STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12377 Thema: Kostenzuschuss des BMBF für Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen nahmen in Sachsen in den letzten 3 Jahren jeweils den Kostenzuschuss des BMBF für ein Approbationsverfahren oder Berufserlaubnisverfahren (Ärzte) in Anspruch? (Bitte nach Nationalitäten und Jahren aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch war jeweils die durchschnittliche Fördersumme? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung der Fragen durch die Staatsregierung wird abgesehen . Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist hier der Fall, denn der Kostenzuschuss des Sundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich nach der Richtlinie über Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-18/160 Dresden, \.!). März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen . Es handelt sich hierbei um eine Fördermaßnahme des Bundes. Anträge auf Anerkennungszuschuss sind an die zentrale Fördersteile zu richten. Damit liegt der Anerkennungszuschuss im Verantwortungsbereich des Bundes und nicht im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung. Frage 3: Welche weiteren Kostenzuschuss-Möglichkeiten gibt es für ausländische Ärzte und an welche Bedingungen sind diese jeweils geknüpft? Im Freistaat Sachsen gibt es keine weiteren Kostenzuschuss-Möglichkeiten für Approbationsverfahren oder für Verfahren zur Erteilung einer Berufserlaubnis für ausländische Ärzte. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-03-07T12:09:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes