STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12306 Thema: Rückkehrer -Netzwerk des sog. „Islamischen Staates" (IS) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2016 heißt es unter Punkt 4.4 ,Jihadistische Bestrebungen in Deutschland und in Sachsen' u. a.: „[...] Zum Ende des Berichtsjahres lagen Erkenntnisse zu mehr als 880 Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak reisten, um dort auf Seiten des Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. [...] In Sachsen sind drei Ausreisefälle bekannt. Davon ist eine Person zwischenzeitlich zurückgekehrt. [...]" Seit 2016 ist dieses Thema weiter in den Fokus gerückt, nicht zuletzt durch den Fall Linda W. aus Pulsnitz. Aktuell berichtete das ZDF mit Beitrag vom 23.01.2018 zu diesem Thema. Dort wird u. a. ausgeführt: ,[...] Deutsche hätten verschiedene Aufgaben im Islamischen Staat, erzählt Hisham al-Hashimi, Sicherheitsexperte der irakischen Regierung . Es gebe eine Medienabteilung sowie eine Sektion, die für Geldwäsche , Rekrutierung, Transport und für das sogenannte Rückkehrer- Netzwerk zuständig sei. [...]' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Personen, die im Jahr 2017 aus Sachsen in den sog. Dschihad gereist sind (Anzahl, Geschlecht , Herkunft der Personen, angeschlossene Organisation, Rolle vor Ort, Verbleib vor Ort etc.)? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Personen, die aus dem sog. Dschihad im Jahr 2017 nach Sachsen eingereist bzw. zu- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3272 Dresden, 1. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 11111111111111 OMI 1183 rückgekehrt sind (Anzahl, Geschlecht, Herkunft der Personen, Hintergrund der (Kampf)Tätigkeit im Ausland etc.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen keine bestätigten Erkenntnisse über im Jahr 2017 aus Sachsen nach Syrien oder in den Irak ausgereiste oder von dort zurückgekehrte Personen im Sinne der Fragestellung vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu dem sog. „IS -Rückkehrer- Netzwerk"? Konkrete Hinweise mit Sachsenbezug zu einem sog. „IS -Rückkehrer -Netzwerk" liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden gegen Rückkehrer aus dem sog. Dschihad in Sachsen bisher getroffen, insbesondere welche Strafverfahren wurden mit welchen Ergebnissen eingeleitet und geführt? Frage 5: Welche Verfahren wurden ggf. gegen Personen und Anhänger des „Islamischen Staates" oder sonstiger Terrororganisationen während deren Abwesenheit in Sachsen eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/9525 wird verwiesen. Über die bereits dort genannten vier Ermittlungsverfahren hinaus sind keine weiteren Verfahren im Sinne der Fragestellung geführt worden. Der aktuelle Stand der vorgenannten vier Verfahren stellt sich wie folgt dar: In einem Verfahren ist die betreffende Person wieder nach Sachsen zurückgekehrt; in drei Verfahren befinden sich die jeweiligen Personen weiterhin außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren gegen den zurückgekehrten Beschuldigten wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Strafgesetzbuch (StGB) ist durch Beschluss des Landgerichts Dresden gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1 Nr. 2 Jugendgerichtsgesetz eingestellt worden. Die drei Verfahren, die sich gegen Personen richten, welche sich noch außerhalb des Gebietes der Bunderepublik Deutschland aufhalten, wurden wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB bzw. wegen des Verdachts der Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89b StGB geführt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN MIL 1 19 Das Verfahren wegen des Verdachts der Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89b StGB ist an den Generalbundesanwalt übergeben worden. Die übrigen Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB wurden vorläufig nach § 154f Strafprozessordnung wegen des unbekannten Aufenthaltes der Beschuldigten eingestellt. hi'l uZ an 7 e z Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-03-01T10:23:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes