STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12410 Thema: „Buchdienst Kaden" bzw. „Deutscher Buchdienst", Nachfrage zur Drs. 6/11318 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Unter der Bezeichnung ,Buchdienst Kaden' betrieb früher Eric Kaden, ein der neonazistischen Szene zugehöriger Publizist und Verleger, eine Verlagsbuchhandlung. Mittlerweile soll sich dieser von der Szene gelöst haben. Über die Webadresse www.buchdienst-kaden.de ist jedoch der Onlineshop ,Deutscher Buchdienst' erreichbar, der insbesondere Literatur der rechten Szene vertreibt. Im Impressum des Shops ist ein ADORIA-Verlag sowie eine Adresse in Naunhof angegeben ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Fortführung der verlegerischen Tätigkeit von Eric Kaden? Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 2: Inwiefern ist der Staatsregierung der Onlineshop „Deutscher Buchdienst " bekannt? Frage 3: Weshalb wird der Online -Shop seitens der Staatsregierung nicht als neonazistischer Versandhandel in der Drs. 6/11318 geführt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3284 Dresden, 8. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Frage 4: Inwiefern sind der Staatsregierung Zugehörigkeiten oder Verbindungen der im Impressum des „Deutschen Buchdienstes" genannten Person zu Strukturen oder Bestrebungen der neonazistischen Szene bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Der „Buchdienst Kaden" bzw. der „Deutsche Buchdienst" sowie der „Adoria Verlag" sind keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten und Personennamen , unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit dem Recht Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. frdndlichen 9rüßene( / / / , Pre. Pr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-08T10:57:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes