STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1040E/1 3/1 1 't6 - KLR Dresden, Tl.Februar 2018 Hausanschrift: Sächslsches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektron¡sch signiarte sow¡e für vêrschlüsselte elektron¡sche Dokumenle nur úber das Elektron¡sche Gerichts- und Verwallungspostfach; nähsre lnformationen unter www.egvp.de lw SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Bartl und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12319 Thema: HaftentschädigunginSachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln den ,,Dresdner Neuesten Nachrichten" vom 29.01.2018 ist unter der Überschrift ,,Sachsen zahlt über 84 000 Euro für Haftentschädigung" zu lesen: nnlm vergangenen Jahr hat der Freistaat Sachsen 84175 Euro Haftentschädigung gezahlt. Hinzu kamen 26870 Euro an Entschädigungen für materielle Schäden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gesamtsumme für Haftentschädigungen wurde iährlich in den Jahren 2010 bis 2017 ln Sachsen an wie viele Personen ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Anzahl der Personen!) Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIMMv Frage 2z Wie viele Anträge auf Haftentschädigung wurden in den Jahren 2010 bis 2O17 ln Sachsen gestellt und wie viele der Fälle wurden a) positiv in voller Höhe, b) positiv in geringere Höhe oder c) ablehnend beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Auf die tabellarische Ubersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Der Ubersicht kann - jeweils jahresbezogen - die Anzahl der insgesamt bearbeiteten Entschädigungsanträge (mit und ohne Haftentschädigung), die Gesamtsumme an Entschädigungen für immaterielle Schäden (Haftentschädigungen), die Anzahl der Personen an die Haftentschädigungen ausgezahlt wurden, die Anzahl der insgesamt gestellten Haftentschädigungsanträge , die Anzahl der vollständig abgelehnten Haftentschädigungsanträge sowie die Anzahl der in voller Höhe bewilligten und der teilweise bewilligten Haftentschädigungen entnommen werden. Frage 3: Welche weiteren Entschädigungen für Personen die sich in Sachsen in Haft befanden wurden in den Jahren 2010 bis 2017 an wie viele Personen ausgezahlt? (Bitte auf-schlüsseln nach Jahren und Entschädigungsgrund!) Frage 4: Wie viele Anträge auf Entschädigung entsprechend Frage 3 wurden in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen gestellt und wie viele der Fälle wurden a) positiv in voller Höhe, b) positiv in geringerer Höhe oder c) ablehnend beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Entschädigungsgrund!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 Se¡te 2 von 4 STAATSMINISTERIUM ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Hinblick auf weitere (materielle) Entschädigungen für vormals inhaftierte Personen erfolgt nicht. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Papierakten zu den Haftentschädigungsanträgen aus den Jahren 2010 bis 2017 händisch auswerten würde. Dabei handelt es sich - einschließlich der abgelehnten Haftentschädigungsanträge - um insgesamt 312 Vorgänge. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass die Akten aus den Jahren 2010 und 2011 sowie teilweise aus 2012, aufgrund des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist nach Nummer 758 der Anlage 1 zur Sächsischen Justizschriftgutverordnung (SächsJSchriftgVO), bereits vernichtet und damit auch eine händische Auswertung der Akten nicht mehr möglich ist. Eine händische Auswertung der Papiervorgänge käme von vornherein nur für die Jahre 2013 bis 2017 und teilweise für das Jahr 2012 in Betracht, wobei es sich um mindestens 205 Akten (2013 - 2017) handelt. Auch dies wäre jedoch nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich . Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu allein diesen 205 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 13 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW verhältnismäßig und zumutbar. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwâgung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Ubersicht Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/ 12319 Frage 2 Jahr Anzahl der insgesamt bearbeiteten Entschädigungsanträge (mit und ohne Haftentschädigung ) Entschädigung für immaterielle Schäden (Haftentschädigung) Anzahl der Personen denen Haftentschädigung ausgeszahlt wurde Anzahl der gestellten Haftentschädigungsanträge Anzahl der vollständig abgelehnten Haftentschädigungen Anzahl der in voller Höhe bewilligten Haftentschädigungen Anzahl der teilweise bewilligten Haftentschädigunge 2010 129 69.665,00 € 37 37 0 18 19 2011 94 86.800,00 € 36 36 0 14 22 2012 86 82.000,00 € 34 34 0 15 19 2013 100 97.800,00 € 42 45 3 15 27 2014 98 67.525,00 € 33 35 2 15 18 2015 106 99.625,00 € 44 50 6 17 27 2016 91 179.525,00 € 36 39 3 15 21 2017 83 84.175,00 € 35 36 1 11 24 Summen: 787 767.115,00 € 297 312 15 120 177 Übersicht über die in den Jahren 2010 bis 2017 gezahlten Entschädigungen nach dem StrEG Frage 1 KA6-12319 KA6-12319-Anlage 2018-03-01T10:09:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes