SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 0'1095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 61124 Thema: Neufassung des MDR-Staatsvertrages Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "lm Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZÐF-Staatsvertrag wurden Leitsätze formuliert, welche auch Auswirkungen auf den MDR haben. Daher ist eine Neufassung des MDR-Staatsvertrages dringend nötig. Hinzu kommt, dass der MDR-Staatsvertrag auch etwas in die Jahre gekommen ist und sich die gesellschaftliche Realität seit l99l erheblich verändert hat. Der Antrag der LINKEN (DrS 51144241 zur Neufassung des Staatsvertrages in den Landesparlamenten des MDRSendegebietes wurde in Sachsen-Anhalt mit Veränderungen angenommen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Form gibt es eine Kommunikation zwischen den drei Staatskanzleien Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hinsichtlich einer Änderung des MDR-Staatsvertrages? Frage 2: Bis wann soll aus Sicht der Staatsregierung der MDRStaatsvertrag neugefasst werden? Frage 3: Welche inhaltlichen Veränderungen sind aus Sicht der Staatsregierung bei einer solchen Neufassung erforderlich bzw. wünschenswert? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Chef der Staatskanzlei Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.34-O141.51t46t13 Dresden, 2014 November Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO GCHT SACHSISCH. Seite 1 von 2 www.sachsen de SÃCHSìSCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 Die Ländergemeinschaft ist sich einig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Màrz 2014 mittelbar Auswirkungen auf alle öffentlich-rechtlichen Sendergremien haben dürfte, dergestalt, dass sich alle weiteren Staatsverträge von ARD-Mehrländeranstalten an den Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts messen lassen müssen. Unabhängig von dieser Feststellung ist jedoch auch klar, dass die verfassungsrechtlich gesetzte Umsetzungspflicht zum 30. Juni 2015 lediglich auf den ZDF-Staatsvertrag bezogen ist. Die staatsvertragsgebenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sich einig, dass resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDFStaatsvertrages , eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien umgesetzt werden muss und in diesem Rahmen zu überprüfen ist, welche Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 auch Anderungen und Neuregelungen im Rahmen des MDR-Staatsvertrages mit sich ziehen. Die Sächsische Staatsregierung setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass der MDR-Staatsvertrag im Einvernehmen mit den Partnerländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeitnah weiterentwickelt und modernisiert wird, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung zur trimedialen Herstellung und Verbreitung der lnhalte. Dies wurde auch in der am 10. November 2014 unterzeichneten Koalitionsvereinbarung für die Bildung einer Regierungskoalition in der 6. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages festgeschrieben. Dabei verfolgt die Sächsische Staatsregierung das Ziel einer präzisen Überprüfung des MDR-Staatsvertrages nach der Maßgabe ,,Qualität vor Schnelligkeit", die sich an den Bedürfnissen Mitteldeutschlands orientieren soll. Mit freundlichen Grüßen 4t^ Dr Johannes Seite 2 von 2 2014-11-13T08:52:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes