STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12315 Thema: Auszahlung Arbeitslosengeld II Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Bundesagentur für Arbeit hat Ende 2017 erklärt, in Zukunft Bargeldleistungen an ALG- 11-Empfänger nicht mehr an Kassenautomaten sondern in Einzelhandelsgeschäften auszahlen zu lassen. Nach Aussagen der BA soll dazu ab Mitte 2018 in zehn Agenturen für Arbeit und Jobcentern eine dreimonatige Testphase beginnen. Ab Ende 2018 soll dieses System zum Regelfall werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nehmen nach Kenntnis der Staatsregierung auch Arbeitsagenturen I Jobcenter in Sachsen an dem Pilotprojekt teil und falls ja welche? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Angaben der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (RD SN) ist das zentrale lnteressenbekundungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen. Aus Sachsen haben sich für eine Pilotierung drei Jobcenter (gE) und eine Agentur für Arbeit beworben. Die Entscheidung, ob eine Dienststelle in Sachsen berücksichtigt wird, steht jedoch noch aus. Frage 2: Wer sind nach Kenntnis der Staatsregierung die Einzelhandelspartner der Arbeitsagentur bei diesem Projekt? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Angaben der RD SN wurde im November 2016 ein Teilnehmerwettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Den Zuschlag erhielt der Anbieter Cash Payment Solutions GmbH (CPS) im September 2017. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass der Anbieter notwendige Erfahrungen aufweist, um die geforderten Leistungen zuverlässig und mit konstant hoher Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/144 wesden, /OFebruar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Qualität erbringen zu können. Das Angebot wurde anhand eines transparenten Kriterienkatalogs auf seine Vor- und Nachteile geprüft und bewertet. Das Auszahlungsdokument wird demnach wie bisher in der Dienststelle ausgehändigt. Auf jedem Zahlschein sollen die drei nächstliegenden Akzeptanzstellen aufgedruckt sein, die sich üblicherweise in fußläufiger Entfernung zur ausstellenden Dienststelle befinden. Der Zahlschein kann nach diesen Angaben in jeder Filiale der teilnehmenden Einzelhändler (u.a. bei REWE, PENNY, Rossmann oder dm eingelöst) werden. Frage 3: An wie vielen Kassenautomaten ist nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit in Sachsen eine Auszahlung der ALG-11-Leistungen möglich? Wo befinden sich diese Automaten? Frage 4: Welche dieser Kassenautomaten sollen nach Information der Staatsregierung im Zuge der Neuregelung abgeschafft werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach den Angaben der RD SN zahlen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter (gE) Geldleistungen im Regelfall per Überweisung auf das Konto des Berechtigten. Soweit Leistungsempfänger über kein Konto, aber über einen festen Wohnsitz verfügen, werden Regelzahlungen mittels Zahlungsanweisung zur Verrechnung vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen taggleich an die Berechtigten auszuzahlen, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. Dies geschieht aktuell durch Auszahlung BA-eigener Geldausgabeautomaten oder durch die Übergabe einer "Zahlungsanweisung zur Verrechnung bar". Die Geldausgabeautomaten der BA stehen in den Jobcentern gE oder Agenturen für Arbeit und sind inzwischen technisch veraltet. Sie müssen daher nach Auffassung der BA abgebaut werden. Die Barzahlungslösung der BA soll die 13 Geldautomaten in sächsischen Agenturen für Arbeit und Jobcentern gE ersetzen, wodurch die Auszahlungspunkte für die Leistungsberechtigten deutlich erhöht werden. Mit freundlichen Grüßen