Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM BSSS Freistaat FÜR WIRTSCHAFT 33 SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Dresden, o n ^ onijc Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1240 Thema: Lärmschutz entlang der B 174 im Abschnitt Kleinolbersdorf-Altenhain (Stadt Chemnitz) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Von welcher Verkehrsbelegung ist gemäß der Verkehrsprognose 2030 des Bundes auf der B 174 im Abschnitt Kleinolbersdorf-Altenhain auszugehen? Frage 2: Von welcher Entwicklung des Schwerlastanteils wird bis 2030 ausgegangen und wie bewertet die Staatsregierung die Prognose hinsichtlich der Lärmemissionen? "ir Zertit>fcatsCit23o6 audit berufundfamllie Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Straßenverkehrsprognose des Bundes 2030 liegt noch nicht vor, insoweit sind keine Aussagen möglich. Frage 3: Welche Ergebnisse hat die Einmessung aller Schallschutzeinrichtungen im Abschnitt Kleinolbersdorf-Altenhain ergeben? Die Auswertung der beauftragten stichprobenartigen Kontrollvermessungen der Lärmschutzanlagen hat ergeben, dass die Längen und Höhen überwiegend eingehalten sind. Die festgestellten Abweichungen sind zumeist durch bauliche Zwangspunkte wie z. B. Brückenbauwerke begründet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die nach dem bundeseinheitlich vorgegebenen Berechnungsverfahren für Straßenverkehrslärm und auf der Grundlage des für 2015 prognostizierten Verkehrsaufkommens vorgenommenen schalltechnischen Untersuchungen ergaben, dass die baulichen Abweichungen der Lärmschutzanlagen an den Gebäuden in Kleinolbersdorf-Altenhain östlich der Trasse nicht zu Überschreitungen der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte führen. Seite 2 von 2