsportveranstaltungen und Tattoo -Convention. Ob Anhaltspunkte vorliegen, die gegen einen Versammlungscharakter sprechen, wird derzeit geprüft. Frage 2: Wird der Zugang zu der als Versammlung angemeldeten Veranstaltung auch ohne Entrichtung eines Eintrittsgeldes bzw. ohne Erwerb einer — auf der Webseite der Veranstalter für bis zu 45 Euro angebotenen — Eintrittskarte möglich sein? Laut Aussage des Anmelders und der Versammlungsleiter im Kooperationsgespräch wird der Zugang zu der als Versammlung angezeigten Veranstaltung auch ohne Entrichtung eines Eintrittsgeldes bzw. ohne Erwerb einer Eintrittskarte möglich sein. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/49/25 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Unterliegt der Veranstalter hinsichtlich des Verkaufs von Eintrittskarten bzw. des Erhebens eines Eintrittsgeldes der Vergnügungssteuer? Über die Erhebung der Vergnügungssteuer entscheidet die Stadt Ostritz auf der Grundlage ihrer Vergnügungssteuersatzung vom 15. November 2001. Frage 4: Mit wie vielen Teilnehmenden wird gegenüber der vom Anmelder genannten Zahl gerechnet? Der Anmelder geht von einer Teilnehmerzahl von 750 bis maximal 1.000 Teilnehmern aus. Gesicherte Erkenntnisse, die diese Teilnehmerzahl in Frage stellen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Inwieweit liegt für die Durchführung der als Versammlung angemeldeten Veranstaltung ein Sicherheitskonzept vor und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung insbesondere, um die sichere Durchführung der eigentlichen Veranstaltung sowie die Sicherheit der Anwohner/innen sowie für Dritte während der An- und Abreise zu gewährleisten? Der Anmelder beabsichtigt, im März 2018 ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Parallel erarbeiten das Landratsamt Görlitz, die Stadt Ostritz und die Polizeidirektion Görlitz Maßnahmen mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und das Versammlungsrecht zu schützen. Mit.fFervdlichen, Grüßen ( f . 1O P or R land Völler Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2018-03-01T10:25:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes