STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) .50/37 M 31-0141.50^700 Dresden, // . April 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1238 Thema: Einsatz von Pfefferspray durch die sächsische Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei unter anderem bei Versammlungslagen oder bei Fußballspielen ist umstritten. Als Kampfmittel in internationalen Konflikten ist der Pfefferspray-Einsatz durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 verboten, im Inneren jedoch gestattet. Nach Rechtslage in Deutschland kann der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar sein. Die Polizei darf das Reizgas jedoch nutzen um unmittelbaren Zwang gegen Personen anzuwenden. Pfefferspray kann gesundheitliche Schädigungen verursachen. .Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass gravierende Gesundheitsstörungen eintreten können, wenn etwa Störer unter dem Einfluss von Drogen stehen oder unter Atemwegserkrankungen leiden, die die Wirkung von Pfefferspray verstärken können“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in einer Stellungnahme für eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November 2011.“ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Welche Typen von Reizstoffsprühgeräten wurden in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils durch die Landespolizei angeschafft (bitte nach Jahren, Anzahl, Gerätetyp, Hersteller, Füllmenge, Reichweite, verwendetem Reizstoff und Konzentration aufschlüsseln)? Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER10M DES INNERN ..... Freistaat SACHSEN Die Reizstoffsprühgeräte wurden wie folgt angeschafft: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 RSG-2 - 100 50 - - 110 RSG-3 20 - - - - - RSG-6 510 60 3.820 190 4.775 480 RSG-8 90 200 286 402 285 248 Reizstoffsprüh- gerät RSG-2 RSG-3 mit Clip RSG-6 mit Clip RSG-8 mit Oberschenkelholster Hersteller Hoernecke Hoernecke Hoernecke Hoernecke Füllmenge 20 ml 63 ml 63 ml 400 ml Reichweite 4 - 5 m 4 - 5 m 4 - 5 m 6 - 7 m Reizstoff Oleoresin Capsicum Oleoresin Capsicum Oleoresin Capsicum Oleoresin Capsicum Konzentration 0,3 Gew.-% 0,3 Gew.-% 0,3 Gew.-% 0,3 Gew.-% Frage 2: Bei welchen Versammlungen setzte die Landespolizei in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils Reizstoffe gegen Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmerinnen von Fußballspielen bzw. umstehende Personen ein? Hierzu erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Frage 3: Welche gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien und Polizeidienstvorschriften existieren derzeit in Sachsen für den Einsatz von Reizstoffen durch Polizeibeamte gegenüber Menschen und welchen wesentlichen Inhalt haben diese? Bezeichnung Wesentlicher Inhalt Polizeigesetz des Freistaates Sachsen u. a. Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwanges, Zuständigkeiten, Voraussetzung der Anwendung Polizeidienstvorschrift 100 Führung und Einsatz der Polizei Polizeidienstvorschrift 122 Einsatz von Wasserwerfern und Wasserarmaturen, Einsatz von Reizstoffen Polizeidienstvorschrift 201 Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten Polizeidienstvorschrift 202 Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei Leitfaden 371 Eigensicherung Bedienungsanleitungen, Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter Festlegungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch Technische Richtlinie „Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Oleoresin Capsicum (OC) und Pelargonsäu-revanillylamid (PAVA) Festlegungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERHJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche besonderen Vorschriften existieren gegenwärtig zum Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte gegenüber Menschen, insbesondere auch gegen Menschengruppen, und welchen wesentlichen Inhalt haben diese? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat Festlegungen über die Verwendung von Reizstoffen bei den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen getroffen. Deren wesentlicher Inhalt sind die Verwendungsvoraussetzungen und der Umgang mit zugelassenen Reizstoffen, die Anwendung der Reizstoffe sowie Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen nach der Anwendung der Reizstoffe, einschließlich medizinischer Nachsorgemaßnahmen. Frage 5: Welche Wirkungen des Einsatzes von Pfefferspray gegenüber Menschen sind der Landesregierung mittlerweile bekannt und welche direkten und indirekten Folgen, Verletzungen und Schäden verursachte der Einsatz von Pfefferspray durch die sächsische Polizei in den Jahren 2009 bis 2014 (bitte auflisten)? Nach aufwendigen Studien ist in Deutschland der Wirkstoff Oleoresin Capsicum zur Einzelanwendung in Spraybehältern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zugelassen. Dieser Wirkstoff setzt an den Schmerz- und Wärmerezeptoren Eiweißstoffe frei, wodurch es zu einer intensiven Schmerzempfindung und Entzündungsreaktion kommt. Als allgemeine Wirkungen sind bekannt: Körperteil Wirkung Augen schnell einsetzender Lidschluss durch Schmerz und Anschwellung der Bindehäute Atemwege Hustenreiz, Würgereiz, Atemnot Haut Rötungen, Schwellungen Psyche Angst- und Beklemmungsgefühle, Orientierungslosigkeit, panische Reaktionen Tatsächlich aufgetretene Folgen, Verletzungen oder Schäden werden statistisch nicht erfasst. I / Mit frdbnalichen Grüßen |)'.U Markus Ulbig Seite 3 von 3