STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12380 Thema: Betrugsfälle im Zuge der Approbation oder Berufserlaubniserteilungsverfahren für Mediziner Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: " Im Ärzteblatt vom 26.01.18 äußerte sich der Präsident der Bundesärztekammer wie folgt: "Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben.". Zudem ergänzte er: "Wir haben festgestellt, dass das Qualitätsniveau einiger Drittstaatler so schlecht ist, dass man es mit der alleinigen Überprüfung der Dokumente und durch Kenntnisprüfungen nicht ausreichend feststellen kann.". Des Weiteren sagte er, dass es überhaupt nicht mehr tragbar ist, dass Berufszulassungen oder Approbationen nur noch nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen erteilt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Betrugsfälle im Rahmen der Approbationsverfahren oder Berufserlaubniserteilungsverfahren für Mediziner gab es jeweils in den letzten 10 Jahren oder wurden jeweils im Nachhinein bekannt? (Bitte nach Jahren und Nationalitäten aufschlüsseln. Bitte zudem Verdachtsfälle ausweisen.) Diese Frage kann von der Sächsischen Staatsregierung nicht beantwortet werden. Eine statistische Erfassung von Betrugs- oder Verdachtsfällen findet nicht statt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-18/167 Dresden, Q.März 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie ist sichergestellt, dass im Rahmen von Approbationsverfahren oder Berufserlaubniserteilungsverfahren für Mediziner auf Grundlage echter Urkunden entschieden wird? Um die Echtheit vorgelegter Urkunden zu prüfen, stehen der Approbationsbehörde verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Abschlussurkunden sind grundsätzlich im Original versehen mit Haager Apostille vorzulegen oder müssen von der deutschen Auslandsvertretung legalisiert worden sein. Darüber hinaus hat die Approbationsbehörde die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Amtshilfe durch die Deutsche Botschaft im betreffenden Land oder der Beauftragung einer Echtheitsprüfung bei der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) I Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). ln Einzelfällen kann auch das Landeskriminalamt um Unterstützung bei der Echtheitsprüfung von Unterlagen, in der Regel von Ausweisdokumenten, gebeten werden. Im Bereich der europäischen Union steht außerdem das Binnenmarkt-lnformationssystem zur Verfügung, worüber Informationen zur Gültigkeit von Berufsqualifikationen durch Anfrage im Herkunftsland erlangt werden können . Soweit die Echtheit nicht anhand der genannten Möglichkeiten prüfbar ist, ist die Teilnahme an der Kenntnisprüfung verpflichtend. Deshalb kommt vor allem bei Drittstaatsdiplomen aus Krisenstaaten der Kenntnisprüfung eine entscheidende Bedeutung beim Nachweis der fachlichen Kenntnisse zu, durch die ein Rückschluss auf die Echtheit der vorgelegten Urkunde möglich ist. Frage 3: ln Bundestagsdrucksache 18/11513, zu der auch Sachsen befragt wurde, ist auf Seite 21 zu lesen: "Hinzu komme noch, dass gefälschte Unterlagen sowie Gefälligkeitsbescheinigungen ein großes Problem darstellten.". Hat auch Sachsen diese Bewertung zurückgemeldet bzw. kann in Sachsen gleiches konstatiert werden ? Der Freistaat Sachsen hat dazu keine Meldung vorgenommen. Fälle von gefälschten Unterlagen sind bei Ärzten im Freistaat Sachsen bislang nicht aufgetreten . Aus Erfahrung widmet die Approbationsbehörde Gefälligkeitsbescheinigungen ihre Aufmerksamkeit. Die Approbationsbehörde lässt sich in Zweifelsfällen gegebenenfalls weitere Nachweise zur Prüfung vorlegen. Frage 4: Welche Möglichkeiten bestehen, festgestellte fachliche Mängel in Sprachtests im Approbationsverfahren zu berücksichtigen oder an die zuständige Stelle, die für die fachliche Prüfung verantwortlich ist, zu melden? Grundsätzlich werden sprachliche Mängel im Fachsprachentest und fachliche Mängel in der Kenntnisprüfung festgestellt. Der Fachsprachentest wird durch die Sächsische Landesärztekammer durchgeführt. Er bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Prüfung der Umgangs- und der medizinischen Fachsprache. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Kenntnisprüfung, welche durch das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe durchgeführt wird, hat überwiegend fachliche Inhalte zum Gegenstand. Besteht der Antragsteller beide Prüfungen, erhält er die Approbation. Mit freundlichen Grüßen 0~ Barbara Kl~ch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-07T12:11:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes