STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12320 Thema: Amerikanische Faulbrut in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Für den Freistaat sind aktuell (01.02.2018) laut Tierseucheninformationssystem 30 Sperrbezirke aufgrund des Ausbruchs der Amerikanische Faulbrut ausgewiesen . ln den benachbarten Bundesländern sind es wesentlich weniger Sperrbezirke, obwohl in diesen Bundesländern, aufgrund eines regelmäßigen Monitorings, von einer viel geringeren Dunkelziffer als in Sachsen auszugehen ist. ln Brandenburg sind fünf, in Thüringen fünf und in Sachsen-Anhalt fünf Sperrbezirke ausgewiesen)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gibt es im Freistaat Sachsen ein gehäuftes Auftreten der anzeigepflichtigen Tierseuche - Amerikanische Faulbrut? Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche. Im Freistaat Sachsen werden pro Quadratkilometer verfügbarer Bundeslandfläche viel mehr Bienenvölker gehalten, als in Brandenburg, Thüringen oder Sachsen-Anhalt. Die Möglichkeit der Ausbreitung der AFB zwischen den Bienenvölkern ist dadurch höher. Frage 2: Wird im Freistaat Sachsen ein regelmäßiges staatliches Monitoring zur Prävention der Amerikanischen Faulbrut durchgeführt? Ein regelmäßiges staatliches Monitaring zur Prävention der AFB wird im Freistaat Sachsen nicht durchgeführt. Jeder lmkerin und jedem Imker steht es frei, seine Bienenvölker auf das Vorhandensein von Sporen des Erregers der AFB untersuchen zu lassen. Die Imkerinnen und Imker können dazu ihre Proben an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen einsenden. Nach wie vor kostet die Untersuchung einer Probe dort 7,67 EUR. Viele sächsische Imkerinnen und Imker Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/141 Dresden, eif'. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ sind sich ihrer Verantwortung als Tierhalter/in bewusst und nutzen diese Möglichkeit der Früherkennung. Das zeigen die Untersuchungszahlen, die im Jahresbericht der LUA veröffentlicht werden: 2016 wurden über 4 400 Proben untersucht. Frage 3: Ist für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Bienenvölker, durch die sächsischen Veterinärbehörden, eine Laboruntersuchung auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut vorgeschrieben bzw. Voraussetzung? Die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses liegt in der Verantwortung des beamteten Tierarztes. ln Abhängigkeit der epidemiologischen Situation, sprich der Gefährdungslage , hat er zu entscheiden, ob eine Laboruntersuchung auf Sporen des Erregers der AFB für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses erforderlich ist oder eine klinisch-optische Untersuchung der Bienenvölker ausreicht, um die Bienen als frei von AFB zu befunden. Frage 4: Sind die sächsischen Veterinärbehörden für die gehäufte Anzahl der Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut ausreichend personell und materiell ausgestattet? Die personelle und materielle Ausstattung der sächsischen Veterinärbehörden ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Frage 5: Ist eine Unterstützung aus Mitteln des Freistaates oder ggf. welcher weiterer Mittel für sächsische lmker*innen bei der Sanierung der betroffenen Bienenvölker vorgesehen? Die sächsischen Imkerinnen und Imker werden vom Freistaat Sachsen bei der Sanierung der betroffenen Bienenvölker wie folgt unterstützt: Fortbildungen: Die Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung der AFB ist regelmäßig Thema bei den jährlich durch die Sächsische Tierseuchenkasse (TSK) organisierten Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für die Imkerinnen und Imker sowie für die Bienensachverständigen (BSV) des Freistaates Sachsen. Ebenso wird der Landesverband Sächsischer Imker e. V. durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bei der Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbeugung der AFB unterstützt. Länderinstitut für Bienenkunde {LIB) Hohen Neuendorf e. V.: Durch die fünf Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin wird das LIB getragen . Die dort tätigen Wissenschaftler führen die Arbeit von Fachberatern in Form von Projekten durch. Dazu gehört auch die Beratung und Schulung der Imkerinnen und Imker bei der Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Freistaat SACHSEN Diagnostik: Den sächsischen Imkerinnen und Imkern steht bei der LUA eine zuverlässige Diagnostik zur Prüfung ihrer Bestände auf das Vorhandensein von Sporen des Erregers der AFB zur Verfügung. Der Freistaat Sachsen trägt die Kosten der Untersuchungen in der LUA, sofern diese durch Rechtsvorschriften zur Vorbeugung vor und Bekämpfung der AFB vorgeschrieben sind. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Bienensachverständige: BSV, die im Auftrag des Amtstierarztes tätig werden, können auf Antrag bei der TSK für bestimmte Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung, gemäß der Leistungssatzung, erhalten. Fahrtkosten können nach den geltenden reisekostenrechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen erstattet werden. 2016 wurden 309 Anträge gestellt. Entsprechend der Förderrichtlinie "Besondere Initiativen" können die BSV zudem einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten sowie Zahlung von Tagegeld an einem Tag im Jahr für die Weiterbildung beantragen. 2016 wurden 76 Anträge gestellt . Entschädigung: 2016 wurden von der TSK 18 653,50 EUR an Entschädigungsleistungen und 849,00 EUR Härtefallbeihilfen an Imkerinnen und Imker bezüglich der AFB ausgezahlt. Mit freundlichen Grüßen ~b~&~.L~/ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-01T10:37:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes