STAATSUNI STEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12404 Thema: Drohender Abriss des Kulturdenkmales Herrenmühle in Schwarzenberg (Erzgebirgskreis) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Aussage der Stadtverwaltung Schwarzenberg gibt es an dem Areal, auf welchem sich die denkmalgeschützte Herrenmühle befindet, Interesse an einer gewerblichen Nutzung. Ein Unternehmen möchte das historische Gebäude zum Zwecke des Abrisses erwerben und beabsichtigt, das Grundstück anschließend mit einer Lagerhalle bebauen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden an das Landesamt für Denkmalpflege zwischenzeitlich Anfragen oder Anträge zum Abriss oder Teilabriss dieses Objektes herangetragen ? Ein Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Denkmalschutzgesetz für den Abriss des Kulturdenkmals Herrenmühle in Schwarzenberg wurde beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) nicht gestellt. Zuständig für die Bearbeitung eines solchen Antrages wäre nicht das LfD, sondern die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Erzgebirgskreis. Auch hier wurde ein solcher Antrag nicht gestellt. Anfragen nach der Genehmigungsfähigkeit des Abrisses hat die Stadt Schwarzenberg wiederholt an das LfD herangetragen . ..4.11111M IND Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/48/5 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN Frage 2: Wenn ja, wann und wie wurden diese Anfragen beschieden? e. IM \ ,131INI IBM Bereits im Jahre 2010 hatte die Stadt Schwarzenberg als Objektverantwortliche die Überprüfung des Denkmalstatus des herrenlosen Kulturdenkmals veranlasst. Die Denkmaleigenschaft der Herrenmühle war daraufhin vom LfD mit Schreiben vom 5. Februar 2010 bestätigt worden. Am 12. April 2016 fand eine Begehung der Mühle mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Schwarzenberg, weiteren Vertretern der Stadtverwaltung und den Denkmalbehörden statt. Die bei diesem Ortstermin aufgeworfene Frage nach der Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses wurde mit Verweis auf den hohen Denkmalwert abschlägig beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt war der Bauzustand einiger älterer Kernbauten der Mühle bereits stark angegriffen. Eine erneute Begehung am 5. September 2017 ergab, dass sich der Zustand der Kernbauten erheblich weiter verschlechtert hatte. Nach Ansicht des LfD sei eine Sanierung unter wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr durchzuführen. Auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sei die Sanierung wegen des hohen Anteils auszutauschender Originalsubstanz bedenklich. Ein Verlust der spätbarocken Gebäudeteile, in die im Jahre 1937 das Gebäude einer industriellen Großmühle gesetzt worden war, hätte ein wichtiges Element des Denkmalwertes, nämlich die ablesbare und charakteristische Entwicklung dieses Gewerbestandortes, zunichte gemacht. Da Versuche, die Mühle zu veräußern, erfolglos geblieben waren und keine andere Nutzungsmöglichkeit in Sicht war, wurde der Stadt vom LfD am 21. Dezember 2017 die Zustimmung zu einem Abriss in Aussicht gestellt. Frage 3: Werden bei einem genehmigten Abriss oder Teilabriss Auflagen für das stadtbildprägende Gebäude erteilt? Wenn ja, welche? Ein Teilabriss des Kulturdenkmals war bisher nicht im Gespräch. Eine Genehmigung des Komplettabrisses wird voraussichtlich unter der Auflage einer Dokumentation des Gebäudes erteilt werden. Unter Umständen wird auch die weitere Auflage ergehen, einzelne Gebäudeteile und markante Reste der Mühlentechnik zu bergen. Grü Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-08T10:52:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes