STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12318 Thema: Schutzgelderpressungen in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Offiziell kommen Schutzgelderpressungen in Sachsen so gut wie nie vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 weist lediglich 7 Fälle (inkl. 1 Versuch) im gesamten Jahr im Freistaat Sachsen aus. 5 Fälle davon in Kommunen mit unter 20.000 Einwohnern, 2 Fälle in Kommunen mit über 500.000 Einwohnern. Den 7 Fällen wurden 7 Täter zugeordnet , 4 davon waren Ausländer. Für 2015 weist die PKS 5 Fälle (inkl. 2 Versuche) aus, diesen wurden 7 Täter zugeordnet. Für 2014 weist die PKS 4 Fälle (inkl. 2 Versuche) von Schutzgelderpressungen aus, diesen wurden 5 Täter zugeordnet. Für 2013 wurden in der PKS 7 Fälle (inkl. 2 Versuche) ausgewiesen und diesen 6 Täter zugeordnet. Für das Jahr 2012 weist die PKS 5 Fälle (inkl. 2 Versuche) der Schutzgelderpressung aus, diesen wurden 6 Täter zugeordnet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Anzahl an Schutzgelderpressungen in Sachsen im Jahr 2017 und wie viele Tatverdächtige konnten diesen zugeordnet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Fälle, Versuche, Tatort- Einwohnerzahl, Täterzahl, Herkunft und Geschlecht der Täter) Frage 2: Bei wie vielen der unter 1. erfragten Taten sind die Strafverfolgungsbehörden auf diese von den Geschädigten aufmerksam gemacht worden (Anzeigeerstattung) und wie häufig wurden diese ohne Zutun der Geschädigten entdeckt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/18 Dresden, 2. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS11N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: MIM wAllalt=II!! e773 Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2017 liegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2018 zu rechnen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Dunkelfeld hinsichtlich des Straftatkomplexes Schutzgelderpressung, insbesondere in den drei sächsischen Großstätten Dresden, Leipzig und Chemnitz? Die Frage nach einem Dunkelfeld ist auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, dem Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Frage 4: Welche Maßnahmen und Vorkehrungen hat die Staatsregierung getroffen, um die Kriminalität im Bereich Schutzgelderpressung besser zu erkennen? Schutzgelderpressungen sind phänomenologisch oftmals mit anderen Straftatbeständen verbunden. Im Zusammenhang mit entsprechenden Ermittlungsverfahren erfolgt insofern auch immer eine entsprechende Prüfung zu Anhaltspunkten zum Vorliegen einer Schutzgelderpressung. Dabei und auch generell ist ein Erkennen an die Mitwirkung der Geschädigten geknüpft. Frage 5: Welche Maßnahmen und Vorkehrungen hat die Staatsregierung getroffen, um die Kriminalität im Bereich Schutzgelderpressung stärker zu bekämpfen? Sofern sich Anhaltspunkte ergeben, dass es sich bei Schutzgelderpressungen nicht um Einzelfälle, sondern um systematisches und organisiertes Vorgehen handelt, werden die Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen bzw. in den für Organisierte Kriminalität zuständigen Abteilungen der Staatsanwaltschaften geführt. et-frendlichen Grüßen ( lir A I (4i L.A. Pr f. r. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-02T10:41:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes