STAATSMINISTERIUM FtJR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1237 Thema: Vergabe von IT-Dienstleistungen an die Firma CSC Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/51/2 Dresden, 2 ü Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Anfang März 2015 gaben die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt bekannt, ihre über drei Jahre laufenden Rahmenverträge für Beratungs- und Managementleistungen in der elektronischen Verwaltung nicht erneut mit dem Unternehmen CSC zu schließen. Das IT-Beratungs- und -Dienstleistungsunternehmen war unter anderem wegen seiner engen Kooperation mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA in die Kritik geraten. Unter anderem hatte ein Tochterunternehmen Spähprogramme für die NSA entwickelt. r ZeraUkat seit 2006 audit bcrofundfarsihc Die benannten Bundesländer hatten im Vorfeld No-Spy-Klauseln in ihre IT-Vergaberichtlinien aufgenommen. Unternehmen, die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten, sind demnach nun von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Sächsische Staatsregierung versteht die vorangestellten Ausführungen dahin, dass es sich bei dem Unternehmen CSC um den US-amerikanischen Konzern Computer Sciences Corporation handelt sowie dessen Tochterunternehmen, die unter Verwendung des Namenskürzels „CSC“ in Deutschland tätig sind oder waren. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Vertragsbeziehungen unterhielt und unterhält der Freistaat Sachsen zum Unternehmen CSC? (bitte nach Dienstleistungserbringung und auftraggebendem Ministerium oder anderer Behörden aufschlüsseln) Es konnten folgende bereits abgeschlossene Vertragsbeziehungen des Freistaates Sachsen mit Unternehmen ermittelt werden die das Namenskürzel „CSC“ verwenden: Auftraggeber Auftragnehmer Vertragsgegenstand Sächsische Staatskanzlei KoBIT/LSI Ploenzke AG später CSC Ploenzke AG Werkvertrag über die Erstellung eines Leitfadens für eine festpreisfähige Ausschreibung von Softwareentwicklungsleistungen Sächsische Staatskanzlei KoBIT/LSI CSC Ploenzke (Rechtsform nicht mehr ermittelbar) Rahmenvertrag für Methoden- und Technologieberatung Sächsische Staatskanzlei KoBIT/LSI CSC Ploenzke Consulting GmbH Werkvertrag über die Überarbeitung technischer Empfehlungen Sächsische Staatskanzlei KoBIT/LSI CSC Ploenzke AG Rahmenvertrag für Planung und Umsetzung DV-gestützter Verfahren für 600 Arbeitsstunden Landesamt für Finanzen CSC Deutschland Solutions GmbH Pflegevertrag zur Bankensoftware Payment Transaction System (PTS) Landestalsperrenverwaltung CSC Deutschland Solutions GmbH Beratung im Zusammenhang mit der Schaffung eines integrierten Informationssystems in der LTV Landestalsperrenverwaltung CSC Deutschland Solutions GmbH Beratung und Unterstützung bei der Produktivsetzung des SAP-Systems in der LTV Landestalsperrenverwaltung CSC Deutschland Solutions GmbH Analyse der Situation bei den LTV-spezifischen SAP-Zusatz-programmen Landestalsperrenverwaltung CSC Deutschland Solutions GmbH Pflege der LTV-spezifischen SAP-Zusatzprogramme Es bestehen derzeit keine laufenden Vertragsbeziehungen des Freistaates Sachsen mit Unternehmen, die das Namenskürzel „CSC“ verwenden. Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 2: Wann plant die Staatsregierung ihre IT-Vergaberichtlinie um eine so genannte No-Spy-Klausel, wie sie unter anderem auch der Bund für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorsieht, zu ergänzen? Mit Schreiben vom 18. September 2014 hatte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr allen Ressorts den No-Spy-Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 30. April 2014 sowie die Handreichung des BMI vom 19. August 2014 zu diesem Erlass bekannt gegeben mit der Empfehlung, den Erlass entsprechend anzuwenden. Eine IT-Vergaberichtlinie der Staatsregierung besteht derzeit nicht. Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen plant die Staatsregierung um Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten? Weitere Maßnahmen, welche über die entsprechende Anwendung des BMI-Erlasses nebst Handreichung auf Landesebene hinausgehen, sind aus der Sicht der Staatsregierung derzeit nicht angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3