STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STACTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112322 Thema: Rotwildbejagung und Bestandsdichten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Jagdstrecken beim Rotwild gab es jährlich seit 2013 in den einzelnen sächsischen Forstbezirken und in den einzelnen Hegegemeinschaften Erzgebirge, Osterzgebirge , Tharandter Wald und Lausitz umgerechnet in Stück/ 100 ha und welche Bestandsdichten beim Rotwild wurden in den einzelnen Forstbezirken und Hegegemeinschaften seit 2013 auf Grundlage dieser Jagdstrecken geschäfzl? Die in Stück je 100 Hektar umgerechneten Jagdstrecken beim Rotwild in den einzelnen Forstbezirken (Veruvaltungsjagdbezirke) ab dem Jagdjahr (Zeitraum vom 1. April bis 31. März) 201312014 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dresden, 0Å,o3,l"ortî s¡mut+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. Feb¡uar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t51 oh &luôñdôtlrh fi, gôrhbtuMrihMh¨tuilldùbñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, l3 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Kein Zugång fúr elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡schê Dokumente o) o)(o(o 6 o(\ Forctbezirk 2013t2014 2014t2015 2015t2016 2016r2017 Taura 1 1 1,5 1,4 1,5 Leipzig 0,2 0,04 0,03 0,0 Dresden 0,4 0,5 0,5 0,7 Oberlausitz 0,5 0,5 0,6 0,5 Neustadt 1,0 0,9 0,8 0,9 Chemnitz 0,0 0,0 0,0 0,0 Bärenfels 0,8 1,2 1,0 0,8 Marienberg 2,2 1,9 1,9 2,2 Plauen 0,2 0,2 0,2 0,4 Neudorf 1,1 1,3 1,7 2,6 Eibenstock 0,5 0,5 0,6 0,6 Adorf 0,9 1,0 1 1 1 1 Seite I von 5 STAATS[4INISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Eine Schätzung von Bestandsgrößen anhand von Streckendaten ist nicht zuverlässig und wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) für die Venrualtungsjagdbezirke deshalb grundsätzlich nicht durchgeführt. Eine behördliche Erfassung der innerhalb von Hegegemeinschaften realisierten Jagdstrecken erfolgt im Freistaat Sachsen nicht. Der Staatsregierung liegen nur für den Bereich der Hegegemeinschaft Ostezgebirge die gewünschten Angaben zur Jagdstrecke und zur daraus abgeleiteten Bestandsdichte (Frühjahrsbestand) in Stück je 100 Hektar vor (siehe Tabelle), weil der SBS in dieser Hegegemeinschaft und im Vorstand vertreten ist. Frage 2: ln welchem Maße waren Schäl- und Verbissschäden (besonders Winterneuschäle) in den einzelnen Forstbezirken und Hegegemeinschaften seit 2013 zu beobachten und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um auch durch Besucher- und Tourismuslenkung sowie Einrichtung von Wildruhezonen und Wildwiesen im Wald Schälund Verbissschäden deutlich zu reduzieren? Der SBS erhebt Schäl- und Verbissschäden periodisch im dreijährigen Turnus im Rahmen des Wildschadensmonitorings. Die Höhe der Neuschäle und des Verbisses der Hauptbaumarten auf den Staatswaldflächen in den einzelnen Forstbezirken des SBS (Wildschadensmonitoring 2015) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hegegemeinschaft Osterzgebirge 2013t2014 201412015 2015t2016 2016t2017 Jagdstrecke 1,2 1,3 1,3 1,2 Bestandsdichte 3,2 3,4 3,3 3,3 Forstbezirk MittleresNeuschäleprozent Mittleres Neuschäleprozent (Winterschälel Mittleres Verbissprozent Taura 1,3 0,6 12,5 Leipzig 0,0 0,0 4,2 Dresden 0,0 0,0 22,2 Oberlausitz 2,3 1,9 1,7 Neustadt 0,2 0,2 6,4 Chemnitz 0,1 0,1 5,8 Bärenfels 5,3 4,5 10,4 Marienberg 2,9 2,3 23,6 Plauen 0,5 0,3 24,6 Neudorf 8,0 6,7 23,1 Eibenstock 0,2 0,2 6,4 Adorf 2,2 1,8 30,5 Seite 2 von 5 STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Gemäß $ 21 Absatz 1 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) nehmen die unteren Forstbehörden in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Rahmen des Abschussplanverfahrens zum Zustand der Vegetation im Wald gutachtlich Stellung. Eine quantitative Erfassung von Verbiss- und Schälschäden erfolgt dabei, und somit auch auf der Ebene von Hegegemeinschaften, nicht. Grundsätzlich gilt ein Betretensrecht der freien Landschaft nach $ 59 des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waldes nach $ 14 des Bundeswaldgesetzes beziehungsweise nach $ 12 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG). ln diesem Rahmen werden durch den SBS im Rahmen seiner Zuständigkeit für Venrualtungsjagdbezirke entsprechende Jagdkonzepte entwickelt und umgesetzt. Die Einzelheiten sind im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Venryaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen vom 1. Oktober 2013 (SächsABl. 2014 S. 79), zuletzt enthalten in der Verualtungsvorschrift vom 7. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 433), geregelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende, geplante oder regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen zur Besucher- und Tourismuslenkung sowie zur Einrichtung von Wildruhezonen und Wildwiesen auf Flächen in der Verwaltungshoheit der einzelnen Forstbezirke des SBS, welche einen direkten Bezug zur Vermeidung von Wildschäden im Wald oder auf landwirtschaftlich genutztem Offenland aufweisen, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Für den Bereich von Hegegemeinschaften liegen der Staatsregierung diesbezüglich keine Angaben vor. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung seit 2013 über die Entwicklung der Jagdstrecken und Jagddichten des Rotwildes sowie damit im Verhältnis stehende Schäl- und Verbissschäden in den sächsischen Privat- und Treuhandrestwäldern und sollten keine Erkenntnisse dazu vorliegen, plant die Staatsregierung die Wiedereinführung der verpflichtenden Verbiss- und Schälgutachten ungeachtet der Eigentumsart in den sächsischen Wäldern? Die Jagdstrecken werden im Freistaat Sachsen nicht nach Waldeigentumsarten erfasst. Der Staatsregierung liegen seit dem Jahr 2013 keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Schäl- und Verbissschäden in den sächsischen Privat- und Treuhandrestwäldern vor. Gemäß $ 21 Absatz '1 des SächsJagdG nehmen die unteren Forstbehörden in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Rahmen des Abschussplanverfahrens zum Zustand der Vegetation im Wald gutachtlich Stellung. Eine quantitative Erfassung von Verbiss- und Schälschäden erfolgt dabei, und somit auch auf der Ebene von Waldeigentumsarten , nicht. Die im Rahmen des Abschussplanverfahrens von den unteren Forstbehörden vozulegenden gutachtlichen Stellungnahmen zum Zusland der Vegetation im Wald sind für die Jagdbehörden zur Beurteilung sowie der Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der von den Jagdausübungsberechtigten aufgestellten Abschussplänen ausreichend . Eine Wiedereinführung eines verpflichtenden forstlichen Gutachtens über alle Waldeigentumsarten und Jagdbezirksarten hinweg ist nicht geplant. Seite 3 von 5 STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche konkreten Anstrengungen hat die Staatsregierung seit 2013in den sächsischen Wäldern ungeachtet der Waldeigentumsverhältnisse unternommen, um Äsungswiesenflächen im Wald und Waldrandgestaltungen als artenreiche Ubergänge zwischen Wald und Offenland zu schaffen und gibt es konkrete Überlegungen und Planungen ähnlich der Landwirtschaft eine 2%-Regelung einzuführen , um die Lebensgemeinschaft Wald im Biotopzustand zu verbessern , indem die Verpflichtung zur Schaffung bzw. zum Vorhandensein von 2% Asungswiesenflächen im Wald und artenreichen Wald randgestaltu n gen festgesch rieben wi rd? Maßnahmen zur Schaffung artenreicher Übergänge zwischen Wald und Offenland auf Asungswiesen im Wald und bei der Gestaltung von Waldrändern auf Flächen in der Venrualtungshoheit der einzelnen Forstbezirke und Schutzgebietsveruvaltungen des SBS seit dem Jahr 2013 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der Freistaat Sachsen unterstützt den ökologischen Waldumbau sowie Biotop- und Artenschutzmaßnahmen im Privat- und Körperschaftswald im Rahmen der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2007) bis zum Jahr 2014 sowie der RL \NuFl2014 und der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ab dem Jahr 2015. Fördergegenständlich sind verschiedene Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Wäldern. Hiezu zählen zum Beispiel auch Maßnahmen der Waldrandgestaltung in Verbindung mit Waldumbaumaßnahmen oder die Schaffung und Pflege kleinflächiger Offenlandbiotope im Wald, die auch attraktive Asungsflächen und Verbindungselemente zwischen Wald und Offenland darstellen können. Es gibt keine Überlegungen und Planungen, ähnlich der Landwirtschaft, eine Zweiprozentregelung einzuführen. Die Fördersysteme sind nicht miteinander vergleichbar. Frage 5: ln'welcher Art und Weise werden die sächsischen Hegegemeinschaften - insbesondere im Erzgebirge - (auch personell und finanziell) dabei unterstützt, die Gesamt-Lebensräume (inkl. der grenzüberschreitenden Flächen) von Rotwild-Teilpopulationen wissenschaftlich zu untersuchen? Durch die obere Jagdbehörde wurde aus Mitteln der Jagdabgabe ein Projekt der Technischen Universität (TU) Dresden, Dozentur für Wildökologie und Jagdwirtschaft, unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Herzog bewilligt. Ziel dieses Projektes ist die ,,Erstellung eines integrierten Wildtiermanagementkonzeptes auf wildbiologischer Grundlage am Beispiel der Hegegemeinschaft Ezgebirge". Die obere Jagdbehörde unterstützt dieses Projekt darüber hinaus durch die Beschatfung und Bereitstellung von Daten. Seitens des SBS wird mit der TU Dresden, Professur für Forstzoologie, ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ,,Analyse der Populationsdichte, der Populationsstruktur , des Migrationsverhaltens und der Lebensraumnutzung des Rotwildes im Ezgebirge und Elbsandsteingebirge als Grundlage für ein wald- und wildtierökologisch sowie waldbaulich begründetes Rotwildmanagement" gemeinsam durchgeführt. Die Projektergebnisse werden veröffentlicht und stehen insofern auch den Hegegemeinschaften zur Verfügung. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT lUiÄëiisulr Der SBS unterstützt Hegegemeinschaften darüber hinaus unmittelbar als Mitglied in Hegegemeinschaften. Mit freundlichen Grtißen T( t* Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage I Maßnahmen zur Besucher- und Tourismuslenkung sowie zur Einrichtung von Wildruhezonen und Wildwiesen auf Flächen in der Venrvaltungshoheit der einzelnen Forstbezirke Zielstellung Vermeidung von Wildbeunruhigung Vermeidung von Wildbeunruhigung Schadensminimierung durch Lebensraumverbesserung modernes Jagd- und Wildtiermanagement Ruhezone fürs Wild, Möglichkeit zum normalen Aktivitäts-Ru herhythmus Möglichkeit zum normalen Aktivitäts- Ruherhythmus Vermeidung von Wildbeunruhigung Konzentration der Besucherströme auf den Waldwegen, Beruhigung der umliegenden Waldgebiete, Minderung des Besucherverkehrs im Wald Beschreibung Ausweisen von Wandenvegen und Lehrpfaden über Gestattungsverträge mit örtlichen Kommunen (seit 2013) Festlegung von Loipenrouten über Gestattungsverträge mit örtlichen Kommunen (seit 2013) flächig über Gestattungsverträge etc. ganzjährige Jagdruhe fúr die Einzeljagd Hinweisschilder auf Wildruhezonen bei Flächen mit Auslaufender Nutzung (späterer Total n utzu n gsverzicht) Jagdruhe auf allen Verwaltungsjagdbezirksflächen Horstschutzzone Seeadler, gesperrt für Waldbesucher , eingeschränkte forstliche Bewirtschaftung Besucherlenkung durch die Pflege und den Ausbau von Wald- und Wanderwegen, Ausweisung von Wanden¡vegen in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Wegewarten, Lenkung und Konzentration der Besucherströme durch Errichtung von zentralen Erholungseinrichtungen , Schutzhütten und Lehrpfaden Zeitliche Begrenzung netn nein nein nern nern Feb. bis Mitte April und Juni/Juli Dez. bis Aug nein Fläche 1.410 ha 740 ha 20.000 ha 800 ha 300 ha 11.754 ha 120 ha gesamtes Waldgebiet des Forstbezirkes Maßnahme Besucher- und Tourismuslenkung Besucher- und Tourismuslenkung Besucher- und Tourismuslenkung Wildruhezone Besucher- und Tourismuslenkung, Wildruhezone lntervalljagd Wildruhezone Besucher- und Tourismuslenkung Forstbezirk Adorf Adorf Bärenfels Bärenfels Dresden Dresden Leipzig Leipzig Reduzierung von Verbiss- und Schälschäden durch das Zulassen ungestörter Asung (auch tagsüber) außerhalb von Waldumbauschwerpunkten Konzentration der Waldbesucher auf ausgewiesene Wander- und Radrouten bzw. Skiloipen, Vermeidung von Wildbeunruhigung Erhalt der Biodiversität durch die Pflege von kleinflächigen Offenlandlebensräumen , teilweise natu rschutzfachlich wertvolle Flächen, Erhöhung der Asu ngsk apazität für Schalenwild Erhalt der Biodiversität durch die Pflege von kleinflächigen Offenlandlebensräumen im Wald, teilweise naturschutzfachlich wertvolle Flächen, Erhöhung der Asungskapazität für Schalenwild Erhöhung der Asungskapazität für Schalenwild renaturierte Moorflächen Qualitätswandenrveg "Kammweg Erzgebirge", diverse Radrouten, Skimagistrale Erzgebirge und andere Skiloipen i. d. R. jährliche Pflege durch Mahd oder Mulchen i. d. R. jährliche Pflege durch Mahd i. d. R. keine Bestockung vorhanden, Zurückdrängung von Gehölzvegetation in einem unregelmäßigen zeitlichen Turnus nern teilweise (Skiloipen nur im Winter, Radrouten in der Regel nicht im Winter) nern netn nern 545 ha ca. 1.000 48 ha 38,5 ha 68,6 ha Wildruhezone Besucher- und Tourismuslenkung WildwiesenlWildäcker Wiesen Weitere Asungsflächen (Wasserleitu ngen, Gasund Stromleitungen Marienberg Marienberg Neudorf Neudorf Neudorf Anlage 2 Maßnahmen zur Schaffung artenreicher Übergänge zwischen Wald und Offenland auf Asungswiesen im Wald und bei der Gestaltung von Waldrändern auf Flächen in der Verwaltungshoheit der einzelnen Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen des Staatsbetriebes Sachsenforst Maßnahmen Waldrandgestaltung Pflege bestehender Waldrandgestaltungsmaßnahmen (lfdm) 700 700 1.070 1.080 690 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 100 50 50 70 300 Pflege bestehender Waldrandgestaltungsmaßnahmen (ha) 1,9 1,9 2,6 2,4 1,5 20 20 20 20 20 Neuanlage (ha) 0,8 0,5 1,3 1,0 0,9 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 0,6 0,5 Neuanlage (lfdm) 620 430 500 800 650 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 100 120 50 220 100 Neuanlage (Anzahl) 4 3 4 5 2 50 50 50 50 50 2 2 4 2 3 1 5 2 Maßnahmen Wildwiesen/Äsungsflächen Sonst. Pflege (Ergänzung Saat, Entbuschung) bestehender Wildwiesen /Äsungsflächen (ha) l0 10 10 10 10 2 4 7 7 8 30 10 8 7 10 11 Mahd/Mulchen bestehender Wildwiesen/ Äsungsflächen (ha) 102 102 102 102 102 70 70 70 70 70 132 132 132 132 132 180 180 200 215 215 Neuanlage (ha) 1 0,3 Neuanlage (Anzahl) 1 1 Forstbezirk/ Schutzgebietsverwaltung Adorf Bärenfels Biosphärenreservat Oberlausitzer Heideund Teichlandschaft Dresden Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 940 940 23,5 23,5 0,7 3,1 6,0 7,3 6,4 27,7 0,1 0,2 0,7 2,4 2,9 2,0 1,5 1,5 1,8 0,3 '1,5 0,6 0,4 0,4 r.383 210 415 1.150 1.239 460 830 180 200 200 7 1 2 3 8 6 4 5 J 6 2 2 1 1 I 38 38 3B 3B 38 2 I I 12 1 3 13 148 148 148 148 148 53 53 53 53 53 120 133 '150 158 158 87 87 87 87 87 71 71 71 71 71 50 50 50 50 50 Eibenstock Leipzig Marienberg Neudorf Neustadt Nationalpark Sächsische Schweiz 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 1.300 800 800 1.200 1.300 3.000 3.000 3.1 00 3.900 4.600 0,6300 260 270 750 30 80 80 660 810 3 1 1 1 1 1 1 1 1 10 10 10 10 10 15 15 15 15 l5 3 1 71 71 71 71 71 26 26 26 26 26 40 19 1 I 1 6 17 215 215 215 215 215 0,31 Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide/ Zeithain Oberlausitz Plauen Taura 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2018-03-02T10:46:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes