STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12343 Thema: Nachfrage zu Anfrage Drs 6/11672— Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/11672 werden zwei Abschiebungen direkt nach Afghanistan aufgeführt. Der Antragstellerin ist bisher nur eine, im Rahmen der Sammelabschiebung am 24.10.2018 vollzogene , bekannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange hielt sich der Betroffene in Sachsen auf, wie war sein aufenthaltsrechtlicher Status und wo der Ort der letzten Unterbringung? Der Betroffene wurde am 7. Januar 2011 erstmalig in der Zentralen Ausländerbehörde registriert. Er war seit 25. Oktober 2017 nicht mehr im Besitz einer gültigen Duldung. Bis zu seiner Abschiebung am 6. Dezember 2017 war er in der JVA Leipzig inhaftiert. Frage 2: Gehört der Betroffene in die Kategorie von „Straftäterinnen, Gefährderinnen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern"? (bitte unter Nennung detaillierter Informationen , z. B. abgeschlossene Ermittlungsverfahren beantworten) Der Betroffene befand sich zuletzt in Untersuchungshaft u. a. wegen Diebstahls . Er verbüßte bis Januar 2017 bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er fiel damit unter die Kategorie Straftäter. • ...A R M MIK b.- M 11! er_73 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/52 Dresden, 6. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINI STEMM DES INNERN 41•111111 111111111. 011•1 1 IM Frage 3: Welche Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes wurden der Entscheidung zur Abschiebung des Betroffenen zugrunde gelegt? Welche Ausländerbehörde nahm die Einzelfallprüfung vor? Mit Bescheid der Ausländerbehörde Görlitz vom 21. September 2016 wurde der Betroffene gemäß § 53 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus dem Bundesgebiet ausgewiesen . Die Einzelfallprüfung bezüglich der Ausweisung wurde durch die die Ausweisung verfügende Behörde vorgenommen. Die Rechtsgrundlage für die Abschiebung war die seit dem 20. September 2012 vollziehbare Abschiebungsandrohung aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Juli 2011. r\I? f f ndlichen Grüßen (.11/L PrbeDr -Rorän-ci Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-06T10:04:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes