STAATSM1N1STERIUM DES lINNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs-Nr.: 6/12370 Thema: Präventionsangebot - Sicheres Handwerk Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort zur Drs. 6/11601 ,Unterstützung für Wirtschaftsbetriebe in besonders kriminalitätsbelasteten Regionen' verweist die Staatsregierung auf das Präventionsangebot ,Sicheres Handwerk', welches seit 2013 zur Verfügung steht. Die Umfrage der Handwerkskammern Cottbus und Dresden im Sommer 2015 zur Sicherheitslage im grenznahen Raum hat ergeben, dass lediglich ein Drittel der befragten Unternehmen das Beratungsangebot kennt. Davon hat nur jedes zehnte Unternehmen einen Selbstcheck durchgeführt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen der Staatsregierung aktuelle Daten zum Bekanntheitsgrad des Präventionsangebotes „Sicheres Handwerk" für die Jahre 2016 und 2017 vor? (Bitte für jedes Jahr nach absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln.) Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt in der sächsischen Polizei nicht. Zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Sicherheitslage im Handwerk wurde für das Jahr 2016 durch die Handwerkskammer Dresden, den Landkreis Görlitz, die Polizeidirektion Görlitz und die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) eine Erhebung bei Handwerksbetrieben im Landkreis Görlitz durchgeführt. Teil der Erhebung waren auch Fragestellungen zum Präventionsangebot „Sicheres Handwerk". • ...-MZIMMI3 • .111MZ IM 1. AIM = M Verr Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/27 Dresden, 6. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Von 3.520 befragten Handwerksbetrieben kamen 783 auswertbare Fragebogen zurück, was einer Rücklaufquote von 22,2 Prozent entspricht. Darin gaben 232 (29,6 Prozent) Handwerksbetriebe an, dass ihnen das Präventionsangebot „Sicheres Unternehmen" bekannt ist. Mehr als zwei Drittel der Handwerksbetriebe (531, 67,8 Prozent) war das Präventionsangebot nicht bekannt; 20 Handwerksbetriebe machten keine Angaben (2,6 Prozent). Die Ergebnisse der Befragung wurden durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in der Polizeiwissenschaftlichen Schriftenreihe, Band 87, „Sicherheitsanliegen des Handwerks im Landkreis Görlitz, Ergebnisse einer empirischen Untersuchung" zusammengefasst . Für das Jahr 2017 und über den Landkreis Görlitz hinaus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Über welche Wege (Medien) macht die Staatsregierung auf das Präventionsangebot „Sicheres Handwerk" aufmerksam? Auf das Präventionsangebot „Sicheres Handwerk" macht die sächsische Polizei im Rahmen der polizeilichen Beratung im persönlichen Gespräch vor Ort in den Handwerksbetrieben , auf Veranstaltungen und Messen aufmerksam. Dafür wurde ein spezieller Informationsflyer entwickelt, und es stehen darüber hinaus Materialien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (z. B. die Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher") zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können sich zudem auf der Internetseite der sächsischen Polizei unter http://www.polizei.sachsen.de/de/27171.htm über das Präventionsangebot „Sicheres Handwerk" informieren. Frage 3: Wie viele Veranstaltungen wurden von wem, wann und wo zum Präventionsangebot „Sicheres Handwerk" seit dessen Einführung im Jahr 2013 im Freistaat durchgeführt? Veranstaltungen und Beratungen im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Ungeachtet dessen — und um dem parlamentarischen Informationsinteresse zumindest durch Teilauskünfte zu entsprechen — sind die Polizeidirektionen gebeten worden, die Frage, soweit möglich, aus der Erinnerung zu beantworten. Im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz wurden im Zeitraum 2014 bis 2017 insgesamt 13 Veranstaltungen gemeinsam mit der Handwerkskammer Chemnitz sowie 95 Beratungen vor Ort durchgeführt. Im Bereich der Polizeidirektion Dresden fanden in den Jahren 2016 und 2017 35 Beratungen vor Ort statt. Im Bereich der Polizeidirektion Leipzig wurden im Zeitraum 2013 bis 2017 24 Veranstaltungen gemeinsam mit der Industrie - und Handelskammer sowie der Handwerkskammer durchgeführt. Im Bereich der Polizeidirektion Zwickau fanden in den Jahren 2016 und 2017 zehn Veranstaltungen statt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Sind der Staatsregierung Gründe dafür bekannt, warum selbst nach Inanspruchnahme des Beratungsangebotes „Sicheres Handwerk" relativ wenige Selbstchecks durchgeführt wurden, falls ja, welche? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: In welcher Höhe sind seit 2013 Kosten für die Beratung im Rahmen des Präventionsangebotes „Sicheres Handwerk" angefallen? (Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln .) Beratungen durch die Polizei werden grundsätzlich kostenfrei angeboten. Mit -freundlichen Grüßen "*"•+ " Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-03-06T10:04:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes