STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12311 Thema: Aufnahmestopps in stationären Einrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet in seiner Sendung "mdr AKTUELL" vom 29.01.2018 (https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/video- 171674.html, aufgerufen am 30.01.2018, 10:15 Uhr), dass nach Angaben des KSV in 2017 in 107 stationären Pflegeeinrichtungen die Fachkraftquote unterschritten wurde, in vier davon so deutlich, dass Aufnahme:- stopps verhängt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele stationäre Pflegeeinrichtungen erfüllen zum Stichtag 30.01.2018 die Fachkraftquote nicht? (Bitte aufschlüsseln, welche Einrichtung , Standort und seit wann.) Zum Stichtag 31. Dezember 2017 hat der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als zuständige Behörde vier Aufnahmestopps angeordnet. Zum Stichtag 30.01.2018 liegen keine Informationen vor. Der KSV übermittelt seine Prüfergebnisse quartalsweise. Zur Aufschlüsselung der jeweiligen Einrichtungen können keine Auskünfte erteilt werden. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter, hier der einzelnen Einrichtungen, im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Der AuskunftserteilunQ steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/140 Dresden, ~t . März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Träger bzw. Einrichtungen auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen . Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der geprüften Einrichtungen fällt zugunsten des Grundrechts aus. Frage 2: Sind Maßnahmen durch die Staatsregierung kurzfristig geplant und wenn ja, welche? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Begründung: Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Frage nach kurzfristigen Planungen der Staatsregierung auf einen Willensprozess gerichtet ist. Die Frage, ob und wie die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen geändert werden soll, ist ein Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-03-02T10:42:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes