STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12399 Thema: Bearbeitung von Verkehrsverstößen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Bußgeldstelle in Sachsen 2017 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage Drs. 6/4719 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verkehrsverstöße wurden durch die sächsische Polizei im Jahr 2017 der Zentralen Bußgeldstelle bei der Landesdirektion Sachsen mit wie vielen Messprotokollen übermittelt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die folgende Übersicht verwiesen: Anzahl der eingegangenen Anzahl der mit Messprotokollen Messprotokolle angezeigten Verkehrsverstöße (Geschwindigkeit und Abstand) 742 82.054 Frage 2: Zu wie vielen im Jahr 2017 durch die sächsische Polizei festgestellten und an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleiteten Verstößen wurde ein Verwarnungs/Bußgeldverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen wurde das Verfahren nicht eingeleitet (abgebrochene Verfahren)? Frage 3: In wie vielen der „abgebrochenen Fälle" aus Frage 2 waren die Bildqualität , die eingetretene Verjährung oder das Absehen von der Verfolgung bei aus dem Ausland stammenden Fahrzeugen oder sonstige Gründe ursächlich für die eingestufte Nichtverwertbarkeit? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/49/40 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die folgende Übersicht verwiesen: AP1 1 IM Anzahl der eingegangenen Anzahl der Anzahl der nicht Nicht eingeleitete Verfahren wegen Bildqualität, eingetretene Verkehrsverstöße eingeleiteten eingeleiteten ausländisches (oder insgesamt Verfahren Verfahren Fahrzeug, drohende) sonstige Verjährung Gründe 91.252 67.439 32.800 31.210 1.590 In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Anzahl der eingeleiteten und nicht eingeleiteten Verfahren summarisch nicht die Anzahl der im gleichen Jahr eingegangenen Verkehrsverstöße ergeben. Dies resultiert entweder aus aufgearbeiteten Rückständen aus dem Vorjahr oder aus übertragenen Überhängen in das folgende Jahr. Eine statistische Auswertung der einzelnen Abbruchgründe ist mit der eingesetzten Auswertungssoftware (esoDigitales II) nicht möglich. Es kann daher nur zwischen Abbrüchen wegen eingetretener (oder drohender) Verjährung und Abbrüchen aus sonstigen Gründen, welche die Bildqualität sowie ausländische Fahrzeuge beinhalten, unterschieden werden. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter (Soll -/Ist -Personalstärke) hatte die Zentrale Bußgeldstelle des Freistaates Sachsen zum 1. Januar 2018? Bitte aufschlüsseln Dienststellen /Außenstellen, Beamten, Tarifbeschäftigten, männlich, weiblich!) Die Mitarbeiteranzahl der Zentralen Bußgeldstelle zum 1. Januar 2018 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Soll Ist VZÄ Ist Beamte Tarifbeschäftigte männlich weiblichPersonen 19 17 18 2 16 3 15 Die Zentrale Bußgeldstelle befindet sich in der Dienststelle Chemnitz der Landesdirektion Sachsen. Außenstellen sind nicht vorhanden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht auch die Angabe der Vollzeitäquivalente (VZÄ) enthält. Das VZÄ gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben . Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Wie viele Computer mit Schnittstellen zur elektronischen Weitergabe der Vorgänge an die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion und wie viele mobile Zahlungsgeräte zur Einziehung von Verwarnungsgeldern sind bei der sächsischen Polizei gegenwärtig in Verwendung? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen !) Die sächsische Polizei verfügt über keine Computer mit Schnittstellen zur elektronischen Weitergabe von Vorgängen an die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen. Gegenwärtig werden in der Polizeidirektion Dresden drei mobile Zahlungsterminals getestet, wobei zwei Geräte der Einziehung von Verwarngeldern und ein Gerät der Einziehung von Sicherheitsleistungen dienen. " f f indlichez GrüßenP/ j i of. Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-03-08T10:24:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes