STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs-Nr.: 6/12388 Thema: Präventionsangebot — Sicheres Unternehmen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort zur Drs. 6/11601 ‚Unterstützung für Wirtschaftsbetriebe in besonders kriminalitätsbelasteten Regionen' verweist die Staatsregierung auf das Präventionsangebot ,Sicheres Unternehmen', welches seit 2010 zur Verfügung steht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele KMU haben von 2010 bis einschließlich 2017 Beratungsleistungen des Präventionsangebots „Sicheres Unternehmen" in Anspruch genommen? (Bitte für jedes Jahr nach absoluten Zahlen aufschlüsseln ) Frage 3: Wie viele Vor -Ort -Beratungen wurden zwischen 2010 und 2017 durchgeführt ? (Bitte für jedes Jahr nach absoluten Zahlen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Das Präventionsangebot „Sicheres Unternehmen" beinhaltet ein stufiges Verfahren. Interessierte Unternehmen erhalten in einem ersten Schritt auf Anfrage beim Landeskriminalamt (LKA) Sachsen eine Checkliste, anhand derer sie zunächst einen Selbstcheck vornehmen. Diesen senden sie an das LKA Sachsen zurück, auf dessen Grundlage ein Vor -Ort -Termin mit Fachberatern des LKA Sachsen bzw. der Polizeidirektionen zum Erkennen von Sicherheitslücken durchgeführt wird. Noch vor Ort erfolgt eine mündliche Auswertung zu den getroffenen Feststellungen. Im Anschluss erhalten die Unternehmen einen schriftlichen Abschlussbericht einschließlich Empfehlungen zu Maßnahmen zum Schließen erkannter Sicherheitslücken. Bei Bedarf kann der Abschlussbericht in einem persönlichen Gespräch mit polizeilichen Fachberatern erörtert werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/38 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Nachfolgend ist die stufenweise Inanspruchnahme des Präventionsangebotes dargestellt : Jahr Anzahl der Erstkontakte von Unternehmen zum LKA und Übersendung der Selbstcheckliste Anzahl der durchgeführten Vor -Ort -Beratungen einschließlich der Übersendung des Abschlussberichtes 2010 7 5 2011 20 10 2012 16 5 2013 19 9 2014 15 4 2015 4 1 2016 9 4 2017 4 3 Frage 2: In wie vielen Fällen wurden infolge der Beratungsempfehlungen tatsächlich Investitionen in die Beseitigung der Sicherheitslücken getätigt? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 4: Was waren in den Jahren zwischen 2010 und 2017 jeweils die 10 größten festgestellten Sicherheitsmängel und mit welchem durchschnittlichen Investitionsumfang wären diese Sicherheitsmängel jeweils zu beheben gewesen? Die zehn größten festgestellten Sicherheitsmängel zwischen 2010 und 2017 waren: - mangelnde baulich -technische Sicherheit (z. B. Perimeter, Gebäudeaußenhaut, Objektumfeldbeleuchtung), - keine/ungenügende Festlegung von Sicherheitsbereichen, - fehlende betriebsinterne Regelungen und Kontrollen in sicherheitsrelevanten Bereichen , - mangelnde Umsetzung (Projektierung) von Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen , - mangelhafte Aufbewahrung von zu schützenden Unterlagen, - mangelnde Differenzierung von Zutrittsberechtigungen, - mangelnde Kontrolle externer Dienstleister (z. B. Reinigungspersonal), - mangelndes Bewusstsein hinsichtlich der Gefahren durch Cybercrime, - geringes Bewusstsein hinsichtlich Industriespionage durch Innen- oder Außentäter, - Defizite bei der Datensicherheit (z. B. Passwörter, private Datenträger, Einsatz von Laptops im Außendienst). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die Frage nach einem erforderlichen Investitionsumfang ist auf eine Bewertung gerichtet . Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). dli_chei Grüßen Hof. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-03-08T10:40:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes