STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 I 01076Drêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion: BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112389 Thema: avifaunistisches Gutachten im Rahmen der immissionsrechtlichen Genehmigungsplanung zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) Gemeinde Weischlitz, Standort Reuth in OT M ißlareuth (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Rahmen der immissionsrechtlichen Genehmigungsplanung zuÍ Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) Standort Reuth in OT Mißlareuth (2. BA) wurde am 17. Januar 2012 ein avifaunistisches Gutachten beim zuständigen Landratsamt eingereicht. Auf Grundlage dieses Gutachtens erließ die zuständige Behörde in einem schwierigen Verfahren den Genehmigungsbescheid. Nach dem Landschaftspflegerischen Begleitplan der Genehmigungsplanung (Karten 81 und N1) liegt der geplante WEA-Standort ca.800 Meter neben dem Naturschutzgebiet ,,Sandgrubenteich", welches für die dort stattfindenden Schwarzstorchbruten überregional bekannt ist. lm Umkreis von bis 5 km um den geplanten Standort existieren mehrere FFH- und SPA-Gebiete. Entsprechende Verträglichkeitsuntersuchungen im Sinne des $ 34 BNatSchG wurden im Rahmen der Genehmigungsplanung nicht angefertigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie weit reichte der Untersuchungsraum im avifaunistischen Gutachten um den geplanten WEA-Standort und fanden auch artspezifisch Nachterfassungen - entsprechend den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (nach Südbeck) - statt? Wenn ja mit welchem Ergebnis? l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Februar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t66 Dresden, 0d.O3.JOlP s¡mut+ --- c{ o) oO lf) @ o(\ o¡ &túñ6rnrùM ô! gôrkh s¡&lñrRdñturumtu.d bddffi ft Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elêktronisch s¡gnierte sowie fi¡r verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die fünf sich überschneidenden Standorte wurden jeweils mit einem Durchmesser von 1000 Meter aufgrund ihrer zusammenhängenden Lage als einheitlich Ganzes untersucht und kontrolliert. Hieraus ergibt sich, dass für die jeweils einzelnen Anlagen ein Umkreis von mehr als 1000 Meter untersucht wurde. Es fanden auch artenspezifische Nachterfassungen statt. Zusätzlich wurden während der Brutzeit, aufgrund der erhöhten Aktivität der Vögel in den Morgenstunden, die entsprechenden Beobachtungszeiträume auf diese ausgedehnt. Die Methodenstandards nach Südbeck wurden gewahrt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass weder das Tötungsverbot des $ 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), noch das Störungsverbot des $ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG berührt werden. Auch das Zerstörungsverbot des $ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist nicht betroffen. Frage 2: Stimmt die Erfassungsmethodik des Gutachtens zum WEA-Standort mit den Abstandempfehlungen der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Brutvogelarten überein, falls nicht worin unterscheiden sie sich und werden die notwendigen Mindestabstände zu Vogelschutzgebieten eingehalten, falls nein, wo in welchem Maße nicht? Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) berücksichtigen die von der LAG VSW veröffentlichten ,,Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" (Vogelschutz 44 (2007), 151 bis 153; auch als,,Helgoländer Papier" bekannt). lm Übrigen stellt das ,,Helgoländer Papier" keine Erfassungsmethodik dar. Unter Berücksichtigung der Ausschluss- und Prüfbereiche wurden die im Rahmen des ,,Helgoländer Papiers" (2007) empfohlenen Mindestabstände durch alle Anlagen, bezogen auf die vorgefundenen Populationen, eingehalten. Frage 3: Wurden in dem avifaunistischen Gutachten die Lebensstätten europäischer Vogelarten mit ihrem jeweiligen rechtlichen Schutzstatus erfasst und entsprechend dargestellt? lm Rahmen der Erstellung des avifaunistischen Gutachtens für die beantragten Anlagen erfolgte eine tabellarische Darstellung aller tatsächlich beobachteten, erfassten und kartierten Vogelarten, einschließlich der z¡'tar vermuteten, aber nicht nachgewiesenen Vogelarten unter Bezugnahme auf deren Schutzstatus. Frage 4: Wurden im avifaunistischen Gutachten die um den Standort nachweislich vorkommenden Vogelarten mit hohem Schlagopfer-Risiko wie Feldsperling; Habicht; Mäusebussard; Mauersegler; Neuntöter; Rohrweihe ; Ringeltaube; Rotmilan; Schwarzmilan; Schwarzstorch; Waldohreule; Weißstorch; Wespenbussard; Wintergoldhähnchen; Turmfalke; Uhu usw. artspezifisch und nachvollziehbar untersucht und ausführlich behandelt? Seite 2 von 3 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Mit Ausnahme von Rohrweihe, Weißstorch und Uhu, die am Standort nicht festgestellt wurden, sind die im Übrigen festgestellten Arten im Gutachten einzeln erfasst und aufgeführt. Hierbei wurden insbesondere besondere Ausführungen zu deren Brutverhalten , Vergesel lschaft u ngen u nd Nahru ngsfl ügen gemacht. Ebenfalls wurden die Arten der Erfassung (rastend oder fliegend) sowie das Verhalten (singende Männchen) und die Größe der Population (gegebenenfalls Einzeltier) dargestellt. Frage 5: Trifft das Gutachten jeweils artspezifisch Aussagen zur Auswirkungder baulichen Anlagenwirkung und des Betriebes (wie der z. B. Silhouetten-Wirkung) der WEA auf die vorhandenen lokalen Populationen besonders und streng geschützter europäischer Vogelarten ? Die Auswirkungen der baulichen Anlagenwirkung und des Betriebes wurden umfassend untersucht und dargelegt. Hierbei war es von Vorteil, dass in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort bereits zwei WEA errichtet und betrieben werden. Hierdurch konnten insbesondere auch direkte Beobachtungen vorgenommen werden, welche die vorgefundenen Vogelarten am Anlagenstandort betreffen. Aus den erfolgten Beobachtungen konnte geschlossen werden, dass kein direkter Einfluss der geplanten Anlagen auf die im Gebiet siedelnden Vogelarten zu enruarten ist (sowohl hinsichtlich Silhouetten-Wirkung, als auch hinsichtlich Rotorenschlag). Für die am Standort nicht festgestellten Arten Rohnrueihe, Weißstorch und Uhu wurden ebenfalls entsprechende artspezifische Prüfungen vorgenommen und dargestellt. Mit freundlichen Grüßen T(U Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-03-05T14:59:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes