STA ATSMIXsl] STER1 U"M | FÜR SOZIALES UTsiD | VERBRAiiCHERSCHliTZ | SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1239 Thema: Zukunft der Freiwilligendienste (FSJ und FÖJ) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung hinsichtlich der bisher ESF-finanzierten Stellen des FÖJ und des FSJ für benachteiligte Jugendliche sowie die Gesamtkapazität landesseitig finanzierter FSJ- und FÖJ-Stellen? Die Staatsregierung folgt dem im Koalitionsvertrag bekundeten Willen und fördert die Jugendfreiwilligendienste im Rahmen der durch den Haushaltgesetzgeber geschaffenen finanziellen Möglichkeiten. Frage 2: In welchem Umfang wurden für den Zeitraum 2011 bis 2014 finanzielle Mittel für FÖJ beantragt und in welcher Höhe bewilligt? (Bitte auflisten nach Jahren, Finanzierungsquelle und Art des Dienstes.) Mittel für das FÖJ 2011 bis 2014 in T€ Jahr ESF-Mittel Landesmittel Art des Dienstes beantragt bewilligt beantragt bewilligt 2011 *1 1.632,0 7,0 6,62 FÖJ 2012 *1 1.345,0 6,9 5,42 FÖJ 2013 *1 1.544,0 FÖJ 2014 *1 913,0 585,0 568,8 FÖJ 1 Hierzu liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. 2 Nur Landesmittel für Öffentlichkeitsarbeit der Träger. ||P SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-15/170 Dresden, 2?-April 2015 Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschute Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anmerkung: Die Höhe der bewilligten Mittel wird im Fördervollzug an die Höhe der abfließenden Mittel angepasst. Die angegebenen Zahlen stellen somit nicht den Umfang der Erstbewilligung dar. Frage 3: Auf Grundlage welcher Daten und Bedarfsmeldungen erfolgte der Haushaltsansatz im Bereich Freiwilligendienste für den Haushaltsentwurf 2015/2016? Der Haushaltsansatz im Bereich Freiwilligendienste für den Haushaltsentwurf 2015/16 erfolgte auf der Grundlage interministerieller Abstimmungen. Inwieweit war die Fachstelle Freiwilligendienste in die Ermittlung zukünftiger Be-darfe und finanzieller Ausgestaltung der landesseitig geförderten Freiwiiligen-dienste einbezogen und welche Empfehlungen wurden von der Fachstelle abgegeben? Die Fachstelle Freiwilligendienste war an der Erstellung des Regierungsentwurfs des Haushaltplans nicht beteiligt. Im laufenden Geschäft gibt die Fachstelle Empfehlungen zur Durchführung und zur Weiterentwicklung der einzelnen Freiwilligendienst-Projekte. Diese Empfehlungen betreffen nicht den Umfang der Förderung. Wie viele Stellen FSJ und FÖJ - berechnet auf Basis der Richtlinie und der verschiedenen Freiwilligendienste wären mit dem Ansatz im Haushaltstitel 684 55 im EP 08 03 ab 2015 finanzierbar und wie viele Stellen würden im Vergleich zum Haushalt 2013/2014 ab Herbst 2015 entfallen? Diese Frage kann durch die Staatsregierung erst nach Beschluss des Sächsischen Landtags über den Haushalt 2015/2016 konkret beantwortet werden. Mit freundlichen,Grüßen Frage 4: Frage 5: / Seite 2 von 2