STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/49-2018 Dresden, ^j2r^März 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12328 Thema: Verwendung der Zuschüsse zur Stärkung der gesellschaftspo litischen Bildungsarbeit durch die StSG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Betrifft die parlamentarische Anfrage - wie vorliegend - das Handeln einer juristischen Person der mittelbaren Staats verwaltung, kann die Verantwortlichkeit der Staatsregierung nur soweit rei chen, wie ihr die Rechtsordnung Informations- und Einwirkungsmöglichkeiten einräumt. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG) räumt der Stiftung Selbstverwaltung ein. Die Aufsicht des Freistaates beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) (§14 SächsGedenkStG) und die Prüfung der Rechnung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gemäß § 15 Abs. 1 SächsGedenkStG i. V. m. § 109 Abs. 2 SäHO. Das SMWK ver fügt darüber hinaus aus seiner Funktion als Zuwendungsgeber über Erkennt nisse. Der Kontrolle durch den Landtag unterliegt ferner das Verhalten der Staatsministerin des SMWK und der Vertreter des Sächsischen Staatsminis teriums der Justiz (SMJus) und des Sächsischen Staatsministeriums für So ziales und Verbraucherschutz (SMS) im Stiftungsrat. Denn diesen kommen die Mitgliedschaftsrechte gerade als Teil der Exekutive zu. Das Fragerecht der Abgeordneten reicht soweit wie der Informationsstand der Regierungs mitglieder in dem Organ (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November Hausanschrift; Staatsmlnlsterlum für Wissenschaft und Kunst WigardstralJe 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 2009 - Vf. 133-1-08.). Die Staatsministerin des SMWK muss zur Beantwortung einer par lamentarischen Anfrage also den Sachverhalt mitteilen, der ihr und den Vertretern des SMJus und des SMS als Vorsitzende bzw. Mitgliedern des Stiftungsrates bekannt ge worden ist. Die Staatsregierung kann im Ergebnis nur die Erkenntnisse kundtun, die ihr durch die - Rechtsaufsicht - Prüfung der Rechnung - als Zuwendungsgeber und - ihre Mitwirkung im Stiftungsrat zugänglich sind. Frage 1: Für welche konkreten Vorhaben zur Stärkung der politischen Bildungsar beit werden die der Stiftung Sächsische Gedenkstätten bereitgestellten Mittel im Jahr 2018 verwendet? Frage 2: In welcher Höhe werden die Mittel für die jeweils konkreten Vorhaben verwandt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: Auf Grundlage der Beschlussfassung des Stiftungsrates der Stiftung Sächsische Ge denkstätten sollen die Mittel, welche der Stiftung zur Stärkung der gesellschaftspoliti schen Bildungsarbeit 2018 zugewiesen werden, wie folgt ven/\/endet werden; Maßnahmeträger: Maßnahmebezeichnung: Kosten bzw. Zuschuss: Die Kulturingenieure Die Burg. Interaktive DokumentationA/irtuelles Museum 35.000 Euro Maßnahmeträger: Maßnahmebezeichnung: Kosten bzw. Zuschuss: Martin-Luther-King-Zentrum Werdau e. V. Dauerausstellung „Opposition, Repression und Friedliche Revolution in der DDR - Der Weg zur Freiheit" 30.000 Euro Maßnahmeträger: Maßnahmebezeichnung: Kosten bzw. Zuschuss: Stadt Frankenberg „Pfad der Erinnerung" -Außenraumdarstellung KZ Sachsenburg 85.000 Euro Im Übrigen werden die Gelder für Maßnahmen der stiftungseigenen Gedenkstätten und Arbeitsstellen eingesetzt. Die Stiftung legt dem SMWK hierzu und vor Erlass des Zuwen dungsbescheides für die institutionelle Förderung 2018 noch eine Vorhabenliste vor. Frage 3: In welcher Höhe wurden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Zu schüsse zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit Jeweils für die Jahre 2017 und 2018 zugewiesen (Bitte nach Haushaltstiteln abgeben) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Ist-Ausgaben für Zuschüsse an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Stär kung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit 2017 betragen: > 123.100 EUR aus Titel 12 02/685 01 (Zuschüsse zur Stärkung der gesellschafts politischen Bildungsarbeit) > 41.000 EUR aus Titel 12 02/894 01 (Zuschüsse für Investitionen zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit) Für 2018 wurde noch kein Zuwendungsbescheid erlassen. Dies wird jedoch zeitnah - nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen - erfolgen. Frage 4: Welche Anträge auf Zuschüsse zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit wurden für das Jahr 2018 an die StSG gestellt und welche wurden in der beantragten Höhe oder nur anteilig oder abschlägig beschieden? Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie der Stiftung und deshalb in der Regel nicht speziell auf „Zuschüsse zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Bil dungsarbeit". Folgende Anträge wurden gestellt und mit beabsichtigter Inanspruchnahme der Mittel aus Titel 12 02/685 01 und 12 02/894 01 vom Stiftungsrat bestätigt: Antragsteller: Projektbezeichnung: beantragter Zuschuss: geplanter Zuschuss: Antragsteller: Projektbezeichnung: beantragter Zuschuss: geplanter Zuschuss: Antragsteller: Projektbezeichnung: beantragter Zuschuss: geplanter Zuschuss: Die Kulturingenieure Die Burg. Interaktive Dokumentation/Virtuelles Museum 35.000 Euro 35.000 Euro Martin-Luther-King-Zentrum Werdau e. V. Dauerausstellung „Opposition, Repression und Friedliche Revolution in der DDR - Der Weg zur Freiheit" 47.000 Euro 30.000 Euro Stadt Frankenberg „Pfad der Erinnerung" -Außenraumdarstellung KZ Sachsenburg 110.000 Euro 85.000 Euro Abschlägig soll kein Antrag beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-03-05T14:56:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes