STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12341 Thema: Weitere Verfahrensweise im Umgang mit dem Vorgang Zweckverband Gewerbegebiete Auersberg-Achat (Stadt Lichtenstein /Gemeinde St. Egidien — Landkreis Zwickau) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die folgenden Fragen beschäftigen sich mit den offenkundigen Problemen und mangelnde Handlungsfähigkeit im Zweckverband der Stadt Lichtenstein. Bezuggenommen wird auf einen Prüfvermerk der LDS mit dem Stand 14.11.2016 sowie die zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Zwickau aufgenommenen Ermittlungen. Aus dem Prüfvermerk geht recht klar hervor, dass die hier nun in die Pflicht genommene Rechtsaufsichtsbehörde in den zurückliegenden Jahren eben gerade besondere Versäumnisse in der Rechtsaufsicht erkennen ließ. Ebenfalls zu betrachten ist die Tatsache, dass im Falle der abschließenden Bestätigung der Verbindlichkeiten der Stadt Lichtenstein allein im Verhältnis zum Zweckverband die Stadt offensichtlich vor erheblichen Problemen steht, diese zu begleichen. Desweiteren besteht die Problematik eines fehlenden Verbandsvorsitzenden. Ein zu bestellender weiterer Beauftragter nach § 117 SächsGem0 hat dann vor allem die Aufgabe, die Forderungen des Verbandes gegenüber der Stadt Lichtenstein geltend zu machen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Besteht seitens der Staatsregierung die Bereitschaft, entsprechend § 111 ff SächsGem0 weitere konkrete rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/42/53 Dresden, 6. März 2018 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN MI. ANON =11!? Die Wahl der erforderlichen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen liegt zunächst im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Frage 2: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Problematik eines bisher immer noch fehlenden Verbandsvorsitzenden zu lösen? Die Amtsgeschäfte des Verbandsvorsitzenden werden derzeit kommissarisch vom Stellvertreter ausgeübt. Es ist Aufgabe der Verbandsversammlung, aus ihrer Mitte einen neuen Verbandsvorsitzenden zu wählen. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wird die Gesetzmäßigkeit der Wahl überwachen. Frage 3: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Forderungen des Verbandes gegenüber der Stadt Lichtenstein geltend zu machen? Zu zivilrechtlichen Forderungen des Verbandes gegenüber der Stadt Lichtenstein sind derzeit mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Soweit und solange hierüber nicht entschieden ist, besteht für die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde kein Anlass, entsprechende aufsichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderungen zu ergreifen. Frage 4: Welchen Handlungsbedarf sieht die Staatsregierung, um die Handlungsfähigkeit sowohl des Verbandes als auch der Stadt Lichtenstein zu sichern? Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung hinsichtlich einer zumindest anteiligen Schuldenübernahme zur Sicherung der o.g. Handlungsfähigkeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Handlungsfähigkeit des Verbandes und der Stadt Lichtenstein sind gegenwärtig gewährleistet, so dass für die Staatsregierung derzeit kein Handlungsbedarf besteht. ?Alt fr undlichen Grüßen n j t ( . 144' Pro. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-06T10:06:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes