STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12383 Thema: Zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe und Einbindung in die Gleichwertigkeitsprüfung im Approbationsverfahren für Ärzte bei Drittstaatsabschlüssen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei der Gleichwertigkeitsprüfung haben die Länder die Errichtung einer Zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe beim Sekretariat der KMKIZAB zum 1. Januar 2016 beschlossen. Deren Aufgabe ist es, die Länderbehörden bei der Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich zu unterstützen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die Zentrale Gutachtenstelle in das vom Freistaat durchzuführende Approbationsverfahren für Ärzte mit Drittstaatsabschlüssen eingebunden ? Die Approbationsbehörde hat die Möglichkeit, bei der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) I Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Echtheitsprüfungen von Urkunden vornehmen zu lassen, Referenzqualifikationen prüfen zu lassen sowie Gutachten zur Gleichwertigkeitsprüfung zu beauftragen. Frage 2: Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gleichwertigkeitsprüfung vom Freistaat oder von der zentralen Gutachtenstelle vorgenommen wird? Die Approbationsbehörde entscheidet nach Ermessen, ob die GfG oder einer der externen Gutachter mit der Gleichwertigkeitsprüfung beauftragt werden soll. Maßgebliches Kriterium für das Ermessen ist dabei die Kapazität Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-18/166 Dresden, z. Marz 2018 J Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ und die damit gegebenenfalls verbundene Wartezeit bis zur Erteilung eines Gutachterauftrages . Die GfG hat im Jahr 2016 ihre Tätigkeit aufgenommen und befindet sich noch in der Aufbauphase. Aus diesem Grund kann derzeit jedes Bundesland immer nur ein Gleichwertigkeitsgutachten im Bereich der Ärzte bei der GfG beauftragen. Die GfG wird bevorzugt dann genutzt, wenn zusätzlich zur Gleichwertigkeitsprüfung noch die Echtheit von Urkunden oder die Referenzqualifikation geprüft werden soll. Ansonsten werden die Aufträge auf die externen Gutachter möglichst gleichmäßig verteilt. Frage 3: Beteiligt sich der Freistaat finanziell am Aufbau oder Betrieb der zentralen Gutachtenstelle ? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte Haushaltstitel angeben.) Die GfG wird durch alle Bundesländer entsprechend dem Königsteiner Schlüssel finanziert . Der Länderanteil wird in zwei Raten gezahlt. Der Freistaat Sachsen hat unter dem Haushaltstitel 0807 63256 Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 EUR für 2018 eingestellt . Die erste Rate für das Jahr 2018 betrug für den Freistaat Sachsen 26.342,49 EUR. Frage 4: Die zentrale Gutachtenstelle soll auch stichprobenartig die Echtheit der vorgelegten Unterlagen prüfen. Warum nur stichprobenartig und wie viele falsche Urkunden / Zeugnisse konnten identifiziert werden? (Wenn möglich bitte nach Ländern und Berufen aufschlüsseln.) Die Echtheitsprüfung einer Urkunde wird nur dann bei der GfG veranlasst, wenn alle anderen Möglichkeiten der Echtheitsprüfung ergebnislos ausgeschöpft sind. Dazu zählen die Haager Apostille, die Legalisation durch die Auslandsvertretung und das Amtshilfeverfahren durch die deutsche Botschaft. Für den Freistaat Sachsen konnten im Bereich der Ärzte mit Drittstaatsdiplomen bislang keine unechten Urkunden identifiziert werden. Mit freundlichen Grüßen I /. Jk/ Barbara KlepsL- , Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-03-07T12:10:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes