Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kuge, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12317 Thema: Führerscheinklasse AM mit 15 Jahren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: STAATSMlNJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBE1T UND VERKEHR ,,Seit 2013 können Jugendliche in Sachsen den sogenannten ,Mopedführerschein ' der Klasse AM mit 15 Jahren erwerben. Ziel dieses Projektes ist es, die Mobilität von Jugendlichen insbesondere im ländlichen Raum zu erhöhen. Das Projekt endet im April 2018." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant die Staatsregierung eine Verlängerung des Projektes? Frage 2: Wenn ja, wann? Frage 3: Wenn nein, wie soll die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum künftig erhöht werden? Frage 4: Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine derartige Verlängerung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Sachsen setzt sich seit geraumer Zeit zusammen mit weiteren Ländern für die Absenkung des Mindestalters zum Erwerb des Moped-Führerscheins (Fahrerlaubnisklasse AM) auf 15 Jahre ein. Damit soll die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum auch für Schule und Ausbildung gesteigert und dem Wegzug von Jugendlichen aus dem ländlichen Raum entgegengewirkt werden. Die damit verbundene Fahrschulausbildung soll bereits in jungen Jahren für eine sicherere Teilnahme am Straßenverkehr sorgen. Seite 1 von 2 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/62 Dresden, 2 0. FEB. 2018 , r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHSEN Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM (,,Moped-Führerschein") ist in § 10 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBI. 1 S. 1980) geregelt. Verordnungsgeber ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Es hat mit der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der FeV vom 22. April 2013 (BGBI. 1 S. 940) in Form eines Modellprojekts das Mindestalter auf 15 Jahre herabgesetzt. Mit dem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt werden die Auswirkungen auf die Mobilität im ländlichen Raum und die Verkehrssicherheit untersucht. Dem Projekt haben sich mittlerweile alle ostdeutschen Länder außer Berlin angeschlossen. Obwohl es bereits zum 30. April 2018 ausläuft, ist die Evaluierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen noch nicht abgeschlossen. Die verbleibende Zeit ist zu kurz, um das Modellprojekt gründlich auszuwerten und im geordneten Verfahren über eine bundesweite Absenkung des Mindestalters zu entscheiden . Das Projekt jetzt abzubrechen, aber nach einem halben Jahr eine bundesweite Einführung zu beschließen, wäre vor Ort kaum zu vermitteln. Daher haben die Verkehrsminister der Länder auf Initiative Sachsens bereits im November 2017 den Bund gebeten, das Modellprojekt um zwei Jahre bis zum 30. April 2020 zu verlängern. Die bisherigen Unfallzahlen zeigen, dass eine Verlängerung des Modellprojekts nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit ginge. Bis heute liegt der erforderliche Entwurf für eine Änderung der Dritten Ausnahmeverordnung trotz wiederholter Nachfragen nicht vor. Mit Schreiben vom 24. Januar 2018 wurde der Bund an die Bitte der Verkehrsminister erinnert. Auch die Verkehrsminister weiterer an dem Modellprojekt beteiligter Länder haben sich an den Bund gewandt. Welche Gründe die Bundesregierung bewegen, von der Vorlage eines Entwurfs abzusehen , ist nicht bekannt. Als geschäftsführende Bundesregierung wäre diese dazu befugt . Mit freundlichen Grüßen 1 n Vertretung ( -~, 1(//; ~ ra ~i~ Seite 2 von 2 2018-02-21T09:52:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes