STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ren 6 Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12325 Thema: Säulen der sächsischen Drogen- und Suchtpolitik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkungen: Die sächsische Drogen- und Suchtpolitik fußt nach Angaben der Staatsregierung auf den Säulen der Prävention, der Beratung & Behandlung , der überlebenshilfe und der Repression." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Anteil nimmt die Säule der Repression an den für die o.g. Bereiche der sächsischen Drogen- und Suchtpolitik aufgewendeten Haushaltsmittel im Verhältnis zu den anderen Bereichen jeweils absolut und prozentual ein? Frage 2: Wie entwickelte sich dieses Verhältnis in den letzten zehn Jahren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von der Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem • fo. digi M . WO& WM. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/40/26 Dresden, 2. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN • 011 MIK M B=bB M773 Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die für den Zweck der Repression aufgewandten Haushaltsmittel werden statistisch nicht erfasst. Das Herstellen eines Verhältnisses, absolut oder prozentual, zum Anteil der für die anderen Säulen der Drogen- und Suchtpolitik aufgewandten Haushaltsmittel ist bereits vor diesem Hintergrund mit einem zumutbaren Aufwand nicht möglich. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten allein für das letzte Jahr (Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis Mitte Dezember 2017 — die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017 liegen erst im März 2018 vor) 12.207 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Mit Bezug zur Frage 2 beträfe dies 76.154 Ermittlungsverfahren. Wird für das Ziehen eines Vorganges und das Auswerten darin erfasster Kosten 15 Minuten angenommen, wären dies 19.038 Stunden. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter mehr als 475 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. i ui -t -fr ndliche Grüßen j . (..., Pr f. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-05T14:26:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes