SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li nde n a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112303 Thema: Gülleausbringung im FFH- und SPA-Gebiet OT Kleinliebenau (Landkreis Nordsachsen) STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT in Schkeuditz Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35t 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 'l . Februar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'1050t2t50 Dresden, le,oL 2ol? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln den späten Nachmittags- und Abendstunden am 25. Oktobet 2017 wurden auf Dauergrünland im FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem" und SPA- Gebiet ,,Leipziger Auewald" in Schkeud¡tz, Ortslage Kleinliebenau(Kreis Nordsachsen) große Mengen Gülle ausgebracht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Antworten vom 4. Januar 2Q18 zu der nahezu gleichlautenden Kleinen Anfrage Drucksache Nummer 6111527 verwiesen. Weitergehende Antworten werden im Folgenden nur gegeben, wenn sich aus ei ner partiell abweichenden Fragestel I u ng neue Antwortgesichtspunkte ergeben: Frage l: Wer hat an diesem Tag Gülle auf den beschriebenen Flächen ausgebracht (Bitte um Angabe, um welche Mengen es sich handelt und woher die Gülle stammt)? Die Gundorfer Agrargemeinschaft e. G. hat am 25. Oktober 2017 auf den oben genannten Grünlandflächen flussige Gärrückstände mit einer Menge von 18 Kubikmeter je Hektar ausgebracht. Dieses organische Düngemittel stammt aus der Biogasanlage der genannten Agrargemeinschaft. simu[+ - - -^ - Dhturhbhdñù'¡ffibhlñ¡dm&u¡*ftùñ¿ffi&bñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sâchsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡ê für verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 3 STAATSI\4.INISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: lst die Ausbringung von Gülle auf dem Dauergrünland in den Schutzgebieten erlaubt (Bitte um kurze Begründung)? Ja, außerhalb einer Sperrfrist, die grundsätzlich den Zeitraum vom 1. November bis 31. Januar umfasst, ist die Ausbringung von Gülle auf Dauergrünland in den Schutzgebieten erlaubt, sofern hierdurch nicht das jeweilige Natura 2000-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann oder soweit nicht anderuveitige Rechtsvorschriften entgegenstehen. Weiterführende Ausführungen sowie die angeforderte kurze Begründung enthält die Antwort auf Drucksache Nr. 6111527. Frage 3: lst die Ausbringung von Gülle auf dem Dauergrünland konform mit den FFH- und SPA-Managementplänen dieser Gebiete (Bitte um kurze Begründung)? Es wird auf die grundlegenden Ausführungen in der Antwort auf Frage 3 der Drucksache Nummer 61 1 1 527 veruviesen. Bezüglich der in der aktuellen Kleinen Anfrage abweichenden Zielrichtung der Fragestellung ist zusätzlich festzustellen, dass keine Sachverhalte bekannt sind, nach denen die Gärresteausbringung am 25. Oktober 2017 nicht konform mit dem Managementplan bezüglich der darin aufgeführten Vorkommen von FFH- Lebensraumtypen, FFH-Arten und SPA-relevanten Vogelarten und der diesbezüglichen Maßnahmenvorschläge gewesen wäre. Der Managementplan enthält zwar fur - nach naturschutzfachlichen Maßgaben ausgewählte - FFH-Lebensraumtypen (zum Beispiel Magere Flachland-Mähwiesen) sowie für ausgewählte Arthabitate beziehungsweise Vorkommen von Vogelarten Ausführungen zur Düngung beziehungsweise zut Gülleausbringung. Es ist aber nicht bekannt, dass bei der Gärresteausbringung am 25. Oktober 2017 derartige Bereiche betroffen gewesen wären. Die vergleichsweise großflächig nördlich von Kleinliebenau zusätzlich kartierten FFH-Entwicklungsflächen, die mittels Entwicklungsmaßnahmen mittelfristig in einen FFH-Lebensraumtyp überführt werden könnten, fallen dagegen mangels Vorhandensein erhaltungszielrelevanter FFH-Lebensraumtypen nicht unter die maßgeblichen Schutzvorschiften der Natura 2OO0-Richtlinien, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Die Entwicklung zu zusätzlichen FFH- Lebensraumtypen-Flächen ist hier lediglich eine fachliche Handlungsoption. Seite 2 von 3 STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 4: Wurde die untere Naturschutzbehörde von dieser Gülleausbringung informiert (Wenn nein, warum nicht)? Frage 5: Wenn Frage 4 mit Ja beantwortet wurde, welche Auflagen zur Gülleausbringung an diesem Ort wurden erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antworten zu Fragen 4 und 5 der Drucksache Nummer 6111527 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen A- /I l(, bt Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-02-27T15:15:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes