STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/67-2018 Dresden, . März 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wiike, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12413 Thema: Rücklagenbildung an Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Rücklagen der Hochschulen in Sachsen? Bitte nach Hochschule und Mittelherkunft aufschlüsseln. Bei dem Begriff der Rücklagen ist zu unterscheiden zwischen der staatlichen Rücklage gemäß § 11 Abs. 6 Satz 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage. Es wird davon ausgegangen, dass hier nach der staatlichen Rücklage gemäß § 11 Abs. 6 Satz 3 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz gefragt ist. Bei die ser handelt es sich um denjenigen Teil des gesamten Kassen-/Geldbestandes zum Jahresende, welcher ausschließlich aus nach Maßgabe des Staats haushaltsplanes nicht verbrauchten Zuschüssen für den laufenden Betrieb und für Investitionen des Globalbudgets stammt (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 2 Säch sisches Hochschulfreiheitsgesetz). Zur Mittelherkunft lässt sich daher sagen, dass diese Mittel ausschließlich aus nicht verbrauchten Zuschüssen des Grund-, Leistungs- und Innovationsbud gets stammen. Die Höhe der Rücklagen gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 Sächsisches Hochschul freiheitsgesetz, aufgeschlüsselt nach Hochschulen, sind der beigefügten An lage zu entnehmen. Die Technische Universität Dresden hat keine derartige Rücklage gebildet (vgl. hierzu Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/12367). Die Daten für den Stichtag 31.12.2017 liegen dem SMWK noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Zertifikat seit 2007 audK berufundfamilie Hausanschrift; Staatsministerium fQr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctte Doküntente. 2018-03-05T14:19:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes