STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Mut"1 l Freistaat ^g| SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7161 Dresden,//(/• April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel und Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1231 Thema: Belegung und Kostenerstattung in den Asyl-Erstaufnahme-Einrichtungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit Jahresbeginn werden an vielen Orten in Sachsen Notunterkünfte für neu ankommende Asylsuchende errichtet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche (Not-)Erstaufnahme-Einrichtungen existieren zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage? Zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (16. März 2015) verfügte die Aufnahmeeinrichtung über folgende sechs Notunterkünfte, d. h. Unterkünfte zur kurzfristigen vorübergehenden Nutzung: jeweils ein Hotel in Böhlen und Chemnitz, jeweils ein Objekt in Görlitz und Meißen sowie jeweils eine Turnhalle in Chemnitz und Kamenz. Frage 2: Wie verlaufen die Zugangszahlen in den (Not-)EAE seit Jahresbeginn? (bitte je Einrichtung ab 01.01.2015 bis zum Tag der Einreichung der Kleinen Anfrage auflisten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Alle neu ankommenden Asylsuchenden im Freistaat Sachsen werden ausschließlich in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz registriert. Insoweit gibt es keine Zugangszahlen für Notunterkünfte. Die tatsächlichen Zugangszahlen werden jeweils zum Monatsende erhoben (Januar: 1.640; Februar: 2.011). Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSlVIlTSnSTBKlUTVI des mmm Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hoch waren die Belegungszahlen in den (Not-)EAE zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage und welcher prozentualen Auslastung entsprach dies jeweils? (bitte je Einrichtung ab 01.01.2015 bis zum Tag der Einreichung der Kleinen Anfrage auflisten) Belegung und Auslastung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (16. März 2015) in den im Zeitraum 01.01.2015 bis 16.03.2015 genutzten Notunterkünften: Standort Notunterkunft Belegung Auslastung Hotel Böhlen 96 90,6 % Hotel Chemnitz 69 86,2 % Objekt Görlitz 81 59,5 % Objekt Meißen 125 100% Turnhalle Kamenz 89 78,8 % Turnhalle Chemnitz 0 0% Frage 4: Welche Kosten fallen durch die Anmietung der (Not-)EAE an? (bitte einmalige und regelmäßige Kosten nach jeweiliger Vertragslaufzeit angeben) Durch die Anmietung der vorstehend genannten sechs Notunterkünfte entstanden dem Freistaat Sachsen im Monat Februar 2015 Gesamtkosten in Höhe von 505.693 EUR, davon 229.706 EUR für Mietausgaben. Welche weiteren Kosten fallen für die (Not-)EAE an, die von der Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs. 6/980 und Drs. 6/1077 nicht erfasst werden? (bitte nach Einrichtung und unter Angabe der Kostenerstattung pro Person, Kosten für soziale Betreuung und weiteren anfallenden Kosten aufschlüsseln) hinäus wjrd auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1077 verwiegen. / Mit^reijhdlichen Grüßen Frage 5: Einö Beantwortung ist aufgrund der unklaren Fragestellung nicht möglich. Darüber Seite 2 von 2