SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12402 Thema: Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit dem Freistaat Sachsen sind derzeit sachgrundlos befristet? (Bitte die Gesamtzahl angeben sowie nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren.) Frage 2: Wie viele der Beschäftigungsverhältnisse nach Ziffer 1 betreffen Männer und Frauen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wird auf die Tabellenübersicht in Anlage 1 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/11-P 1400/68/286- 2018/7608 Dresden, .!J . März 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen . STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Frage 3: Wie viele aktuelle Stellenausschreibungen beziehen sich auf sachgrundlose Befristungen? (Bitte die Gesamtzahl zu einem Stichtag im Beantwortungszeitraum angeben sowie nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren.) Zur Beantwortung wird auf die Tabellenübersicht in Anlage 2 verwiesen. Frage 4: Nach welchen grundsätzlichen Kriterien wird die Entscheidung für eine sachgrundlose Befristung bei der Stellenausschreibung in den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen getroffen? Grundsätzliche Kriterien für sachgrundlos befristete Verträge bestehen in stellenwirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge werden in der Regel nur in Einzelfällen abgeschlossen. Soweit haushaltsrechtlich dauerhaft besetzbare Stellen oder andere haushaltsrechtlich zulässige Möglichkeiten einer unbefristeten Beschäftigung nicht zur Verfügung stehen, werden in den Ressorts befristete Beschäftigungsverhältnisse in Betracht gezogen. Soweit ein Sachgrund im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nicht gegeben ist, können befristete Arbeitsverträge nur auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 TzBfG geschlossen werden. Bei folgenden Konstellationen kommen im Freistaat Sachsen beispielsweise sachgrundlose Befristungen in Betracht: Bündelung mehrerer Stellenreste von unterschiedlichen Dienstposten und Fachrichtungen , die aufgrund befristeter Arbeitszeitreduzierungen nur vorübergehend frei sind, Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Beschäftigungen außerhalb des Stellenplans nur für bestimmte Haushaltsjahre bzw. für den Zeitraum eines Doppelhaushalts , Einstellungsmöglichkeiten auf Grund der Stellenflexibilisierung nach § 7a Absatz 3 Nr. 7 SäHO. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) bestehen sachgrundlose Befristungen zudem bei über Drittmittel sowie aus Mitteln des EFRE finanzierten Arbeitsverhältnissen. Für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Innern (SMI) wird angemerkt, dass im Polizeibereich gesetzliche Regelungen wie die Befristung des Sächsischen Wachpolizeidienstgesetzes, aber auch die Erprobung des Einsatzes von Tarifbeschäftigten als Ersatz für Polizeivollzugsbedienstete und befristete Projekte Gründe für sachgrundlose Befristungen darstellten. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) werden seit Januar 2018 nur noch Dienstposten der Technischen Hilfe in bereits bestehenden und bis 2023 finanzierten Vorhaben zur sachgrundlos befristeten Besetzung gern. § 14 Abs. 2 TzBfG ausgeschrieben, sofern keine freie und besetzbare Stelle zur Verfügung steht. Eine Sachgrundbefristung ist hier aufgrund der Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts nicht möglich, sodass lediglich eine Besetzung im Rahmen sachgrundloser Befristungen erfolgen kann. In allen anderen Fällen wird auf den (Neu-)Abschluss sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse verzichtet . Seitens des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) wird darauf hingewiesen , dass die Hochschulen sich zur Einhaltung des „Rahmenkodexes über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" verpflichtet haben. Demnach erfolgen sachgrundlose Befristungen nach dem TzBfG nur mit einer Begründung, die gegenüber dem zuständigen Personalrat auf Nachfrage zu erläutern ist. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 5: Aus welchen konkreten Gründen wird der Ausschluss der „Bereits- Zuvor-Arbeitsverhältn isse" nicht auf drei Jahre begrenzt? Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfahren u. a. zu der Frage anhängig, ob § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG) verfassungskonform dahin ausgelegt werden kann, dass das Vorbeschäftigungsverbot in seiner zeitlichen Geltung auf die Dauer von drei Jahren begrenzt ist oder ob insoweit die Grenze der richterlichen Rechtsfortbildung (durch das Bundesarbeitsgericht - BAG) überschritten wird. Zudem sind beim BAG mehrere Urteile des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg anhängig , in denen gegen die Auslegung des TzBfG durch das BAG entschieden wurde. Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) im September 2015 die Ressorts gebeten, künftig bei einer Zuvorbeschäftigung beim Freistaat Sachsen - unabhängig von der Zeitdauer der Unterbrechung - nur eine Befristung mit Sachgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG vorzunehmen und von dem Urteil des BAG vom 6. April 201 1, Az.: 7 AZR 716/09, keinen Gebrauch mehr zu machen. Mit freundlichen Grüßen ~~HfJ Anlagen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage 1 1 von 4 Drs. 6/12402 R es so rt Dienststelle Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse (Stichtag 7. Februar 2018) davon mit Männern davon mit Frauen Sächsische Staatskanzlei 12 5 7 Landesvertretung Berlin 1 0 1 gesamt 13 5 8 Sächsisches Staatsministerium des Innern 10 5 5 Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste 10 7 3 Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum 4 3 1 Sächsisches Staatsarchiv 19 9 10 Landesdirektion Sachsen 86 53 33 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 32 10 22 Landesamt für Verfassungsschutz 5 2 3 Landesamt für Denkmalpflege Sachsen 3 1 2 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2 2 0 Polizeidirektion Chemnitz 109 89 20 Polizeidirektion Dresden 132 98 34 Polizeidirektion Görlitz 52 37 15 Polizeidirektion Leipzig 130 93 37 Polizeidirektion Zwickau 47 40 7 Präsidium der Bereitschaftspolizei 19 9 10 Landeskriminalamt 8 3 5 Polizeiverwaltungsamt 34 23 11 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 6 3 3 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen 1 0 1 gesamt 709 487 222 Sächsisches Staatsministerium der Justiz 1 0 1 Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz 14 10 4 Ausbildungszentrum Borbritzsch 2 0 2 Justizvollzug 41 22 19 Ordentliche Gerichtsbarkeit 24 16 8 Verwaltungsgerichtsbarkeit 4 0 4 Sozialgerichtsbarkeit 6 4 2 Staatsanwaltschaften 15 4 11 gesamt 107 56 51 Frage 1: Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit dem Freistaat Sachsen sind derzeit sachgrundlos befristet? (Bitte die Gesamtzahl angeben sowie nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren.) Frage 2: Wie viele Beschäftigungsverhältnisse nach Ziffer 1 betreffen Männer und Frauen? SK SMI SMJus Anlage 1 2 von 4 R es so rt Dienststelle Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse (Stichtag 7. Februar 2018) davon mit Männern davon mit Frauen Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Sachsen 82 36 46 Landesamt für Steuern und Finanzen 3 3 0 Finanzämter 21 8 13 Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen 3 0 3 gesamt 109 47 62 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 2 0 2 Universität Leipzig 87 30 57 Medizinische Fakultät der Universität Leipzig 13 5 8 Technische Universität Dresden 74 37 37 Medizinische Fakultät der Technischen Universität 46 9 37 Technische Universität Chemnitz 42 19 23 Technische Universität Bergakademie Freiberg 20 11 9 Westsächsische Hochschule Zwickau 1 0 1 Hochschule Zittau/Görlitz 13 6 7 Hochschule für Bildende Künste Dresden 1 0 1 Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 3 1 2 Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 2 1 1 Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 2 1 1 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn und Plauen 5 2 3 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden 2 1 1 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Leipzig und Riesa 1 1 0 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau 2 1 1 Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig 1 1 0 Sächsische Staatstheater - Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden 4 4 0 Landesamt für Archäologie Sachsen 14 4 10 gesamt 335 134 201 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit 14 6 8 Landesamt für Straßenbau 6 3 3 Sächsisches Oberbergamt 2 0 2 gesamt 22 9 13 SMF SMWK SMWA Anlage 1 3 von 4 R es so rt Dienststelle Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse (Stichtag 7. Februar 2018) davon mit Männern davon mit Frauen Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 17 7 10 Landesuntersuchungsanstalt Sachsen 8 2 6 Staatsbetrieb Mess- und Eichwesen 1 1 0 Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf 37 13 24 Heim "Haus am Karswald" 8 3 5 Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz 22 8 14 Sächsisches Krankenhaus Rodewisch 26 6 20 gesamt 119 40 79 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 16 5 11 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 74 30 44 Landestalsperrenverwaltung 86 53 33 Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft 22 12 10 Sächsische Gestütsverwaltung 5 3 2 Staatsbetrieb Sachsenforst 50 39 11 gesamt 253 142 111 Sächsisches Staatsministerium für Kultus 7 0 7 Sächsische Landeszentrale für politische Bildung 3 3 0 Landesamt für Schule und Bildung 17 5 12 Landesamt für Schule und Bildung (Lehrkräfte) 71 19 52 Gesamt 98 27 71 1.765 947 818gesamt Freistaat Sachsen SMS SMUL SMK Anlage 2 4 von 4 Ressort Dienststelle Anzahl Stellenausschreibungen mit sachgrundloser Befristung (Stichtag 7. Februar 2018) SK - Sächsisches Staatsministerium des Innern 1 Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste 14 Landesdirektion Sachsen 8 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2 Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 3 Polizeidirektion Görlitz 2 Landeskriminalamt 1 gesamt 31 Sächsisches Staatsministerium der Justiz 1 Justizvollzug 5 Sozialgerichtsbarkeit 3 Staatsanwaltschaften 1 gesamt 10 Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Sachsen 4 Landesamt für Steuern und Finanzen 3 Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen 1 gesamt 8 Universität Leipzig 2 Technische Universität Dresden 2 Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden 1 Technische Universität Chemnitz 1 Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 1 gesamt 7 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit 2 gesamt 2 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 1 Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf 1 Sächsisches Krankenhaus Rodewisch 3 gesamt 5 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 2 Landestalsperrenverwaltung 3 Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft 1 Staatsbetrieb Sachsenforst 2 gesamt 8 SMK - 71 Drs. 6/12402 Frage 3: Wie viele aktuelle Stellenausschreibungen beziehen sich auf sachgrundlose Befristungen? (Bitte die Gesamtzahl zu einem Stichtag im Beantwortungszeitraum angeben sowie nach den jeweiligen Ressorts und nachgeordneten Bereichen differenzieren.) gesamt Freistaat Sachsen SMI SMJus SMF SMWK SMWA SMS SMUL 06-12402 06-12402 Anlagen Fragen 1 und 2 Frage 3 2018-03-09T13:20:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes