STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12391 Thema: Atem- und Blutalkoholkontrollen 2016 und 2017 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/1224 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen fanden in den Jahren 2016 und 2017 auf Veranlassung der sächsischen Polizei statt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen, Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen!) Frage 2: Welche Kosten sind bei Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen aus Frage 1 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen, Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Atemalkoholkontrollen werden durch Polizeibedienstete in großer Anzahl und aus verschiedenen Anlässen durchgeführt. Eine statistische Erfassung sowie die gesonderte Berechnung von Kosten für Atemalkoholmessungen finden nicht statt. Die Polizei des Freistaates Sachsen führt keine Blutalkoholkontrollen durch. Zur Sicherung von Beweisen im Sinne des § 81a der Strafprozessordnung erfolgen Blutentnahmen und -untersuchungen zur Feststellung von u. a. Alkohol im Blut. Anzahl und Kosten der Blutentnahmen und -untersuchungen bestimmen sich nach verschiedenen Gegebenheiten und werden statistisch nicht erfasst . Die aus den Haushaltsdokumenten zu ermittelnden Daten für die Jahre 2016 und 2017 sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/49/32 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bei den Ausgaben für Blutentnahmen handelt es sich um die für die eigentliche Blutentnahme durch Dritte in Rechnung gestellten Aufwendungen. Eine Differenzierung, ob das Blut für eine Untersuchung zur Feststellung von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln entnommen wurde, ist nicht möglich. Bei den Ausgaben für Blutalkoholbestimmungen sind die Kosten Dritter enthalten. Des Weiteren wurden die Anzahl der Buchungsvorgänge angegeben. Bei diesen Angaben ist jedoch nicht sichergestellt, dass jede Blutalkoholbestimmung jeweils eine Buchung zur Folge hat. Nicht darstellbar sind die Ausgaben, die der Polizei des Freistaates Sachsen durch die Maßnahmen selbst entstehen. Frage 3: In welcher Höhe wurden in den Jahren 2016 und 2017 Bußgelder nach Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen aus Frage 1 verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Dienststellen, Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen !) Im Sinne der Fragestellung können für Verstöße nach § 24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Bußgelder erhoben werden. Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung liegt bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie bei der Landesdirektion Sachsen, soweit die Ordnungswidrigkeit auf Bundesautobahnen begangen wurde. Darüber hinaus sind die Großen Kreisstädte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau für die Verfolgung und Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die erfragten Kriterien werden bei den Bußgeldstellen nur teilweise bzw. nicht einheitlich statistisch erfasst. Die mitgeteilten Angaben zu entsprechenden Bußgeldern in den Jahren 2016 und 2017 sind in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle dargestellt. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen örtlichen Zuständigkeiten von Polizeidienststellen und Verwaltungsbehörden ist keine Aufschlüsselung nach Polizeidienststellen möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beträge Gebühren und Auslagen enthalten können. Bei der Landesdirektion Sachsen konnten im Fachprogramm die Bußgeldeinnahmen für das Jahr 2016 nicht recherchiert werden, eine gesonderte Statistik wurde nicht geführt. Bei der Stadt Zwickau sind die Bußgeldeinnahmen aus allen Tatbeständen des § 24a StVG enthalten, eine Differenzierung zwischen der Beeinflussung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist dort nicht möglich. Bei der Stadt Plauen kann nicht zwischen Blut- und Atemalkoholkontrollen differenziert werden. Grü(len of Dr.'Roland Wöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12391 Polizeidirektion Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Jahr 2016 Blutentnahmen (Summe Ausgaben 49.570,29 62.638,20 43.358,91 147.779,32 20.273,74 in Euro) Blutalkoholbestimmungen 74.318,83 129.896,71 68.040,88 111.992,45 51.871,05(Summe Ausgaben in Euro) Blutalkoholbestimmungen 1.067 1.817 602 1.588 690 (Anzahl Buchungen) Jahr 2017 Blutentnahmen (Summe Ausgaben 52.334,96 85.335,03 50.088,40 135.983,50 27.995,59 in Euro) Blutalkoholbestimmungen 68.611,88 116.820,87 66.045,60 99.795,08 48.008,00(Summe Ausgaben in Euro) Blutalkohol- • bestimmungen 966 1.638 613 1.411 644 (Anzahl Buchungen) Seite 1 von 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12391 Bußgeldstelle Höhe der festgesetzten Bußgelder (in Euro) in den Jahren 2016 2017 Blutalkohol Atemalkohol Blutalkohol Atemalkohol Landesdirektion Sachsen - Zentrale Bußgeldstelle 2.500,00 7.000,00 Landeshauptstadt Dresden 30.080,00 182.318,00 19.000,00 146.670,00 Stadt Chemnitz 9.863,00 53.349,00 10.170,00 37.389,00 Stadt Leipzig 10.499,50 49.149,50 8.000,00 40.599,50 Landratsamt Bautzen 7.300,05 81.085,12 8.248,90 102.541,69 Stadt Hoyerswerda 2.426,88 8.967,00 1.608,68 10.563,00 Landkreis Görlitz 45.444,00 41.787,00 36.320,00 31.458,00 Stadt Görlitz 1.000,00 9.000,00 2.000,00 21.000,00 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 9.500,00 94.500,00 13.500,00 119.000,00 Landratsamt Meißen 9.931,00 74.967,00 11.788,00 86.361,00 Landratsamt Landkreis Leipzig 8.008,43 62.432,15 16.355,59 49.206,67 Landkreis Nordsachsen 8.500,00 33.500,00 6.000,00 42.500,00 Landkreis Mittelsachsen 7.946,57 51.283,63 13.878,67 66.577,20 Landkreis Zwickau 9.000,00 77.030,00 12.000,00 65.530,00 Stadt Zwickau 33.880,19 41.770,86 Landratsamt Erzgebirgskreis 14.000,00 129.650,00 12.500,00 136.071,00 Landratsamt Vogtlandkreis 7.200,88 41.589,23 7.803,65 43.608,50 Stadt Plauen 21.596,85 19.318,22 gesamt 1.226.784,98 1.248.838,13 Seite 1 von 1 2018-03-08T10:20:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes