STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12405 Thema: Aktivitäten der Gruppierung „Peckerwood Brotherhood" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. • M 1f1 Freistaat 1/4 —Il SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3279 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Wann und auf welche Weise erhielt die Staatsregierung erstmals Kenntnis von der Existenz der Gruppierung „Peckerwood Brotherhood" Die Gruppierung wurde durch Internetrecheruhen im Frühjahr 2017 bekannt. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu der Gruppierung, die unter dem Namen „Peckerwood Brotherhood" auftritt hinsichtlich Gründungszeitpunkt, Mitgliedern, Betätigungsfeld, Aktionsradius und Organisationsgrad vor und inwieweit unterhält die Gruppe bzw. unterhalten einzelne Mitglieder welche konkreten (dauerhaften) Verbindungen zu welchen anderen rechtsextremen Gruppen, zu anderen Motorradclubs, zur Fußballfan- und Hooliganszene sowie zur Kampfsport - und Freefightszene? Ein konkreter Gründungszeitpunkt der Gruppierung ist nicht bekannt. Seit dem 23. April 2017 gibt es einen Facebook-Auftritt von „Peckerwood Brotherhood". Die Mitglieder der subkulturell geprägten Gruppierung gehören zum Umfeld der Szeneobjekte „Haus Montag" und „Klub 451" in Pirna. Verschiedene auf dem o. g. Facebook- Profil eingestellte Bilder zeigen Mitglieder der Gruppierung in bzw. vor den Objekten. Es bestehen Kontakte zum NPD-Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, deren Geschäftsstelle sich im „Haus Montag" befindet. Darüber hinaus gibt es eigenen Angaben zufolge gemeinsame Treffen mit der Gruppierung „Sturm 4" aus Leipzig. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11170 wird verwiesen. Seite 2 von 4 STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN An dem in der Antwort auf die u. g. Frage 3 genannten Treffen am 22. Oktober 2017 sollen auch Personen aus Hannover und Bautzen teilgenommen haben. Erkenntnisse über dazugehörige Gruppierungen sind nicht bekannt. Informationen über Verbindungen zu Motorradclubs, zur Fußballfan- und Hooliganszene sowie zur Kampfsport- und Freefightszene liegen nicht vor. Es liegen im Übrigen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über Aktivitäten der Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer (bitte aufschlüsseln nach Art der Aktivität, Datum, Ort, Lokalität, Zahl der Teilnehmenden usw.) und an welchen Aktivitäten (bspw. Versammlungen, Schulungen, Konzerten , Vorträgen, Festen, Ansammlungen, sonstigen Treffen) anderer Gruppierungen , Organisationen, Parteien, Vereinen und Einzelpersonen war die Gruppierung oder waren einzelne Mitglieder darüber hinaus beteiligt? Es wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Lokalität Aktivität Teilnehmer 22.07.2017 Riesa DS-Verlag Teilnahme von mind. ca. 400 zwei Mitgliedern an einer NPD-Wahlkampfveranstaltung September nicht be- nicht bekannt Treffen mit „Sturm 4" nicht bekannt 2017 kannt 22.10.2017 Pirna u. a. Klub 451 Treffen mit „Sturm 4" mind. 15 02.02.2018 nicht be- nicht bekannt Treffen nicht bekannt kannt Es liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 3, welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der Gruppierung sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer (bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen, ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren , Zahl der Verdächtigen und/oder Beschuldigten, erlassenen Strafen oder Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen) und inwieweit handelt es sich bei Mitgliedern der Gruppierung sowie bei Anhängern oder Unterstützern um Personen , die inzwischen verbotenen Organisationen angehörten? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche (regelmäßigen sowie sporadischen) Treffobjekte stehen der Gruppierung zur Verfügung? Es liegen Erkenntnisse vor, dass die Objekte „Haus Montag" und „Klub 451" in Pirna für Treffen genutzt werden. Mit-fmundlichen Grüßen 7 , tL Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACH SEN Seite 4 von 4 2018-03-08T10:25:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes