STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UT\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nde n a u-P latz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, fraktionslos Drs.-Nr.: 6112368 Thema: Abschuss eines ,,Problemwolfes" am 02.02.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Landratsamt Görlitz teilte am 02. Februar 2018 mit, dass ein Wolf am selbigen Tag nach Erteilung einer Abschussgenehmigung durch das SMUL geschossen worden ist. Unter anderem berichten der MDR und SZonline , dass es sich um den Wolf handeln soll, der zuvor bei KrauswiÞ. zwei Haushunde gerissen hat, laut tag24 um den Wolf, welcher am 30.01.2018 einen Jagdhund nahe des Oberlausitzer Truppenübungsplatzes angriff und tot biss." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen dieser Fälle handelt es sich hier bei dem geschossenen Wolf um das in den Artikeln benannte Tier und wer hat wann den Antrag auf Entnahme des verhaltensauffälligen Wolfes gestellt? An welchem Tag wurde der Antrag positiv beschieden? Bei dem geschossenen Wolf handelt es sich um den Wolf, der die beiden Hunde bei Krauschwitz getötet hat. Den Jagdhund auf dem Truppenübungsplatz hat er nicht getötet. Es wurde kein Antrag zur Entnahme des verhaltensauffälligen Wolfes gestellt. Das Landratsamt hat am 15. Januar 2018 im Zuge der Gefahrenabwehr eine Ausnahmegenehmigung zum Töten des Wolfes erlassen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat die beabsichtigte Ausnahmegenehmigung fachaufsichtlich geprüft. lm Ergebnis der Prüfung wurde der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Töten des Wolfes durch das Landratsamt zugestimmt. Das SMUL selbst hat keine Abschussgenehmigung erteilt. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'l 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Februar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t62 Dresden, 0l.0l,lo4P s¡mut+ -o Dh &lúñtuhndÉ &r S!&þilMlinhdm&rúM[úì¿b#ebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um für Umr¡velt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Ftjr Besucher mit Behinderungen bef¡nden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Filr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für e¡sktronisch signierte sowie für verschlusselte elektron¡schê DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Vorfälle führten dazu, dass der Wolf als verhaltensauffällig anerkannt wurde? (Bitte Auflistung aller Vorfälle, die diesem Wolf zugeordnet werden können.) Folgende Fälle führten zur Einschätzung, dass der Wolf kritische Verhaltensweisen zeigt: 27. Dezember 2017, Weißkeißel: angeketteter Hund wird nachts auf Grundstück von Wolf verletzt (im Nachhinein Wolf durch Genetik bestätigt). 28. Dezember 2017, Krauschwitz: Hund, der seit dem 26. Dezember 2017 verschwunden ist, wird tot und angefressen gefunden (im Nachhinein Wolf durch Genetik bestätigt). 31. Dezember 2017, Weißkeißel: der am 27. Dezember 2017 verletzte Hund wird kuzfristig an der Hundehütte angebunden, um den Schuppen, in dem dieser seit dem Übergriff gehalten wurde, zu säubern. Wolf kommt um 18:15 Uhr auf das Grundstück, tötet Hund, verschleppt ihn 500 Meter und frisst ihn an (im Nachhinein Wolf durch Genetik bestätigt). Am 9. Januar 2018 wird in Krauschwitz ein Mädchen auf dem Schulweg von einem Wolf verfolgt und bringt sich mit einem Sprung über den Gartenzaun in Sicherheit. Der Vorgang konnte nicht abschließend geklärt werden, weil die Erziehungsberechtigten ein Gespräch mit dem Mädchen nicht zugelassen haben. Weitere dem Wolf zugeordnete Ereignisse: Am 3.,4. und 5. Januar 2018 wurde über eine Fotofalle ein großer Canide fotografiert, der auf das Krauschwitzer Grundstück läuft, von dem am 26. Dezember 2017 der Hund verschwunden und am 31. Dezember 2017 getötet und verschleppt wurde. Am 8. Januar 2018 wird das Tier tagsüber am Zaun dieses Grundstückes (das Tor wurde inzwischen geschlossen) von einer Wildkamera fotografiert und sicher als Wolf bestätigt. Erste Januarhälfte: zahlreiche Sichtungsmeldungen um Krauschwitz. Zweite Januarhälfte: zahlreiche Sichtungsmeldungen um Gablenz und Tschernitz (Brandenburg). 19. Januar 2018, Gablenz: Wolf bricht nachts Kaninchenstall auf (im Nachhinein Wolf durch Genetik bestätigt). Genetisch wurde der geschossene Wolf in folgenden Proben nachgewiesen 27. Dezember 2017, verletzter Hund, Weißkeißel, 28. Dezember 2017, toter Hund, Krauschwitz, 31. Dezember 2017, toter Hund, Weißkeißel, 1. Januar 2018, frische Losung in Nähe des Grundstückes Krauschwitz, 4. Januar 2018, frische Losung in Nähe des Grundstückes Krauschwitz, 19. Januar 2018, aufgebrochener Kaninchenstall, Gablenz. Seite 2 von 3 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UT\4WELT UND LANÐWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche lnstitutionen waren im Genehmigungsverfahren zum Abschuss des verhaltensauffálligen Wolfes beteiligt und mit welchen Begründungen worden durch diese der Abschuss befürwortet oder abgelehnt? Das Landratsamt Görlitz hat das in das sächsische Wolfsmanagement eingebundene LUPUS lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung in der Bundesrepublik Deutschland um eine Situationsbewertung gebeten, die am 9. Januar 2018 erfolgte. Das LUPUS lnstitut ist Bestandteil der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf in der Bundesrepublik Deutschland (DBBW). Da der Wolf bis zu diesem Zeitpunkt dreimal einen Hund angegriffen hatte, mindestens zweimal davon auf einem Wohngrundstück und nachweislich zumindest ein Wohngrundstück weiterhin aufsuchte, empfahl das LUPUS lnstitut die Entnahme, wie es auch im Managementplan Wolf im Freistaat Sachsen vorgesehen ist. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises erteilte das naturschutzrechtliche Einvernehmen für die Ausnahmegenehmigung . Frage 4: Wurde ein ortsansässiger Jäger mit dem Abschuss beauftragt? Wenn nein, wie verlief die Auswahl und warum erfolgte die Beauftragung eines oder mehrerer nicht ortsansässiger Jäger im Fall dieses Abschusses? Der Abschuss wurde durch einen Jäger aus dem Landkreis Görlitz vollzogen. Frage 5: Aufgrund welcher Erkenntnisse und Merkmale konnte der verhaltensauffällige Wolf kuz vor dem Abschuss identifiziert werden? Von dem Wolf gab es Tageslichtfotos, auf denen er eindeutig zu erkennen und gegen andere Wölfe durch den fast kompletten Haarverlust (Fellverlust) abgrenzbar war. Das Foto wurde den zum Abschuss Berechtigten ausgehändigt. Genetische Analysen haben im Nachgang gezeigt, dass der Wolf geschossen wurde, der die Hunde getötet hatte. Mit freundlichen Grüßen r Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-03-02T10:48:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes